Bürgergeld und Kindergrundsicherung – beides beantragen?

Bürgergeld für Kinder und Kindergrundsicherung - wird es beides im Jahr 2025 geben? Oder schließen sich beide Leistungen gegenseitig aus? Was plant die Bundesregierung mit dem neuen Kindergrunsicherungsgesetz? Lesen Sie die Antworten in unserem Beitrag!

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Noch ist nichts entgültg entschieden, aber der Bundestag hat das Kindergrundsicherungsgesetz in erster Lesung diskutert. Zum 1. Januar 2025 soll nach Plänen des Familienministeriums die Kindergrundsicherung eingeführt werden. Gegenwärtig erhalten Kinder noch Bürgergeld und Kindergeld. Wird das Bürgergeld für Kinder neben der Kindergrundsicherung gezahlt? Was muss beantragt werden? Wir geben in unserem Beitrag einen Überblick!

Bürgergeld für Kinder – wie hoch ist ihr Regelsatz?

Was kommt ansteller des Kinder Bürgergeldes? Der Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung?

Die Kindergrundsicherung ist auf dem Gesetzesweg. Was wird sie bringen? Das Bürgergeld für Kinder ersetzen? Das Kindergeld?

Kinder, deren Eltern Bürgergeld erhalten partizipieren daran mit einem eigenen Bürgergeld Regelsatz für Kinder. Je nach Alter des Kindes wird folgendes Bürgergeld für Kinder gezahlt:

Tabelle: Bürgergeld Regelsatz für Kinder 2024

Alter des Kindes / der KinderBürgergeld Regelsatz für Kinder 2024
0 bis 5 Jahre357 Euro
6 bis 13 Jahre390 Euro
14 bis 17 Jahre471 Euro

Daneben haben Kinder auch Anspruch auf Kindergeld. Doch das Kindergeld wird komplett auf das Kinder-Bürgergeld angerechnet.

Kindergrundsicherung 2025 ersetzt das Kinder-Bürgergeld

Mit Einführung der Kindergrundsicherung im Jahr 2025 soll diese das Existenzminimum der Kinder absichern. Die Kindergrundsicherung tritt anstelle des Bürgergeldes, das Kinder gegenwärtig erhalten. Kinder von Eltern im Bürgergeld-Bezug erhalten also kein Kinder-Bürgergeld mehr, sondern die Kindergrundsicherung. Ihre Eltern bekommen selbstverständlich weiterhin Bürgergeld (wenn die Voraussetzungen wie Hilfebedürftigkeit usw. vorliegen).

Kindergrundsicherung 2025 ersetzt Kindergeld

Mit Einführung der Kindergrundsicherung 2025 wird das Kindergeld gestrichen. Die Kindergrundsicherung ersetzt es. Das gilt für alle Kinder, nicht nur für Kinder, die gegenwärtig Bürgergeld erhalten. Die Kindergrundsicherung ist das neue Kindergeld.

Da die Kindergrundsicherung das Existenzminimum des Kindes sicherstellen soll, ist sie höher als das Kindergeld – jedenfalls für Kinder, deren Eltern staatliche Sozialleistungen wie das Bürgergeld erhalten. Die Kindergrundsicherung variiert also in ihrer Höhe – je nach Bedarf bzw. Hilfebedürftigkeit des Kindes.

Höhe Kindergrundsicherung 2025

Die Höhe der Kindergrundsicherung ist nicht einheitlich. Sie hängt vom Einkommen der Eltern ab. Im Minimum ist die Kindergrundsicherung so hoch wie das jetzige Kindergeld. Das ist der Grundbetrag oder Kindergarantiebetrag der Kindergrundsicherung.

Daneben gibt es für „arme“ Kinder den Zusatzbetrag. Dieser Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung tritt an Stelle des Kinder-Bürgergeldes und auch an die Stelle des gegenwärtigen Kinderzuschlags, den Familien mit geringem Einkommen erhalten um so den Bürgergeld-Bezug zu vermeiden.

Der Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung variiert mit der Höhe des Einkommens der Eltern und fällt ab einem bestimmten Einkommen vollständig weg.

Das ist heute beim Bürgergeld ähnlich. Einkommen der Eltern wird bei Überschreiten des Einkommensfreibetrages auf das Bürgergeld angerechnet, ab einer bestimmten Einkommenshöhe entfällt das Bürgergeld.

Einen Überblick zur Höhe der Kindergrunsicherung finden Sie hier: Kindergrundsicherung Höhe

Zusammenfassung zu Bürgergeld für Kinder und Kindergrundsicherung

  • Das Kinder Bürgergeld und die Kindergrundsicherung werden sich gegenseitig ausschließen.
  • Auch das Kindergeld wird durch die Kindergrundsicherung ersetzt. Gleiches gilt für den Kinderzuschlag.
  • Die Kindergrundsicherung besteht aus zwei Bestandteilen: dem Garantiebetrag, der in etwa dem Kindergeld entspricht und allen Kindern, unabhängig vom Elterneinkommen zusteht, und dem Zusatzbetrag, der nur Kindern zusteht, deren Eltern ein geringes Einkommen haben.

Formel der Kindergrundsicherung = Garantiebetrag + Zusatzbetrag