Bekomme ich als Rentner Bürgergeld?

Viele Rentner mit einer nur geringen Rente stellen sich die Frage: Bekomme ich als Rentner Bürgergeld? Die Antwort hierauf erfahren Sie in unserem Beitrag.

Haben Rentner Anspruch auf Bürgergeld, wenn die Rente nicht reicht?

Das Bürgergeld wurde im Januar 2023 eingeführt, im Jahr 2024 um 12 Prozent erhöht. . Der Name Bürgergeld klingt vielversprechend, aber letztendlich erfüllt das Bürgergeld nicht das, was allgemein erwartet wird. Es handelt sich dabei nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen und auch Rentner werden nicht ausreichend berücksichtigt.

In unserem Artikel erklären wir das Verhältnis von Bürgergeld und Rente, ob also auch Rentner Anspruch auf Bürgergeld haben.

Erwerbsfähigkeit ist eine Grundvoraussetzung

Bürgergeld für Rentner

Haben Rentner einen Anspruch auf Bürgergeld, wenn die Rente zu gering ist? Die Antwort lesen Sie in unserem Artikel.

Der Anspruch auf Bürgergeld ist mit der Erwerbsfähigkeit gekoppelt. Wer Bürgergeld beziehen will, muss zwangsläufig erwerbsfähig sein. Je nach Sachlage muss alos zunächst eine Erwerbsfähigkeit festgestellt werden. Die Feststellung erfolgt über die gesetzliche Rentenversicherung. Anspruch auf Bürgergeld kann nur gewährt werden, wenn der Antragssteller mindestens drei Stunden pro Tag einer Arbeit nachgehen kann. Wer dazu nicht in der Lage ist, gilt gesetzlich als erwerbsunfähig und hat folglich auch kein Anrecht auf Bürgergeld.

Auch wer das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hat, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld.

Alternativ besteht dann aber die Möglichkeit, andere soziale Leistungen zu beziehen. Infrage kommen hier eine Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit oder eine Erwerbsminderungsrente. Rentner erhalten auch kein Bürgergeld, wenn sie nachweislich bedürftig sind. Sollte die Rente zu gering sein, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, liegt eine Bedürftigkeit vor. In Kombination mit einer Erwerbsunfähigkeit hat man dann ein Anrecht auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Es handelt sich hierbei um eine soziale Unterstützungsleistung, die im Sozialgesetzbuch festgeschrieben ist.


Bürgergeld und Grundsicherung im Vergleich

Die Politiker versprachen eine Reform, doch das neue Bürgergeld ist im Kern nur ein Ersatz für Hartz IV. So versprach die Regierung, dass das Bürgergeld auch eine Art Grundsicherung für bei einer Erwerbslosigkeit darstellt. Das klingt einfach, ist es aber nicht.

Rentner finden kaum Berücksichtigung. Das neue Bürgergeld wird nicht die Grundsicherung im Alter ersetzen. Auch bei einer Erwerbsminderung bleibt die bisherige Grundsicherung erhalten.

Sowohl die Grundsicherung im Alter also auch das Bürgergeld wurden ab Januar 2024 auf einen monatlichen Betrag von 563 Euro festgeschrieben. Der Betrag gegenüber dem momentanen monatlichen Regelsatz des Vorjahres ist somit um 61 Euro angestiegen. Die Erhöhung der Grundsicherung im Alter ist also parallel zum Bürgergeld um 61 erhöht worden. Euro an.

Andere Konditionen für Rentner

Trotz der gleichen Sätze und Steigerungen bleiben zwischen dem Bürgergeld, der Grundsicherung im Alter und der Grundsicherung bei Erwerbsminderung immer noch große Unterschiede. Mit der Einführung des neuen Bürgergeldes stieg auch gleichzeitig die Grenze für das sogenannte Schonvermögen an. Für Bürgergeld Bezieher gilt eine Schonvermögensgrenze von 15.000 Euro. Für Rentner, die Grundsicherung beziehen, gelten aber andere Konditionen. Hier liegt das Schonvermögen nur bei 10.000 Euro.

Die unterschiedlichen Konditionen sind umstritten und werden von den Sozialverbänden heftig kritisiert. Sie fordern eine Nachbesserung und gleiche Voraussetzungen. Viele Rentner werden so um ihre letzten Ersparnisse gebracht. Zudem ist auch der Begriff Schonvermögen nicht klar definiert.


Bürgergeld und Grundsicherung in Bezug auf ein privates Fahrzeug

Der private Pkw wird innerhalb des Schonvermögens eingerechnet. Allerdings sieht der neue Gesetzentwurf auch hier andere Regelungen vor. Grundsätzlich darf der Wert des Pkws beim Bürgergeld die Grenze von 15.000 Euro nicht überschreiten. Zudem wird das private Fahrzeug für Bürgergeldbezieher innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft als vermögensneutraler Besitz angesehen. Ferner sehen die rechtlichen Voraussetzungen beim Bürgergeld vor, dass ein privates Fahrzeug ohne eine sogenannte Angemessenheitsprüfung behalten und genutzt werden darf.

Für Rentner gelten hier aber andere Voraussetzungen. Rentner, die Grundsicherung im Alter beziehen und ein eigenes Fahrzeug besitzen, sind zu einer Angemessenheitsprüfung verpflichtet. Gerade der Punkt ist umstritten, denn viele Rentner sind behindert oder leiden unter eingeschränkter Bewegung. Für sie ist die Nutzung eines Fahrzeuges ein Grundbedürfnis. Zudem kritisieren Rentenverbände die mögliche soziale Isolation. Das private Fahrzeug bedeutet für zahlreiche Senioren ein Stück Freiheit und Unabhängigkeit.

Alternative Leistungen und Unterstützung

Rentner, die nicht in der Lage sind ihren Lebensunterhalt zu bestreiten oder bei denen nachweislich eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt, haben die Möglichkeit alternative Leistungen zu erhalten. Welche der Leistungen am Ende genehmigt werden, hängt in erster Linie von den persönlichen Umständen ab. Auch die Bedarfsgemeinschaft spielt eine Rolle, wenn man mit anderen Personen unter einem Dach lebt. Neben der Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder der Erwerbsminderungsrente kann auch eine Witwenrente bezogen werden. Auch Krankengeld kann vorübergehend gezahlt werden.

Je nach Wohnsituation gewähren die Kommunen auch Wohngeld. Die Zahlung einiger sozialen Leistungen schließt wiederum den Erhalt anderer sozialer Leistungen aus oder wird damit verrechnet.


Zusammenfassung zu: Bekomme ich als Rentner Bürgergeld

Zusammenfassend lässt sich sagen: als Rentner bekommt man nur Bürgergeld, wenn man noch teilweise erwerbsfähig ist und das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht hat. Rentner, die die reguläre Altersrente erhalten, haben somit keinen Anspruch auf Bürgergeld, sondern auf Grundsicherung im Alter.