Mit dem Inkrafttreten des Bürgergeldes am 1. Januar 2023 wurde das Arbeitslosengeld 2, auch bekannt als Hartz 4, abgelöst. Im Vergleich zum Vorgängermodell erhalten Berechtigte nun mehr Geld pro Monat. Um den individuellen Betrag unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände zu ermitteln, kann ein entsprechender Antrag beim Jobcenter gestellt werden. Doch die Berechnung gestaltet sich oft schwierig. Hierbei kann user neue Bürgergeld-Rechner Abhilfe schaffen und helfen, den exakten Betrag zu ermitteln.
Wie viel Geld bekommen Bürgergeld-Empfänger – Was steht mir zu?
Um Bürgergeld beantragen zu können, gilt es, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Hierbei ist es erforderlich, dass der Antragsteller seinen aktuellen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland hat. Des Weiteren muss eine Erwerbsfähigkeit bestehen, was bedeutet, dass die betreffende Person grundsätzlich in der Lage sein muss, täglich mindestens drei Stunden arbeitsfähig zu sein. Diese Informationen entstammen den Ausfüllhinweisen der Arbeitsagentur unter Punkt 8.
8. „Tätigkeit von mindestens drei Stunden“/Erwerbsfähigkeit
Erwerbsfähig ist:
- wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann und
- nicht wegen Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate daran gehindert ist.
Ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II besteht nur dann, wenn mindestens eine Person Ihrer Bedarfsgemeinschaft erwerbsfähig ist. Wenn es keine erwerbsfähige Person in Ihrer Bedarfsgemeinschaft gibt, besteht für Sie möglicherweise kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Sie können in diesem Fall Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch beantragen. Als Vertreterin/Vertreter der Bedarfsgemeinschaft haben Sie nach Ihren Kenntnissen auch Angaben zur Erwerbsfähigkeit der vertretenen Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu machen. Konkrete Angaben zu Krankheiten oder Behinderungen sollen nicht gemacht werden.
Bundesagentur für Arbeit
Folgende Regelsätze gelten 2023
Die Festlegung der Höhe der Unterstützung erfolgt entsprechend den notwendigen Ausgaben für den Unterhalt, die Miete und die Versorgung aller Personen, die mit dem Antragsteller oder der Antragstellerin in einer Gemeinschaft leben. Die Berechnung des monatlichen Betrags für Einzelpersonen kann für Nicht-Experten eine Herausforderung darstellen.
Regelbedarfsstufen | Regelsatz |
---|---|
1 – Alleinstehende | 502 Euro |
2 – volljähriger Partner | 451 Euro |
3 – volljährige Kinder 18 – 24 Jahre | 402 Euro |
4 – Kinder 14 – 17 Jahre | 420 Euro |
5 – Kinder 6 – 13 Jahre | 348 Euro |
6 – Kinder unter 6 Jahre | 318 Euro |

Bei der Ermittlung der Förderung hilft unser Bürgergeldrechner
Unser Bürgergeldrechner ist ein hilfreiches Instrument, um unter Berücksichtigung individueller Umstände eine Orientierungshilfe für das Bürgergeld zu geben. Die endgültige Berechnung des Betrags obliegt dem jeweils zuständigen Jobcenter. Ein Beispiel: Eine 40-jährige alleinerziehende Person mit einem Kind im Alter von 4 Jahren. Die monatlichen Miete- und Heizkosten belaufen sich auf 600 Euro. Unser Bürgergeld-Rechner errechnet ein Bürgergeld in Höhe von 1601 Euro. Dieses Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld | |||
Antragsteller : | 502.00 € | ||
Kinder 5 Jahre und jünger: | 318.00 € | ||
Mehrbedarf Alleinerziehende: | 181.00 € | ||
Summe der Leistungen: | 1001.00 € | ||
Kosten für die Unterkunft | |||
Kaltmiete: | 500.00 € | ||
Heizkosten: | 100.00 € | ||
Summe der Unterkunftskosten: | 600.00 € | ||
Einkommen | |||
Summe der Einkünfte: | 0.00 € | ||
Berechnung des Anspruchs | |||
Summe der Leistungen: | 1001.00 € | ||
+ | Summe der Unterkunftskosten: | 600.00 € | |
– | Summe der Einkünfte | 0.00 € | |
= | vermutlicher Anspruch: | 1601.00 € |