Reform des Mietrechts 2027: Was Mieter und Vermieter ab dem 1. Januar beachten müssen
Die geplante Reform des Mietrechts zielt darauf, den Schutz von Mieterinnen und Mietern bei Indexmieten, möbliert vermietetem Wohnraum und befristeten Kurzzeitmietverhältnissen zu stärken. Diskutiert werden unter anderem begrenzte Erhöhungen bei an den Verbraucherpreisindex gekoppelten Mieten, nachvollziehbare Angaben zu Zuschlägen für Möbel sowie weitergehende Schutzvorschriften bei Kündigungen wegen Zahlungsrückständen. Da die Vorhaben noch nicht abgeschlossen sind und sich im Gesetzgebungsverfahren befinden, können sich Einzelheiten weiterhin ändern. Für Mieter und Vermieter empfiehlt es sich daher, Mietverträge, Mieterhöhungsverlangen und mögliche Kündigungsrisiken bereits jetzt besonders sorgfältig zu überprüfen.
