Schimmel, Heizungsausfall, Wasserschaden: Wer bekommt die Mietminderung bei Grundsicherung?
Auch Grundsicherungsgeld-Empfänger dürfen die Miete bei Wohnungsmängeln mindern – müssen dies aber dem Jobcenter sofort melden. Soweit die Miete vom Jobcenter getragen wurde, steht der durch die Minderung freiwerdende Betrag leistungsrechtlich in der Regel nicht dem Mieter, sondern dem Jobcenter zu. Nach aktueller Rechtsprechung gehen sogar Rückzahlungsansprüche gegen den Vermieter auf den Sozialleistungsträger über.
