Bürgergeld: Faulenzen wird teuer

Ist es möglich, dass Bürgergeld-Empfänger eine 50-prozentige Kürzung ihrer Leistungen erhalten, wenn sie sich weigern zu arbeiten?

Bürgergeld: Harte Zeiten für Faule - Kommt die Kürzung für Arbeitsverweigerer?
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Seit Anfang 2023 wird in Deutschland das Bürgergeld umgesetzt. Dennoch hat es bereits eine erhebliche Menge an Kritik auf sich gezogen, da viele den Betrag als zu gering empfinden. Es gibt auch Personen, die argumentieren, dass die Strafen viel zu nachsichtig sind. Der Politiker der CDU, Jens Spahn geht sogar so weit zu sagen, dass bei der Einführung des Bürgergelds strengere Maßnahmen ergriffen werden sollten.

Mehr Strafen für Arbeitsverweigerer

Jens Spahn, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Union, plädiert vehement für strengere finanzielle Strafen für Bürgergeldempfänger, die sich weigern zu arbeiten. Bei einem Besuch der CDU-Fraktion in Baden-Württemberg betonte Spahn am Dienstag (24. Oktober) in Stuttgart, dass Personen, die eine zumutbare Arbeit auf allen Qualifikationsstufen ablehnen, mit erheblichen Kürzungen von mehr als 50 Prozent rechnen müssten. Es sei wichtig einen Unterschied zwischen Annahme und Ablehnung einer angebotenen Arbeit zu machen angesichts zahlreicher Stellenangebote.

Bürgergeld: Harte Zeiten für Faule - Kommt die Kürzung für Arbeitsverweigerer?
Kommen die Kürzungen für Arbeitsverweigerer?

Kranke sollen von Maßnahmen ausgeschlossen sein

Jens Spahn betonte, dass es nicht um diejenigen ginge, die aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten könnten. Jedoch sollten Personen, die in der Lage sind zu arbeiten und bereits mehrmals abgelehnt haben, sich nicht darauf verlassen können, dass andere für sie bezahlen. Derzeit besteht die Möglichkeit einer Kürzung des Regelbedarfs von Bürgergeld-Empfängern um bis zu 30 Prozent bei Pflichtverletzungen wie der Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots.

Wie hoch ist zur Zeit der Regelsatz für Bürgergeld-Empfänger?

RegelbedarfsstufeEuroPersonengruppe
Regelbedarfsstufe 1 502 € Alleinstehende Person
Regelbedarfsstufe 2 451 €Partner einer Ehe oder Lebensgemeinschaft
Regelbedarfsstufe 3 402 € Volljährige in einer stationären Einrichtung und nicht-erwerbstätige
Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern
Regelbedarfsstufe 4 420 € Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren
Regelbedarfsstufe 5 348 € Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren
Regelbedarfsstufe 6 318 € Kinder im Alter bis einschließlich 5 Jahren
Aktuelle Regelbedarfsstufen für 2023

Aktuelle Maßnahmen und Sanktionen

Gegenwärtig existieren verschiedene Sanktionen im Zusammenhang mit dem Bürgergeld. Empfänger des Bürgergelds haben die Verpflichtung, jede angemessene Beschäftigungsmöglichkeit, Arbeitsangebote oder Bildungsmaßnahmen anzunehmen. Sanktionen können verhängt werden, sowohl wenn man sich weigert dies zu tun als auch bei absichtlich unangemessenem Verhalten. Dies schließt auch negative Äußerungen während eines Bewerbungsgesprächs ein. Das Jobcenter behält sich das Recht vor, die Leistungen zu kürzen, falls eine Bildungs- oder Weiterbildungsmaßnahme aufgrund eigener Versäumnisse vorzeitig beendet wird. Eine solche Kürzung könnte erfolgen,wenn der Leistungsempfänger wiederholt verspätet zu den Maßnahmen erscheint oder bewusst deren reibungslosen Ablauf stört.