Bürgergeld: Sind Sanktionen zeitgemäß?

Bürgergeld: Sind Sanktionen zeitgemäß?
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Fördern und Fordern, so lautet nach wie vor das Prinzip beim Bürgergeld. Der Staat hilft Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Er möchte diesen Zustand aber nur so kurz wie möglich aufrechterhalten und die betroffenen möglichst schnell in den Arbeitsmarkt integrieren. Mitwirkung ist unablässig, denn von nichts kommt nichts. Arbeitet der Bürgergeld Bezieher nicht mit, sind Sanktionen in Form von Leistungsminderungen beim Bürgergeld möglich.

Vertrauen doch nicht so groß

Die Bundesregierung wollte im Rahmen des Bürgergeldes eine Vertrauenszeit einführen. Im ersten halben Jahr des Bürgergeld Bezugs sollte auf Sanktionen bzw. Leistungsminderungen verzichtet werden.

Das gefiel den Parteien mit dem C im Namen nicht. C steht übrigens für christlich. Diese Parteien hatten und haben im Bundesrat die Mehrheit und bestanden darauf, dass beim Bürgergeld Bezug Sanktionen bzw. Leistungsminderungen von  Anfang an möglich sein müssen.

Man kann sich durchaus fragen, was Jesus dazu gesagt hätte….


Sanktionen ohne Wirkung

Zum einen ist festzustellen, dass nur eine verschwindend geringe Zahl von Bürgergeld Beziehern sich mangelnde Mitwirkung vorwerfen lassen müssen. Das trifft auf nur ca 5 Prozent aller Anspruchsberechtigten zu.

Neuere Studien zur Wirkung von Sanktionen

In Großbritannien wurde vor einiger Zeit eine Studie zur Wirksamkeit von Sanktionen durchgeführt. Das Ergebnis: Sanktionen bewirken so gut wie nichts, im Gegenteil: sie schaden mehr denn sie nützen.

Britische Zeitungen berichteten, dass laut dieser Studie Leistungsminderungen den Weg der Menschen in die Arbeit verzögern.

Das hat zwei Gründe: zum einen werden die Vermittlungschancen reduziert. Arbeitgeber stellen Menschen, die vom Staat mit Sanktionen belegt wurden, nicht gern ein. Zum anderen wird durch das geringere Einkommen die Motivation der Betroffenen zu weiteren Mitwirkungen und zur Arbeitsaufnahme drastisch reduziert. Und weiter: wenn Sanktionierte Menschen dann doch einen Job finden, verdienen sie deutlich weniger als üblich.


Viele Studien – das gleiche Ergebnis: Sanktionen sind kein wirksames Mittel

Das Ergebnis der Studie aus Großbritannien deckt sich mit anderen Studien zur Wirksamkeit von Sanktionen. Sie alle kamen zu dem Ergebnis, dass Leistungsminderungen kein effektives Mittel sind, um Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Sanktionen machen krank

Aus den Untersuchungen ergab sich ferner, dass die von den Sanktionen betroffenen Menschen eher krank werden. Dadurch bestehen noch geringer Möglichkeiten, sie in Arbeit zu vermitteln.


Sanktionen beim Bürgergeld sind verfassungsgemäß

Dennoch: Sanktionen bzw. Leistungskürzungen beim Bürgergeld sind verfassungskonform. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Staat das Recht habe, Sanktionen bzw. Leistungsminderungen bei fehlender Mitwirkung der betroffenen Bürgergeld Bezieher auszusprechen. Er muss es zwar nicht, kann es aber. Hinsichtlich der zulässigen Höhen der Sanktionen hat das Bundesverfassungsgericht jedoch enge Vorgaben gemacht.

Gesetzgeber hielt Sanktionen für notwendig

Beim Bürgergeld hat der Gesetzgeber an Leistungsminderungen für den Fall der fehlenden Mitwirkung festgehalten.

Ansonsten sei das Bürgergeld System nicht fair gegenüber denjenigen, die arbeitswillig seien, so die Begründung.

Zu den Sanktionen im Einzelnen siehe hier: Bürgergeld Leistungsminderungen