Jahrgang 1964 im Fokus: Abschlagsfreie Schwerbehindertenrente erst mit 65 Jahren möglich
Wer 1964 geboren wurde und schwerbehindert ist, kennt jetzt die letzte Zahl: 65 Jahre für die abschlagsfreie Rente. Ein früherer Ausstieg bleibt möglich – kostet aber dauerhaft bares Geld.