
Mitwirkungspflicht per Bescheid: Wer den Zugang bei Grundsicherung / Bürgergeld beweisen muss
Jobcenter verlangen strikte Mitwirkung, zugleich müssen sie den Zugang ihrer Bescheide beweisen. Wer seine Pflichten kennt, Adressdaten aktuell hält und wichtige Schreiben nachweisbar versendet, kann Sanktionen wegen angeblich fehlender Mitwirkung besser abwehren und im Streitfall vor dem Sozialgericht überzeugen.




























