BGH Urteil stärkt Mieter: Makler haftet bei Diskriminierung wegen ausländisch klingendem Namen!
Der Bundesgerichtshof stärkt Wohnungssuchende bei Diskriminierung: Makler können selbst haften, wenn sie Interessenten wegen ihrer ethnischen Herkunft benachteiligen. Im entschiedenen Fall führten Anfragen unter pakistanischen Namen zu Absagen, während bei sonst gleichen Angaben deutsch klingende Namen Termine erhielten. Der BGH bestätigte eine Entschädigung von 3.000 Euro. Wichtig für Betroffene: Ansprüche nach dem AGG müssen meist innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden.