Die Sonne scheint durch das Fenster, als Lara, Annika und ihre kleine Schwester Marie am Frühstückstisch sitzen. Ihre Mutter, Frau Schneider (Namen von der Redaktion geändert), bereitet den Kakao zu. In ihrer Familie ist das Bürgergeld ein wichtiges Thema – wie bei vielen anderen Familien in Deutschland. Doch was bedeutet das konkret für die drei Mädchen? Was bekommen Kinder im Bürgergeld wirklich? Die Antwort finden Sie nachfolgend auf Bürger & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!
Der Regelsatz: Altersgerecht und fair?
Frau Schneider hat die Zahlen genau im Blick: Für jedes Kind gibt es einen festgelegten Betrag, den das Jobcenter monatlich auszahlt. Der sogenannte Regelsatz richtet sich nach dem Alter der Kinder:
- Marie ist 3 Jahre alt und erhält 357 Euro.
- Annika ist 10 Jahre alt und bekommt 390 Euro.
- Lara ist 15 Jahre alt und erhält 471 Euro.
Dieses Geld ist für alles gedacht, was die Kinder im Alltag benötigen: Essen, Kleidung, Hygieneartikel und auch ein wenig Taschengeld für kleine Wünsche.
Kindergeld: Ein Rechenspiel
Zusätzlich gibt es das Kindergeld – aktuell 255 Euro pro Kind. Doch das Kindergeld wird vollständig auf das Bürgergeld angerechnet. Das heißt: Es bleibt nicht zusätzlich, sondern verringert lediglich den Bürgergeld-Anspruch. Für Frau Schneider ist das oft verwirrend, aber sie weiß: Das Kindergeld ist trotzdem ein wichtiger Bestandteil des Familieneinkommens.
Mehrbedarf: Unterstützung für Alleinerziehende
Als alleinerziehende Mutter bekommt Frau Schneider einen sogenannten Mehrbedarf. Je nach Anzahl und Alter der Kinder gibt es einen Zuschlag von bis zu 60 Prozent des Regelsatzes. Für die drei Mädchen bedeutet das für Frau Schneider monatlich einen spürbaren Zuschuss, der hilft, den Alltag zu stemmen.
Bildung und Teilhabe: Chancen für die Zukunft
Annika freut sich schon auf den nächsten Schulausflug. Dank des Bildungspakets übernimmt das Jobcenter die Kosten für Klassenfahrten, Nachhilfe, Mittagessen in der Schule, Vereinsbeiträge und Schulmaterial – aktuell 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr. So können Annika und ihre Schwestern an allen Aktivitäten teilnehmen, auch wenn das Geld zu Hause knapp ist.
Wohnkosten: Ein Dach über dem Kopf für alle
Die Miete für die Wohnung wird ebenfalls anteilig für jedes Familienmitglied übernommen. Das Jobcenter berechnet die angemessenen Wohnkosten für die gesamte Familie und sorgt dafür, dass Lara, Annika und Marie ein sicheres Zuhause haben.
Keine Extra-Anträge für die Kinder
Das Bürgergeld wird für die ganze Familie beantragt. Lara, Annika und Marie müssen keinen eigenen Antrag stellen – sie sind automatisch Teil der sogenannten Bedarfsgemeinschaft mit ihrer Mutter.
Zusammenfassung: Was bleibt für die Kinder beim Bürgergeld?
Für die drei Schwestern bedeutet das Bürgergeld: Sie erhalten einen festen monatlichen Betrag, der sich nach ihrem Alter richtet. Dazu kommen Zuschüsse für besondere Lebenslagen und Unterstützung für Schule und Freizeit. Das Ziel: Auch Kinder aus Familien mit wenig Geld sollen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
„Ich kann beim Schulausflug dabei sein und im Sportverein mitmachen – das ist für mich das Schönste!“, sagt Annika.
So zeigt sich: Bürgergeld für Kinder ist mehr als nur eine Zahl auf dem Konto. Es ist die Grundlage dafür, dass Lara, Annika und Marie trotz schwieriger Umstände Chancen bekommen – und mit Zuversicht in den Tag starten können.
Kritik an den Regelsätzen für Kinder
Aber: Reicht das Bürgergeld für Kinder aus, um deren Bedarf zu decken? Wohlfahrtsverbände und auch wir verneinen dies. Die Regelsätze (nicht nur für Kinder) sind zu niedrig. Notwendig wäre eine bedarfsdeckende Kindergrundsicherung. Doch diese wird wohl nicht in Deutschland umgesetzt werden.