Bürgergeld: Schulbedarf und Schulmaterial im Bildungspaket enthalten

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Für Kinder von Eltern, die Bürgergeld beziehen, wird Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Schule und Freizeit gezahlt. Das gilt auch für Bezieher von Wohngeld, Sozialhilfe, Grundsicherung und Kinderzuschlag. Der Anspruch für Bildung und Teilhabe ist sogar erhöht worden.

Geld für Schulbedarf und im Februar und August

Für Schulbedarf bzw. Schulmaterial werden im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets pro Jahr zwei Zahlungen geleistet. Im August vor Beginn des neuen Schuljahres werden 106 Euro gezahlt, im Februar zum neuen Schulhalbjahr 58 Euro. Von diesem Geld kann beispielsweise ein Schulrucksack, können Stifte, Geodreieck usw gekauft werden.

Die Kosten für Schulbücher oder Arbeitshefte müssen nicht von diesem Geld beglichen werden, sondern sondern können als Mehrbedarf zusätzlich beantragt werden. Das folgt aus § 21 Abs. 6a SGB II, dem Bürgergeld-Gesetz.

Nachfolgend ein Überblick über die Leistungen des Bildungspakets für Schüler:


Schülerbeförderungskosten: Schulbus und Bahn

Kosten für Bus oder Bahn zur Schule werden übernommen. Für diese Schülerbeförderungskosten müssen Schüler keinen Eigenanteil mehr zahlen.

Nachhilfe / Lernförderung

Im Bildungspaket sind Kosten für Nachhilfe enthalten. Es ist eine Bescheinigung hinsichtlich der Erforderlichkeit von der Schule beizubringen. Diese wird ausgestellt, wenn Lernschwierigkeiten gegeben sind und die Schule selbst keinen Nachhilfeunterricht anbietet. Ob die Versetzung gefährdet ist, ist unerheblich..


Gemeinschaftliche Mittagessen Schule oder Kita

Die Kosten für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule werden übernommen. Die Kinder brauchen keinen Eigenanteil zahlen . Die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung kann außerhalb der Schule stattfinden, wenn das von der Schule organisiert wird.

15 Euro monatlich für Kultur oder Verein

Die staatlichen Bürgergeld-Leistungen für Bildung und Teilhabe sehen auch Geld für die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an außerschulischen Freizeitaktivitäten vor, sei es sportlicher oder kultureller Art. So gibt es pro Monat 15 Euro für die Musikschule, den Sportverein oder für andere Aktivitäten. Man kann über diesen Pauschalbetrag mehr Geld für die Freizeitaktivitäten beantragen, wenn höhere Kosten vorhanden sind. Beispielsweise kann man einen Antrag auf Kostenübernahme für einen Judo-Anzug oder für Fußballschuhe oder für ein Musikinstrument stellen.


Kein gesonderter Antrag für Bildungsleistungen notwendig.

Für die Leistungen auf Bildung und Teilhabe, wie sie oben beschrieben wurden, muss kein eigener Antrag gestellt werden. Der zugrunde liegende Antrag auf Bürgergeld reicht aus, um auch die Bildungs- und Teilhabeleistungen zu erhalten.

Man muss dem Jobcenter nur nachweisen, welche Kosten entstehen. Die Kosten können auch nachträglich geltend gemacht werden, wenn man bereits in Vorleistung getreten ist.

Das Geld zum Schulstart oder zum Halbjahreswechsel wird direkt an die Eltern gezahlt. Andere Leistungen können an die Eltern gezahlt werden; das Jobcenter kann aber auch eine direkte Zahlung an den Leistungsträger vornehmen.

Zusammenfassung zum Schulbedarf und Schulmaterial beim Bürgergeld

Das Wichtigste kurz notiert:

Bei Bezug von Bürgergeld gibt es für Kinder Geld für den Schulbedarf und für Schulmaterialien. Das Geld wird im August (106 Euro) und Februar (58 Euro) an die Eltern gezahlt.

Schulbedarf sind z.B. Schulrucksack, Hefte, Füller, Lineal und dergleichen.

Zusätzlich werden Kosten für Klassenfahrten, Schulausflüge, Schulveranstaltungen und Schulmittagessen übernommen. Auch für Freizeitaktivitäten gibt es extra Geld. (15 Euro monatlich).