Anstieg des Renteneintrittalters als Tabelle: Wann in Rente auf Basis der Rentenkommission?
Die Rentenkommission 2026 regt an, die gesetzliche Altersgrenze künftig stärker an die Entwicklung der Lebenserwartung zu binden. Langfristig soll ein ausgewogenes Verhältnis von ungefähr 40 Jahren im Erwerbsleben und rund 20 Jahren Rentenbezug erreicht werden. Für besonders langjährig Versicherte könnte das frühestmögliche abschlagsfreie Rentenalter zunächst schrittweise von 63 auf 64 Jahre steigen. Danach wäre vorgesehen, diese Altersgrenze parallel zur regulären Regelaltersgrenze weiterzuentwickeln. Auch der bisherige Anspruch auf eine abschlagsfreie Frührente nach 45 Versicherungsjahren soll überprüft werden. Entscheidend für einen früheren Rentenbeginn könnte künftig stärker sein, ob Betroffene aus gesundheitlichen Gründen tatsächlich nicht mehr weiterarbeiten können.
