Urteil Landesarbeitsgericht: Kündigung während Probezeit – dann unwirksam nach Übernahmezusage
Erst die Übernahmezusage, dann die Kündigung: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf erklärte eine solche Probezeitkündigung im konkreten Fall für unwirksam. Entscheidend waren die Personalbefugnisse des Vorgesetzten und fehlende neue Umstände, die den Kurswechsel rechtfertigten. Das Urteil ist rechtskräftig, schafft aber kein allgemeines Kündigungsverbot nach jeder Zusage. Wenn Sie betroffen sind, müssen Sie grundsätzlich die Dreiwochenfrist für eine Kündigungsschutzklage beachten.