Job gekündigt für Pflege der Mutter? Sozialwidrig? Grundsicherung / Bürgergeld gestrichen?
Das Urteil L 13 AS 162/17 stellt klar, dass die Aufgabe eines Jobs zur Pflege einer schwerbehinderten Mutter nicht automatisch „sozialwidriges Verhalten“ ist. Jobcenter dürfen in solchen Härtefällen keine schematischen Rückforderungen verlangen, sondern müssen die Zumutbarkeit der Arbeit und die Pflegesituation im Einzelfall sorgfältig prüfen.