Wie Sie Bürgergeld beantragen und wichtige Fristen beachten!

Wenn Sie Anspruch auf Bürgergeld haben, müssen Sie es beantragen. Es gilt der Grundsatz: ohne Antrag kein Bürgergeld! Dabei ist der Antrag relativ einfach zu stellen. Was es zu beachten gibt und welche Fristen wichtig sind, erfahren Sie in unserem Beitrag!

Wir erklären, wie Sie Bürgergeld online oder persönlich im Jobcenter beantragen können.
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Wann man sein Leben nicht mit eigenen Armen und Beinen stemmen kann, weil man z.B. seinen Job verloren hat, so gibt es staatliche Hilfen, die man unbedingt in Anspruch nehmen sollte. Das Arbeitslosengeld und das Bürgergeld sind zwei dieser staatlichen Sicherungssystem. Wir erklären, in unserem Beitrag, wie Sie Bürgergeld beantragen können, welche Unterlagen notwendig sind und welche Fristen man im Auge haben muss.

Wie beantrage ich Bürgergeld?

Wie beantragt man Bürgergeld?
Bildquelle: Canva

Wie Bürgergeld beantragen? Wir erklären hier, wie das geht!

Alles ist einfacher geworden, auch der Antrag auf Bürgergeld. Für den Antrag kann man zwischen unterschiedlichen Möglichkeiten wählen. Es geht persönlich, per Post, via E-Mail oder online.

Persönlich: Sie können in Ihrem örtlichen Jobcenter einen Termin vereinbaren und vor Ort einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Sie erhalten dann die Antragsformulare ausgehändigt. Diese füllen Sie zu Hause aus und geben Sie wieder im Jobcenter ab, persönlich, wenn Sie möchten.

Per Mail oder per Post: Der Bürgergeld Antrag kann auch per Email oder per Post dem Jobcenter übermittelt werden. Die Antragsformulare finden Sie hier zum Download: Bürgergeld Antrag pdf.

Online: Den Bürgergeld Antrag kann man auch online stellen, und zwar auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit. Das erspart das Ausfüllen von Papierformularen und das Versenden der Formulare per Post oder E-Mail.

Wichtig für den Bürgergeld Antrag sind folgende Angaben:

  • Name, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum
  • Haushaltsgröße
  • Einkommen
  • Vermögen
  • Mietvertrag

Die Haushaltsgröße, also die Mitglieder der sogenannten Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft ist entscheiden für die Höhe des Bürgergeldes. Es gibt mehr Geld, wenn man Kinder oder einen Ehepartner oder sonstigen Partner hat und diese Personen kein Einkommen oder Vermögen haben. Auf der anderen Seite wird der Anspruch gemindert, wenn der Ehegatte Einkommen hat.

Frist zur Einreichung der Unterlagen

Für den Bürgergeld Erstantrag gibt es keine Frist zu beachten, wohl aber einen Termin. Denn: Bürgergeld wird rückwirkend nur bis zum 1. Tag des Monats gezahlt, in dem der Antrag dem Jobcenter zugegangen ist.

Fristen werden vom Jobcenter gesetzt, wenn es um Einreichen von Unterlagen geht. Diese Fristen muss man einhalten, andernfalls kann der Antrag abgelehnt werden. Es gilt eine Mitwirkungspflicht im Bereich des Bürgergeldes.

Bescheid über Bürgergeld

Nachdem der Bürgergeld Antrag mit allen Unterlagen beim Jobcenter eingegangen ist, wird er dort geprüft. Anschließend erlässt das Jobcenter einen Bürgergeld Bescheid. Es kann sich um einen Bewilligungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid handeln.

Wichtig! Der Bescheid des Jobcenters muss immer gut überprüft werden. Offene Fragen sollten direkt mit dem Jobcenter geklärt werden. Können Unstimmigkeiten nicht geklärt werden, kann man gegen einen Ablehnungsbescheid oder einen nur eingeschränkten Bewilligungsbescheid innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen.

Bei einem Bewilligungsbescheid erhält man das Bürgergeld rückwirkend ab dem 1. Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist. Im Normalfall wird das Bürgergeld für 6 Monate bewilligt.

Im ersten Jahr des Bezugs von Bürgergeld gilt eine doppelte Karenzzeit. Einmal für die Kosten der Unterkunft. Die Miete wird ohne Prüfung der Angemessenheit übernommen. Das gilt jedoch nicht für die Heizkosten. Diese müssen angemessen sein.

Zum anderen gilt die Karenzzeit für das Vermögen. Die erste Person der Bedarfsgemeinschaft kann ein Schonvermögen von 40.000 Euro haben, alle weiteren Personen nur 15.000 Euro. Nach Ablauf des Jahre beträgt das Schonvermögen 15.000 Euro für jede Person der Bedarfsgemeinschaft.

Weiterbewilligungsantrag notwendig

Läuft der Bewilligungszeitraum aus, so muss man einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Den Ablauf der Bewilligung muss man selbst im Auge behalten. Das Jobcenter ist nicht verpflichtet, ein Erinnerungsschreiben zu versenden. Der  Weiterbewilligungsantrag wird vom Jobcenter wie der Erstantrag überprüft.

Kann ich Bürgergeld online beantragen?

Wie bereits eingangs erwähnt, kann man Bürgergeld online beantragen, und zwar auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit (BA). Dort muss man sich zunächst registrieren. Das geht mit einer E-Mail-Adresse und einem selbst gewählten Passwort. Man bekommt von der BA dann per Post einen Zugangscode.

Welche Unterlagen muss ich dem Bürgergeld Antrag beifügen?

Dem Bürgergeld Antrag muss man folgendes beifügen:

  • Antragsformulare ausgefüllt
  • Kopie des Personalausweises oder der Aufenthaltsgenehmigung
  • Mietvertrag bzw. Vermieterbescheinigung
  • Abschlagsplan des Heizenergieversorgers
  • Kontoauszüge der vergangenen drei Monate

Wenn das Jobcenter weitere Unterlagen benötigt, wird es Ihnen dies mitteilen. Möglicherweise sind Gesundheitsnachweise oder Nachweise zu möglichem Vermögen erforderlich.