Wer Bürgergeld bezieht und einen Minijob ausübt, profitiert 2026 von neuen Regelungen: Die ersten 100 Euro des Verdienstes bleiben anrechnungsfrei, 20% der darüberliegenden Summe bis zur monatlichen Obergrenze von 603 Euro. Über 350.000 Leistungsbezieher nutzen diese Möglichkeit bereits, müssen jedoch strenge Meldevorschriften beachten. Dieser Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklärt Schritt für Schritt, wie die Einkommensanrechnung funktioniert, welche Sonderregeln für Schüler, Studenten und Auszubildende gelten, und warum nicht gemeldete Minijobs zu Bußgeldern führen können. Mit Praxisbeispielen und aktuellen Zahlen zur Freibetragsberechnung.