GdB 50: Bundessozialgericht kippt letzte Hoffnung auf nachträgliche Korrektur des Rentenabschlags
Ein Rentner kämpfte jahrelang gegen seinen Rentenabschlag – bis vor das Bundessozialgericht. Jetzt steht fest: Wer mit Schwerbehinderung vorzeitig in Rente geht, kann die Kürzung später nicht mehr rückgängig machen. Was das für alle bedeutet, die 2026 den Rentenbeginn planen.