Rente mit 63 nach 45 Jahren: Sichert ein Antrag zwei Jahre im Voraus Ihre Rechte?
Viele Versicherte hoffen, ihre abschlagsfreie „Rente mit 63“ nach 45 Jahren durch einen Rentenantrag zwei Jahre vor Beginn zu sichern. Nach aktueller Rechtslage entsteht der Anspruch aber erst, wenn zu Rentenbeginn Lebensalter und Wartezeit erfüllt sind – ein früher Antrag schafft keinen besonderen Vertrauensschutz. Empfohlen ist, den Antrag etwa drei Monate vor dem Ruhestand zu stellen und zuvor den Versicherungsverlauf gründlich zu prüfen.
