
Grundsicherungsgeld: Ab 2027 droht Zwangsrente mit 14,4 Prozent Abschlag
Mit der neuen Grundsicherung, die am 1. Juli 2026 das bisherige Bürgergeld ablöst, stehen Millionen Leistungsempfänger vor einschneidenden Veränderungen. Eine besonders brisante Regelung betrifft ältere Menschen ab 63 Jahren: Ab dem 1. Januar 2027 kann das Jobcenter sie wieder zur vorzeitigen Altersrente mit dauerhaften Abschlägen verpflichten. Wer mit 63 statt 67 in Rente geht, verliert bis zu 14,4 Prozent seiner monatlichen Rentenzahlung – ein Leben lang. Was Betroffene jetzt wissen müssen.




























