Später mehr Rente: Diese Minijob-Regel greift seit Juli 2026
Seit dem 1. Juli 2026 können Minijobber ihre frühere Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig aufheben. Dadurch zahlen sie wieder eigene Rentenbeiträge und erhalten im Minijob vollen Schutz in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Entscheidung kann für die spätere Rente, Erwerbsminderungsansprüche und Reha-Leistungen wichtig sein. Der Antrag muss beim Arbeitgeber gestellt werden und wirkt nur für die Zukunft.
