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Bürgergeld / Grundsicherung 2026 für Paare: Regelsatz, Zuschüsse, Anspruch & detaillierte Berechnung im Überblick

Auch 2026 gelten für Paare im Bürgergeld-Bezug die bisherigen Regelsätze: Jeder Partner erhält monatlich 506 Euro, insgesamt also 1.012 Euro. Ob verheiratet oder nicht – entscheidend ist das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft. Zusätzlich übernimmt das Jobcenter angemessene Wohn- und Heizkosten, wobei für Paare eine Wohnung mit zwei Zimmern oder 60 m² als Richtwert gilt. Die genaue Höhe des Anspruchs hängt von Einkommen, Vermögen und möglichen Mehrbedarfen ab, etwa bei Schwangerschaft (86 Euro Zuschlag) oder Behinderung (177 Euro Zuschlag). Die Anpassung der Sätze um 12 % soll gestiegene Lebenshaltungskosten abfedern. Dieser Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklärt die Berechnungsgrundlagen, Voraussetzungen und Sonderregelungen für 2026 – eine essentielle Orientierungshilfe für betroffene Paare.

Wie viel Bürgergeld (Grundsicherung) gibt es für Paare 2026?

Zuletzt vor 2 Jahren wurde das Bürgergeld auch für Paare und Partner innerhalb der Bedarfsgemeinschaft erhöht. Der Grund waren gestiegenen Lebenshaltungskosten, war die Inflation. Die Bürgergeld Verordnung wurde hinsichtlich der Erhöhung der Regelbedarfe für jede Regelbedarfsstufe des Bürgergeldes angepasst. Für 2026 gab es keine Erhöhung des Bürgergeldes.

Bürgergeld / Grundsicherung: 2026 nicht angehoben – Nullrunde

Das Bürgergeld wurde seinerzeit um gut 12 Prozent erhöht. Der Eckregelsatz beträgt 563 Euro. Der Eckregelsatz ist der Bürgergeld Regelsatz für eine alleinstehende Person. Er stellt die Regelbedarfsstufe 1 dar.

Doch alle Regelbedarfsstufen wurden angehoben. Nicht nur Alleinstehende, auch Paare, egal ob verheiratet oder nicht, erhiehlten mehr Geld.

Familien mit Kinder hatten ebenfalls mehr Geld in der Haushaltskasse haben. Die Berechnung der Erhöhung des Bürgergeld-Regelsatzes wird anhand statistisch erfasster Daten von rund 60.000 Haushalten durchgeführt. Dabei wird festgestellt, wie hoch der Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege und sonstigen lebensnotwendigen Dingen ist. In die Berechnung fließt ebenfalls ein, wie viel Geld für eine minimale Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben notwendig.

Regelsatz für Paare: Wie viel Geld erhält ein verheiratetes oder nicht verheiratetes Paar?

Hinsichtlich der Höhe des zur Verfügung stehenden Bürgergeldes spielt es keine Rolle, ob ein Paar verheiratet ist oder nicht. Es kommt nur darauf an, ob eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft zwischen den zusammenlebenden Erwachsenen besteht, ob es sich um eine sogenannte Einstandsgemeinschaft handelt.

Gegenwärtig erhält jeder Partner 506 Euro Bürgergeld. Ein Paar hat also 1012 Euro monatlich zur Verfügung. Der Regelsatz für Paare ist ist laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gesetzlich in der Regelbedarfsstufe 2 festgelegt. Paare erhalten pro Kopf also weniger als eine alleinstehende Person. Der Grund liegt in den Einsparmöglichkeiten, die ein Zusammenleben bietet.

Grundsicherung / Bürgergeld für Paare: Anspruch auf Mehrbedarf zusätzlich zum Regelsatz

Das Bürgergeld besteht nicht nur aus dem Regelsatz und den Kosten der Unterkunft, also den Kosten für die Miete und Heizung, sondern auch noch aus einem Mehrbedarf. Diesen Anspruch auf Bürgergeld Mehrbedarf haben jedoch nur bestimmten Personengruppen. Für Paare kommt der Mehrbedarf aufgrund von Schwangerschaft oder der Mehrbedarf aufgrund kostenaufwändiger Ernährung in Betracht. Ebenso gibt es den Mehrbedarf für behinderte Menschen.

Die Höhe der Zahlung für einen Mehrbedarf hängt prozentual vom entsprechenden Regelbedarf ab. Erhöht sich der Regelbedarf, so erhöht sich auch der Anspruch auf Mehrbedarf. Die Erhöhung des Bürgergeld Regelsatzes 2024 führte somit auch zu einer Erhöhung der Bürgergel Mehrbedarfe 2024.

Beispielrechnung für Bürgergeld Mehrbedarfe 2026

Mehrbedarf Schwangerschaft 2026

Der Mehrbedarf bei Schwangerschaft beträgt 17 Prozent des Regelbedarfs. Für eine mit einem Partner zusammenlebende Frau bedeutet dies einen Mehrbedarf von 86 Euro. Dem Paar stehen also insgesamt 1098 Euro zur Verfügung; plus Zahlungen für die Wohnungs- und Heizkosten.

Mehrbedarf Behinderung 2026

Beim Vorliegen einer Behinderung besteht ein Anspruch auf Mehrbedarf bei Behinderung in Höhe von 35 Prozent. Liegt bei einem Partner eine Behinderung vor, erhält er 2026 177 Euro Mehrbedarfszuschlag. Dem Paar stehen somit insgesamt 1189 Euro zur Verfügung; wiederum plus Zahlungen für die Heiz- und Wohnungskosten.

Bürgergeld Tabelle 2026

Die Bürgergeld Tabelle 2026 ist auf folgender Seite veröffentlicht: Bürgergeld Tabelle 2026

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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