
Pflegegeld der Verhinderungspflege – Anrechnung auf Wohngeld oder Grundsicherung?
Verhinderungspflege und Pflegegeld sind zweckgebundene Leistungen der Pflegeversicherung und dürfen 2026 in der Regel weder auf Wohngeld noch auf Grundsicherung angerechnet werden. Nur wenn Zahlungen faktisch als Einkommen einer Pflegeperson aus erwerbsmäßiger Tätigkeit gelten, kann eine Anrechnung geprüft werden.




























