Arbeitslos kurz vor der Rente? Warum Monate für die 45 Jahre plötzlich nicht zählen
Arbeitslosengeld zählt grundsätzlich für die Rente nach 45 Beitragsjahren. Doch in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn gilt eine strenge Ausnahme. Dann werden die Monate meist nicht angerechnet – außer bei Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers. Wer kurz vor der Rente arbeitslos wird, sollte seinen Versicherungsverlauf deshalb genau prüfen.