100 Euro Ausgleichszahlung für alle

Lange wird eine monatliche Ausgleichszahlung von 100 Euro gefordert. Kommt sie jetzt wirklich?

Bürgergeld: Neue Inflationsdaten - Solidarzuschlag von 100 Euro als Ausgleichszahlung für alle
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Die Inflation ist nach wie vor hoch. Laut dem Statistischen Bundesamt betrug die durchschnittliche Inflationsrate für das Jahr 2023 5,9 Prozent. Insbesondere die Preise für Lebensmittel sind im April 2023 um unglaubliche 17,2 Prozent gestiegen. Die Energiekosten haben sogar einen Anstieg von 21,1 Prozent verzeichnet.

Bürgergeld: Neue Inflationsdaten – Solidarzuschlag von 100 Euro als Ausgleichszahlung für alle

Für Bezieher von Bürgergeld wird die Situation mehr als prekär. Der Regelsatz reicht nicht mehr bis zum Monatsende, um die Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Eine Ausgleichszahlung von 100 Euro bzw. Solidarzuschlag von 100 Euro monatlich an jedes Mitglied einer Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft muss die Konsequenz sein – so die Forderung von Sozialverbänden. Wir schließen uns an.


Inflation frisst Bürgergeld Regelsatz

Der Bürgergeld Regelsatz für eine alleinstehende Person beträgt derzeit 563 Euro. Paare erhalten pro Person sogar nur 506 Euro Euro. Der Regelsatz für Kinder liegt sogar noch niedriger. Zwar wurde der Regelsatz des Bürgergeldes Anfang des Jahres 2024 angehoben; doch angesichts der veröffentlichten Zahlen reicht der aktuelle Bürgergeld Satz nicht aus, um die Lebenshaltung zu decken. Es ist dringend eine Anhebung des Regelsatzes notwendig.

Inflation Ausgleichszahlung von 100 Euro Solidarzuschlag pro Person gefordert

Sozialverbände fordern die Bundesregierung auf, sofort eine Ausgleichszahlung von 100 Euro zu veranlassen, und zwar für jeden Bezieher von Bürgergeld, für jede Person einer Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft. Jeden Monat. Und ab sofort.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat sogar eine Anhebung des Regelsatzes auf 725 Euro gefordert. Doch auch das allein ist nicht ausreichend, so der Verband. Die Stromkosten (durchschnittlicher Anstieg um 21,1 Prozent) müssen aus dem Regelsatz herausgenommen werden und wie Heizkosten zu den Kosten der Unterkunft gerechnet werden und separat vom Jobcenter gezahlt werden.

100 Euro Ausgleichszahlung pro Person dies muss als Soforthilfe für jeden Bürgergeld Bezieher gezahlt werden. Das bedeutet: auch für Partner und für jedes Kind oder sonstiges Mitglied in der Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft.


Weitere Sofortmaßnahme notwendig um die Inflation auszugleichen

Neben dem Solidarzuschlag von 100 Euro an jede Person einer Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft und der Herausnahme der Kosten für Strom aus dem Regelsatz sind weiter Maßnahmen notwendig, um Bürgergeld Beziehern ein Dasein unter Berücksichtigung der Menschenwürde zu ermöglichen.

Eine davon ist ein Aufrechnungsmoratorium für die nächsten 2 Jahre. Die Jobcenter müssen in den nächsten 2 Jahren jegliche Aufrechnungen von Gegenforderungen mit den Zahlungen zum Regelsatz unterlassen.

Daneben steht die Forderung nach einem Wohnkostenlückenmoratorium. Alle laufenden und zukünftigen Kürzungen von Wohnkosten müssen für die nächsten 2 Jahre gestoppt werden.

Schließlich wird die Einführung eines Anspruchs auf Anschaffung von Elektrogroßgeräten.

Zusammenfassung zu Bürgergeld und 100 Euro Solidarzuschlag als Ausgleichszahlung

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

Die Inflation steigt ungebremst. Der aktuelle Bürgergeld Regelsatz reicht zur Deckung der monatlichen Lebenshaltungskosten nicht mehr aus. Sozialverbände fordern deshalb:

  • Es ist ein Solidarzuschlag von 100 Euro an jedes Mitglied einer Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft notwendig, als Inflation Ausgleichszahlung.
  • Auch die Stromkosten müssen aus dem Regelsatz herausgenommen werden und vom Jobcenter separat gezahlt werden.
  • Zusätzlich darf das Jobcenter nicht mehr mit Gegenforderungen mit dem Regelsatz aufrechnen. Kürzungen hinsichtlich Wohnungskosten müssen hn den nächsten 2 Jahren unterbleiben.
  • Elektrogroßgeräte müssen separat vom Jobcenter gezahlt werden.