
Bürgergeld zu Grundsicherung: 1,5‑fach‑Deckel bei der Miete – das kommt zum 1. Juli 2026!
Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt die neue Grundsicherung Mieten nur noch bis zur 1,5‑fachen örtlichen Mietobergrenze – und das vom ersten Tag des Leistungsbezugs an. Für viele Bürgergeld-Beziehende wird damit aus der bisherigen Wohnkosten‑Karenzzeit eine gedeckelte Schonfrist. Wer in einer teuren Wohnung lebt, muss künftig schnell mit Mietlücken rechnen, die aus dem Regelsatz bezahlt werden müssen. Der Artikel zeigt, wie die Deckelung funktioniert, welche Städte besonders betroffen sind und wie Sie Ihre Miete rechtzeitig mit den Jobcenter‑Werten abgleichen sollten.




























