Mindestlohn in WfbM: Arbeitsgericht Münster verhandelt Grundsatzfall
Das Arbeitsgericht Münster verhandelt über eine Klage auf Mindestlohn in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Ein langjährig Beschäftigter fordert die Differenz zwischen seinem Werkstattentgelt und 13,90 Euro Mindestlohn pro Stunde. Entscheidend ist, ob seine Tätigkeit rechtlich als Arbeitsverhältnis gilt oder das bisherige Entgeltsystem einer grundsätzlichen Prüfung standhält. Das Verfahren betrifft eine Debatte, die bundesweit rund 300.000 Werkstattbeschäftigte berührt.