Krank bis zum Jobwechsel: fristlose Kündigung nicht rechtens – Urteil!
Eine Pflegefachkraft war bis zum Ende ihres Arbeitsverhältnisses krankgeschrieben und begann am nächsten Tag eine neue Stelle. Ihr bisheriger Arbeitgeber warf ihr eine vorgetäuschte Erkrankung vor und kündigte fristlos. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein erklärte die Kündigung für unwirksam. Entscheidend waren die konkreten Umstände und der fehlende Nachweis einer Täuschung.