
Grundsicherungsgeld ab 1. Juli 2026: Aufstockung zur Rente – geht das?
Ab dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld in „Grundsicherungsgeld“ umbenannt und im Jobcenter-Bereich neu ausgerichtet – für erwerbsfähige Menschen bleibt es die zentrale Existenzsicherungsleistung. Wer bereits eine niedrige Altersrente bezieht, kann hingegen weiterhin Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII beantragen, die die Rente aufstockt, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.




























