BGH-Urteil: Mietkaution kann auch bei verjährtem Schaden einbehalten werden
Der Bundesgerichtshof stärkt mit seinem Urteil VIII ZR 184/23 die Position von Vermietern bei der Kautionsabrechnung. Auch verjährte Ansprüche wegen Schäden in der Wohnung können unter Umständen noch gegen die Mietkaution aufgerechnet werden. Für Mieter heißt das: Die Sechs-Monats-Frist allein schützt nicht automatisch vor einem Kautionseinbehalt. Dennoch müssen Vermieter Schäden und Kosten weiterhin konkret nachweisen.