Minijob: Arbeitnehmer zweiter Klasse? Diese Rechte haben Sie!
Minijobber haben grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Kernrechte wie Vollzeitbeschäftigte: Mindestlohn, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit und Schutz vor ungerechtfertigter Benachteiligung. Viele Konflikte entstehen dennoch bei Arbeitszeiten, Sonderzahlungen und Krankheit. Besonders wichtig: Der Minijob vermittelt meist keinen eigenen Krankenversicherungsschutz und nach sechs Wochen Krankheit grundsätzlich kein Krankengeld.