Geldregen für Rentner: 520 Euro extra ohne Abzüge

Der durchschnittliche Minijobber verdient 520 Euro pro Monat. Doch es gibt Möglichkeiten, mehr zu verdienen, ohne die sozialversicherungsfreien und steuerfreien Grenzen zu überschreiten. In diesem Artikel zeigen wir, wie Sie bis zu zwei zusätzliche Monatsgehälter auf Minijob-Basis pro Jahr mehr verdienen können.

Finanzspritze für Rentner: 520 Euro extra ohne Abzüge
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Ein Minijob ist ein Arbeitsverhältnis, in dem 520 Euro pro Monat verdient werden, 6.240 Euro pro Jahr, brutto. Ein 520 Euro Job ist grundsätzlich sozialversicherungsfrei und steuerfrei. Das gilt allerdings nur so lange, wie der maximale monatliche Verdienst nicht überschritten wird. Doch es gibt Ausnahmen.

Wir zeigen in diesem Artikel, wie man bis zu zwei zusätzliche Monatsgehälter auf Minijob-Basis pro Jahr mehr verdienen kann.

Das gilt übrigens für alle, die einen Minijob ausüben, nicht nur für Rentner, sondern auch z.B. für Studenten, Schüler, Bürgergeld – Bezieher, Haufrauen und Hausmänner.

Minijob-Grenze von 520 Euro 2 x im Jahr überschreiten

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Ein 520 Euro Job, auch Minijob genannt, ist für viele Rentner attraktiv. Sie können die Rente doppelt erhöhen – einmal mit dem Verdienst, einmal mit Rentenbeiträgen.

Im November letzten Jahres ist die Minijob-Grenze von 450 Euro auf 520 Euro angehoben worden. Die Verdienstgrenze von 520 Euro bezieht sich auf ein Monatsgehalt, brutto. Man darf sie pro Jahr zweimal um bis zur doppelten Summe überschreiten. Dadurch kann man bis zu 1.040 Euro mehr verdienen, im Jahr sind somit auf Minijob-Basis bis zu 7.280 Euro Lohn möglich, steuerfrei und sozialversicherungsfrei.

Voraussetzungen für das Überschreiben der 520 Euro Grenze

Die Verdienstgrenze beim Minijob kann– auf das Jahr betrachtet – nur dann ohne Verlust der Vorteile des Minijobs überschritten werden, wenn das Überschreiten, also der Mehrverdienst, unvorhersehbar und gelegentlich eingetreten ist.

Das spielt allerdings nur dann eine Rolle, wenn die Jahresverdienstgrenze des Minijobs, also 6.240 Euro überschritten wurden. Wenn man in einem Monat beispielsweise 100 Euro mehr verdient, im nächsten 100 Euro weniger, also einmal 620 Euro, einmal 420 Euro, dann ist die Angelegenheit wieder ausgeglichen

Es gibt zwei wichtige Faktoren, damit Sie die Verdienstgrenze überschreiten dürfen: Das Ganze muss gelegentlich und unvorhersehbar eintreten. Kritisch wird es außerdem nur bei Überschreitungen der Jahresverdienstgrenze von 6.240 Euro.

Wann ist das Überschreiten der Minijobgrenze unvorhergesehen?

Auf die Frage, wann das Überschreiten der Minijobgrenze unvorhergesehen ist, gibt es keine pauschale Antwort. Eine Möglichkeit wäre eine Krankheitsvertretung eines Vollzeit-Arbeitskollegen oder eine unvorhergesehenes Mehr an Arbeit im Betrieb.

Was ist, wenn man mit dem Minijob nicht zum 1. des Monats sondern in der Mitte anfängt?

Auch wenn man seinen Minijob nicht am 1. eines Monats beginnt, sondern beispielsweise am 15., darf man die vollen 520 Euro verdienen, ohne dass die Tätigkeit zu einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit wird. Es findet also keine anteilsmäßige Aufteilung des Gehalts statt.

Besonderheit für Rentner hinsichtlich der Steuerpflicht

Rentner, die einen Minijob ausüben, haben mit ihrer Rente bereits ein Einkommen, das möglicherweise zu versteuern ist. Wie muss dann das Gehalt aus dem Minijob versteuert werden. Grundsätzlich erfolgt eine pauschale Versteuerung. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber zwei Prozent Lohnsteuer einbehält und an die Finanzverwaltung abführt. Eine gesonderte Steuererklärung hinsichtlich des Gehalts aus dem Minijob ist dann nicht notwendig. Der Minijobber kann dann natürlich auch nichts von der Steuer absetzen, also keine Werbungskosten, wie beispielsweise die Fahrtkosten.

Rente durch den Minijob erhöhen?

Rentner, die einen Minijob ausüben, können – wenn sie möchten – ihre Rente aufbessern. Sie können wählen, ob Beiträge zur Rentenversicherung vom Minijobgehalt gezahlt werden sollen. Das muss zu Beginn des Minijobs erklärt werden. Wer ein Jahr 520 Euro verdient, kann mit den Rentenbeiträgen aus dem Minijob seine monatliche Rente um 5,44 Euro erhöhen. Wirksam wird eine Rentenerhöhung – wie jede Rentenerhöhung – immer zum 1. Juli eines Jahres.

Wie viel darf man als Rentner abzugsfrei hinzuverdienen?

Für Altersrentner gibt es keine Hinzuverdienstgrenze  mehr. Man darf so viel hinzuverdienen, wie man möchte bzw. kann.

Die Freigrenzen bei einer Erwerbsminderungsrente und einer Hinterbliebenenrente liegen unterhalb der Minijob-Grenze von 520 Euro. Ein Verdienst aus Minijob ist für die Rente also unerheblich.

Zusammenfasszung: als Rentner mit Minijob Rente doppelt aufbessern

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

Als Rentner kann man mit einem Minijob seine Rente doppelt aufbessern:

  • zum einen durch den Verdienst im Minijob, also bis 520 Euro brutto
  • zum anderen durch Zahlung von Rentenbeiträgen; so wird nach einem Jahr die laufende Rente monatlich um maximal 5,44 Euro erhöht.

Quelle: Minijobzentrale