
Witwenrente 2026: Wann bis zu 10,8 % Abschlag drohen
Bei der Witwenrente können seit 2024 Abschläge von bis zu 10,8 Prozent anfallen, wenn der Versicherte vor seinem 65. Geburtstag verstirbt. Gleichzeitig wurde die Zurechnungszeit erweitert, um Rentenansprüche jüngerer Verstorbener besser abzusichern (Stand: 2026). Der Artikel erklärt, wann Abschläge greifen, wie sie berechnet werden und warum Rentenbescheide genau geprüft werden sollten.




























