Grundsicherung bei Haftbefehl – viel Wind um nichts
Ein offener Haftbefehl beendet den Anspruch auf Grundsicherung bislang nicht automatisch. Entscheidend ist, ob Betroffene noch für das Jobcenter erreichbar sind oder bereits tatsächlich in Haft sitzen. Die Bundesregierung will diese Rechtslage verschärfen und einen Leistungsausschluss für per Haftbefehl Gesuchte prüfen. Doch ein fertiger Gesetzentwurf liegt nach dem bislang bekannten Stand noch nicht vor.
