Die 3 bzw. 6 Stunden Regel bei der EM Rente: Gericht und Rentenversicherung prüfen 2026 streng!
Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Hamburg aus dem Jahr 2026 begründen auch erhebliche Rückenprobleme, psychische Erkrankungen und Herzbeschwerden keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Versicherte weiterhin mindestens sechs Stunden täglich leichte Arbeiten ausüben können. Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung der 6-Stunden-Regel nach § 43 SGB VI: Entscheidend sind nicht die Diagnosen allein, sondern die nachgewiesenen Auswirkungen der Erkrankungen auf das tägliche Leistungsvermögen.