
Minijob und Rente ab Juli 2026: Neue Renten-Regel kann sich lohnen – aber nur einmalig!
Ab 1. Juli 2026 können Minijobber eine frühere Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig widerrufen und wieder Pflichtbeiträge zahlen. Die Neuregelung stärkt Rentenansprüche, verbessert den Zugang zu Reha- und Erwerbsminderungsleistungen und kann beim Grundrentenzuschlag eine wichtige Rolle spielen.




























