Rentner: Rückkehr zum früheren Arbeitgeber mit befristetem Arbeitsverhältnis erleichtert
Seit dem 1. Januar 2026 ist die befristete Rückkehr zum früheren Arbeitgeber leichter möglich. Voraussetzung ist, dass Beschäftigte ihre persönliche Regelaltersgrenze erreicht haben. Für Vertragsdauer und Vertragszahl gelten weiterhin Grenzen. Eine vorgezogene Altersrente allein genügt nicht.
