Bürgergeld Plus: So schnappen Sie sich Extra-Leistungen!

Entdecken Sie, welche zusätzlichen finanziellen Unterstützungen Ihnen neben dem Bürgergeld zustehen könnten.

Bürgergeld – welche Extra-Gelder sind möglich?
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Neben dem Regelsatz, der 2024 für alleinstehende und alleinerziehende bei 563 Euro liegt, stehen Bürgergeld Beziehern auch Kosten der Unterkunft (Miete und Heizkosten) sowie gegebenenfalls Mehr- und Sonderbedarfe zu. In nachfolgendem Artikel geben wir einen Überblick über die möglichen Extra-Gelder beim Bürgergeld, die neben dem Bürgergeld Regelsatz gezahlt werden.

Kosten der Unterkunft

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Das Bürgergeld besteht nicht nur aus dem Regelsatz. Auch viele Extras sind darin enthalten. Manche gibt es nur mit gesondertem Antrag.

Die Kosten der Unterkunft sind die wichtigste Extra-Leistung zum Bürgergeld. Sie umfassen die Miete und die Heizkosten. Die Kosten der Unterkunft werden in der Regel übernommen, wenn sie angemessen sind. Die Angemessenheit wird anhand der Mietspiegel der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ermittelt. Dabei spielt die Größe der Wohnung eine eher untergeordnete Rolle, entscheidend ist der Mietpreis.

Im ersten Jahr des Bürgergeld Bezugs wird die Angemessenheit der Miete nicht überprüft, sogenannte Karenzzeit.

Die Heizkosten müssen jedoch von Anbeginn an angemessen sein.

Mehrbedarfe

Mehrbedarfe sind zusätzliche Leistungen, die bei besonderen Bedarfen gezahlt werden können. Zu den Mehrbedarfen gehören zum Beispiel:

Sonderbedarfe

Sonderbedarfe sind einmalige Leistungen, die bei besonderen Bedarfen gezahlt werden können. Zu den Sonderbedarfen gehören zum Beispiel:

  • Kosten für die Erstausstattung einer Wohnung
  • Kosten für die Erstausstattung für ein Kind
  • Kosten für die Schulanmeldung
  • Kosten für die Bekleidung
  • Kosten für die Krankenbehandlung

Bürgergeldbonus

Der Bürgergeld-Bonus ist eine zusätzliche Leistung, die bei der Teilnahme an bestimmten Weiterbildungsmaßnahmen gezahlt wird. Der Bürgergeldbonus beträgt 75 Euro pro Monat.

Weiterbildungs-Geld

Das Weiterbildungsgeld im Rahmen des Bürgergeldes ist eine Extra-Prämie in Höhe von 150 Euro monatlich für eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung bzw. Berufsausbildung.

Weitere Extra-Leistungen

Neben den oben genannten Extra-Leistungen können Bürgergeld-Empfänger auch weitere Leistungen erhalten, wie zum Beispiel:

  • Leistungen für Unterkunft und Heizung für Menschen mit Behinderungen
  • Leistungen für Unterkunft und Heizung für ältere Menschen
  • Leistungen für Unterkunft und Heizung für Menschen mit Pflegebedarf
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe
  • Leistungen für Mobilität
  • Leistungen für Gesundheit

Antrag auf Extra Geld

Alle Extra-Leistungen müssen beim Jobcenter beantragt werden. Die Antragsformulare sind beim Jobcenter erhältlich oder können online heruntergeladen werden.

Möchten Sie mehr über die Extra Gelder beim Bürgergeld erfahren? Dann besuchen Sie die Website der Bundesagentur für Arbeit.

Zusammenfassung zum Extra-Geld beim Bürgergeld

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Wichtigster und populärster Bestandteil des Bürgergeldes ist der Regelsatz. Er beträgt im Jahr 2024 563 Euro.
  • Das Bürgergeld umfasst auch die Kosten der Miete der Wohnung und die Heizkosten.
  • Zusätzlich gibt es für Weiterbildungen und Ausbildungen den Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro und das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro.
  • Schließlich werden Mehrbedarfe und Sonderbedarfe gezahlt.