Grundsicherung Weiterbewilligung: Keine Erinnerung vom Jobcenter – Frist selbst beachten!
Das Jobcenter muss sich nicht darauf verlassen lassen, dass Leistungsberechtigte an den Weiterbewilligungsantrag erinnert werden. Läuft der Bewilligungszeitraum ab, ist ein neuer Antrag nötig, damit Grundsicherungsgeld weitergezahlt werden kann. Wer den Antrag noch im laufenden Monat stellt, kann den Anspruch grundsätzlich ab Monatsbeginn sichern. Der Blick auf den letzten Bewilligungsbescheid schützt vor vermeidbaren Zahlungslücken