Bürgergeld oder Wohngeld – was beantragen?

Bürgergeld oder Wohngeld - was beantragen?
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Zum 1. Januar sind zwei Reformgesetze in Kraft getreten, das Bürgergeldgesetz und das Wohngeld-Plus-Gesetz. Sowohl das Bürgergeld als auch das Wohngeld-Plus bieten für Personen mit geringem Einkommen neue Möglichkeiten, den Lebensunterhalt besser sicherstellen zu können, insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Heizkosten und Stromkosten.

Was soll ich beantragen? Bürgergeld oder Wohngeld?

Die passende Leistungen für sich und seine Familie herauszufinden ist nicht ganz einfach. Und es geht zudem nur eins, entweder Bürgergeld oder Wohngeld.

Um die richtige Leistung herauszufinden, muss eine Vergleichsrechnung angestellt werden. Zunächst muss ermittelt werden, wie hoch ein möglicher Anspruch auf Bürgergeld wäre. Steht das fest, muss ermittelt werden, wie hoch ein Anspruch auf Wohngeld wäre und ob Einkommen und Wohngeld höher sind als der Anspruch auf Bürgergeld. Ist das der Fall, muss Wohngeld beantragt werden; ein Anspruch auf Bürgergeld besteht nicht.


Wie Vergleichsrechnung zwischen Bürgergeld und Wohngeld anstellen?

Selbstverständlich kann man sich beim Jobcenter hinsichtlich Bürgergeld und beim Wohngeldamt hinsichtlich Wohngeld beraten lassen. Jobcenter und Wohngeldamt haben eine Pflicht zur Beratung. Lassen Sie sich also einen Termin beim Jobcenter oder Wohngeldamt geben. Dort wird man Ihnen sagen, ob Sie Bürgergeld beantragen oder Wohngeld beantragen müssen.

Wohngeld oder Bürgergeld selbst berechnen

Man kann auch selbst berechnen, ob ein Anspruch auf Bürgergeld oder Wohngeld besteht und ob nun beim Bürgergeld oder Wohngeld unterm Strich mehr herauskommen wird.

Dazu haben wir für Sie die beiden besten Rechner hinsichtlich Wohngeld und Bürgergeld herausgesucht. Einfach die Daten eingeben und fertig.

Hier die Internet-Rechner:

Bürgergeld berechnen

Wohngeld berechnen

Das Wohngeld müssen Sie dann noch zu Ihrem Einkommen addieren. Ist Einkommen plus Wohngeld höher als Ihr möglicher Bürgergeldanspruch, so ist der Wohngeldantrag die richtige Wahl. Andernfalls gilt: Bürgergeld beantragen!


Antragsfrist hinsichtlich Bürgergeld und Wohngeld

Sowohl für das Bürgergeld als auch für das Wohngeld gibt es eine Antragsfrist. Beides wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern immer nur ab dem Monat, in dem der Antrag beim Amt eingeht. Wird der Antrag auf Bürgergeld oder der Antrag auf Wohngeld beispielsweise im Februar gestellt, so erhält man kein Geld für den Monat Januar oder frühere Monate.

Solange man Zweifel hinsichtlich des richtigen Antrags hat (Bürgergeld oder Wohngeld) sollte man formlos und zur Wahrung der Frist einfach beides beantragen. Das geht auch per Post oder Email.