GdB 50 und trotzdem keine Erwerbsminderungsrente: So prüfen Versorgungsamt und Rentenversicherung
Der Schwerbehindertenausweis liegt endlich auf dem Tisch – und dann kommt von der Rentenversicherung die Ablehnung. Für viele fühlt sich das an wie ein Widerspruch in sich. Doch hinter den zwei Bescheiden stecken zwei völlig verschiedene Fragen: Wie krank bin ich? Und wie viele Stunden kann ich noch arbeiten? Wer diesen Unterschied kennt, kann gezielt nachlegen, Widerspruch einlegen oder mit 62 über einen ganz anderen Weg in Rente gehen.
