Bürgergeld: Muss ich eine Steuererklärung abgeben? – Tipp zum Geld sparen

Bürgergeld: Muss ich eine Steuererklärung abgeben? - Tipp zum Geld sparen
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In bestimmten Fällen sind auch Personen, die Bürgergeld beziehen, dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Nichtsdestotrotz kann es sich in manchen Fällen auch lohnen, freiwillig eine Steuererklärung einzureichen. Gemäß den Angaben des Statistischen Bundesamts sind in Deutschland etwa 41 Millionen Menschen steuerpflichtig, was bei Empfängern von Bürgergeld zu Verwirrung führen kann. Sind sie ebenfalls dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben und Steuern zu bezahlen? Eine klare Regelung gibt hierüber Auskunft.

Was ist eine Steuererklärung?

Eine Steuererklärung ist eine jährliche Erklärung, die von Steuerpflichtigen in Deutschland eingereicht wird, um ihre Einkünfte und Ausgaben des vergangenen Jahres gegenüber dem Finanzamt zu offenbaren. Die Steuererklärung dient dazu, die Höhe der zu zahlenden Steuern zu berechnen und gegebenenfalls eine Rückerstattung zu erhalten. In der Steuererklärung müssen alle Einkünfte, wie zum Beispiel Gehalt, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, sowie alle Ausgaben, wie Werbungskosten oder Sonderausgaben, angegeben werden. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung in Deutschland ist der 31. Juli des Folgejahres.


Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

In Deutschland besteht grundsätzlich für alle steuerpflichtigen Personen die Verpflichtung, eine Steuererklärung abzugeben. Diese Regelung gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler, Rentner sowie Personen, die Kapitalerträge erzielen. Ausnahmeregelungen gelten jedoch, wenn das Einkommen unterhalb des steuerlichen Freibetrags liegt oder wenn ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt wurden und der Arbeitgeber bereits die Lohnsteuer entsprechend der tatsächlichen Steuerschuld abgeführt hat. Wer Arbeitslohn erhalten hat und Entgeltersatzleistungen von mehr als 410 Euro im selben Jahr bezieht, ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Entgeltersatzleistungen umfassen finanzielle Leistungen, die anstelle des Gehalts gezahlt werden, wie zum Beispiel:

  • Krankengeld
  • Kurzarbeitergeld
  • Elterngeld
  • Arbeitslosengeld
  • Insolvenzgeld

In jedem Fall ist es ratsam, sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Pflichten erfüllt werden.

Wann muss keine Steuererklärung abgegeben werden?

Wenn man sich ausschließlich auf das Bürgergeld als Einkommensquelle verlässt, ist es üblicherweise nicht erforderlich, eine Steuererklärung abzugeben.


Bürgergeld und Arbeiten – Freiwillige Abgabe einer Steuererklärung

Gelegentlich kann es sich für Sie jedoch lohnen, freiwillig eine Steuererklärung einzureichen. Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nicht das gesamte Kalenderjahr, sondern nur für einige Monate Bürgergeld erhalten haben und ansonsten angestellt waren, haben Sie in der Regel Lohnsteuer bezahlt. Es ist möglich, einen Teil dieser Steuer zurückzufordern.

Tipp – Wichtig zu wissen:

Es ist von großer Bedeutung zu berücksichtigen, dass Steuerrückerstattungen auf das Bürgergeld angerechnet werden. Ein entscheidender Faktor hierbei ist der Zeitpunkt des Geldeingangs auf dem Konto. Es wäre ideal, wenn die Steuerrückerstattung in einem Monat erfolgt, in dem keine Bürgergeld-Leistungen empfangen werden. Für Personen, die nur kurzzeitig Bürgergeld beziehen, empfiehlt es sich, die Abgabe ihrer Steuererklärung so zu planen, dass die Rückerstattung in einem Monat ohne Bürgergeld-Leistungen erfolgt.