Teilarbeitsunfähigkeit: Neues Modell für kranke Arbeitnehmer ab 2028
Ab 2028 soll die Teilarbeitsunfähigkeit eingeführt werden: Arbeitnehmer mit Langzeiterkrankungen über vier Wochen können dann zu 25, 50 oder 75 Prozent weiterarbeiten und erhalten trotzdem ihr volles Gehalt. Die Regelung ist freiwillig und erfordert ärztliche Feststellung sowie Arbeitgeberzustimmung. Das Kabinett beschloss den Gesetzentwurf bereits im April 2026.
