
Erwerbsminderungsrente: So funktioniert die 5‑5‑3‑Regel bei der EM Rente wirklich!
Für eine Rente wegen Erwerbsminderung verlangt die 5‑5‑3‑Regel fünf Jahre Wartezeit und drei Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre. Der Artikel erklärt, welche Zeiten zählen, warum Bürgergeld und Lücken zum Problem werden können und in welchen Ausnahmefällen trotz fehlender 3/5‑Belegung Anspruch auf EM‑Rente besteht.




























