Rente im März 2024:  7 wichtige Änderungen und Neuerungen für Rentner

Sieben Änderungen und Neuerungen hinsichtlich der Rente hält der Monat März 2024 bereit. Lesen Sie hier interesante Fakten, die für gegenwärtige und zukünftige Rentner interessant und wichtig sind.

7 wichtige Änderungen für Rentner im März 2024
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Das Jahr schreitet unaufhaltsam voran. Wir nähern uns dem Monat März 2024. Und auch in diesem Monat gibt es wieder wichtige Änderungen und Neuerungen, die Rentner und die Rente betreffen. Die Änderungen, die für den letzten Winter- und gleichzeitig ersten Frühlingsmonat in Sachen Rente anstehen, betreffen in erster Linie das Geld, das im Portemonnaie der Rentner landet. Hier gibt es gute und schlechte Nachrichten.

Doch lesen Sie selbst, was unsere Rentenexperten hinsichtlich der wichtigen und interessanten Änderungen für Rentner im Monat März 2024 zusammengetragen haben!

Rente Auszahlung im März 2024

Was ändert sich für Rentner im März 2024? Wichtige Neuerungen!

Welche Änderungen bringt der März 2024 für Rentner? Lesen Sie hier über 7 wichtige Neuerungen hinsichtlich der Rente und Co.!

Die erste wichtige Änderungen für März 2024 hinsichtlich der Rente ist der Tag der Rentenauszahlung. Die Rente wird immer am letzten Werktag des Monats bzw. Bankarbeitstag an die Rentner ausgezahlt bzw. auf deren Konto überwiesen.  Dies ist der 28. März 2024, der Gründonnerstag. Ein Blick auf den Kalender: Der letzte Tag des Monats, der 31.03. ist Ostersonntag, am 29.3. ist Karfreitag und auch am Samstag dazwischen haben die Banken geschlossen. Rentner können ihr Geld im März also schon relativ früh in Empfang nehmen.

Bei der Auszahlung der Rente am 28. März 2024 muss unterschieden werden, ob es sich bei der Rente um eine vorschüssig gezahlte oder eine nachschüssig gezahlte Rente handelt. Dies kann dem Rentenbescheid entnommen werden. Im ersten Fall handelt es sich bei der Rentenzahlung am 28. März um die Rente für April, im anderen Fall um die Rente für März.


Rentenzahlung im März 2024 fällt für viele Rentner niedriger aus

Die Zahlung von der Rentenversicherung im März fällt für sehr viele Rentner niedriger aus als im Vormonat. Der Grund liegt in der Erhöhung des Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung. Dies betrifft allerdings nicht alle Rentner, sondern nur diejenigen, die Mitglied einer Krankenkasse sind, die ihren Zusatzbeitrag erhöht hat. Ein Extra-Rentenbescheid wird hierüber in der Regel nicht verschickt. Der Zusatzbeitrag wurde bereits zum 1. Januar erhöht, die Erhöhung trifft die Rentner allerdings erst im März 2024, vgl. § 247 SGB V.

Der Kassenzusatzbeitrag wird bei einigen Kassen um bis zu  0,8 Prozent  erhöht. Im Bundesdurchschnitt erhöht sich der Krankenkassen-Zusatzbeitrag ab März 2024 für Rentner um 0,1 Prozent auf 1,7 Prozent. Einige Krankenkassen erhöhen ihren Zusatzbeitrag allerdings nicht.  Es besteht die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln, es gibt ein Sonderkündigungsrecht.

Rechenbeispiel zu den Auswirkungen der Erhöhung des Krankenkassenzusatzbeitrags:

Wer eine Rente von 1.500 Euro erhält, bekommt ab März 2024 bei einem um 0,5 Prozent höheren Zusatzbeitrag 3,75 Euro weniger Rente überwiesen. Die Rentenversicherung zahlt ebenfalls 3,75 Euro mehr an die Krankenkasse. Denn bei einer Pflichtversicherung teilen sich Rentner und Rentenversicherung den Beitrag. Wer hingegen nicht in der Krankenversicherung der Rentner (KdV) sondern freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, muss die komplette Summe selbst zahlen. Er erhält in unserem Beispiel also 7,50 Euro weniger an Renten ausgezahlt.  

Im März: Bekanntgabe der Rentenerhöhung 2024

Ende März 2024 wird der Bundesarbeitsminister die Rentenwerte hinsichtlich der Rentenerhöhung zum 1. Juli  2024 bekanntgeben. Dies hat er kürzlich mitgeteilt, s. hier: Bekanntgabe der Rentenerhöhung 2024.

Wie hoch die Anhebung der Rente 2024 ausfallen könnte, kann man hier nachlesen: Rentenerhöhung 2024 in der Prognose.  


Neu im März: Geburtsjahrgänge, die im März 2024 erstmals eine Altersrente beziehen können

Der Renteneintritt zum 1. März 2024 ist für unterschiedliche Geburtsjahrgänge möglich, mit und ohne Abschlag von der Rente. Wir unterscheiden wie immer zwischen vier unterschiedlichen Rentenarten.

Regelaltersrente

Die Geburtsjahrgänge vom 02.02.1958 bis einschließlich 01.03.1958 können mit Vollendung des 66. Lebensjahres zum 1. März 2024 in Rente gehen.

Die Altersrente für langjährig Versicherte

Die Geburtsjahrgänge vom 02.02.1961 bis 01.03.1961 können erstmals zum 1. März 2024 die Altersrente für langjährig Versicherte beanspruchen. Dazu ist jedoch, wie bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die Wartezeit von 35 Jahre benötigt. Der Rentenabschlag beträgt 12,6 Prozent der regulären Rente.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Die Menschen, die in der Zeit vom 02.12.1959  und 31.12.1959 geboren sind, können mit Vollendung des 64. Lebensjahres und 2 Kalendermonaten die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erstmals am 01. März 2024 beanspruchen. Voraussetzung ist natürlich, dass die 45 Jahre Wartezeit am 01.03.2024 nachgewiesen sind. Hier fällt kein Abschlag an. Wer am 1.1.1960 geboren ist, kann hingegen erst ab dem 1.5.2024 in Rente gehen, nach 64 Jahren und 4 Monaten.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, die in der Zeit vom 02.06.1962 bis 01.07.1962 geboren sind, können am 1. März 2024 erstmals die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen. Der Abschlag beim erstmaligen frühestmöglichen Beginn der Rente beträgt jedoch 10,8 Prozent der Rente.

Für Rentner: Auszahlungstermin Bürgergeld für März

Einige Rentner sind neben ihrer Rente auf das Bürgergeld. Das ist der Fall, wenn die Rente nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt vollständig sicherzustellen. Es handelt sich dabei in der Regel um Rentner, die eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen. Denn nur dann, wenn Erwerbsfähigkeit gegeben ist und das regulärer Renteneintrittsalter noch nicht erreicht ist, besteht überhaupt ein Anspruch auf Bürgergeld.

Das Bürgergeld wird immer im Voraus gezahlt. Der Regelsatz des Bürgergeldes, die Kosten der Unterkunft und ein evt. Mehrbedarf müssen den Bürgergeld Bezieher zum 1. des Monats, für den der Anspruch besteht, zur Verfügung stehen. Das bedeutet: Für März 2024 erfolgt die Bürgergeld Auszahlung am 29.02.2024.


Strom, Gas: Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent

Am dem Ende März 2024 wird die Mehrwertsteuer auf Energie, also insbesondere auf Strom und Gas von 7  auf 19 Prozent angehoben. Die seinerzeitige Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent für Strom und Gas im Oktober 2022 war nur bis Ende März 2024 befristet. Insbesondere Menschen, die mit wenig Geld auskommen müssen, ist das eine schlechte Nachricht.

Sommerzeit kommt zu Ostern Ende März

Am 31. März 2024, dem Ostersonntag, wird die Uhr von Winter- auf  die Sommerzeit umgestellt. Das heißt konkret: die Uhren werden um 2 Uhr früh auf 3 Uhr vorgestellt. Auch dieser Fakt ist nicht unwichtig für Rentner.


Quellen

Eigene Recherche

Deutsche Rentenversicherung