
Landessozialgericht zu Grundsicherung / Bürgergeld und Miete: Wann Jobcenter höhere Kosten nicht zahlen müssen
Das LSG Nordrhein‑Westfalen hat im Beschluss L 21 AS 1422/25 B ER entschieden, dass Bürgergeld-Beziehende im Eilverfahren keinen Anspruch auf vorläufig höhere Unterkunftskosten haben, wenn sie zumutbare Kostensenkungsmaßnahmen wie eine Untervermietung nicht konsequent nutzen. Für Betroffene bedeutet das 2026: Wer seine zu teure Wohnung halten will, muss Selbsthilfemaßnahmen frühzeitig ergreifen und sorgfältig dokumentieren – sonst bleiben Gerichte bei Kürzungen hart.




























