Tabelle: Welche Jahrgänge noch regulär vor 67 in Rente gehen können
Nicht für alle gilt bereits die Rente mit 67. Wer vor 1964 geboren wurde, kann die Regelaltersrente nach geltendem Recht noch vor dem 67. Geburtstag erhalten. Der Jahrgang 1963 ist der letzte mit einer regulären Altersgrenze unter 67 Jahren – konkret bei 66 Jahren und 10 Monaten. Welche Ausnahmen bei 35 oder 45 Versicherungsjahren gelten und wann Abschläge drohen.
