Nachzahlung der Rente und Jobcenter: Warum 21.140 Euro nicht zur Rentenkasse zurückfließen – Urteil!
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat einen Streit über 21.140,62 Euro zwischen Rentenversicherung und Jobcenter entschieden. Bei einer rückwirkend bewilligten Erwerbsminderungsrente durfte das Jobcenter die bereits erhaltene Erstattung behalten. Die Rentenversicherung konnte die Zahlung nicht wegen einer später veränderten Rechtsauffassung zurückfordern. Für die betroffene Rentnerin entstand daraus keine neue Rückzahlungspflicht.

