Rettung in letzter Minute? Bürgergeld rückwirkend beantragen – so geht’s!

Kann man Bürgergeld rückwirkend beantragen? Wir erklären, ob das geht.

Bürgergeld rückwirkend beantragen - geht das?
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Die Miete droht zu platzen, der Kühlschrank ist leer und der Kontostand tief im Minus? In dieser Situation kann Bürgergeld die Rettung sein. Doch was tun, wenn der finanzielle Engpass bereits vor Monaten begonnen hat? Kann man Bürgergeld rückwirkend beantragen?

Die Antwort: Ja, in bestimmten Fällen ist es möglich!

Unser Ratgeber erklärt:

  • In welchen Situationen kann ich Bürgergeld rückwirkend beantragen?
  • Welche Fristen muss ich beachten?
  • Welche Unterlagen benötige ich?
  • So einfach geht die Beantragung!

Keine Angst vor bürokratischen Hürden! Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und geben Ihnen wertvolle Tipps, damit Sie Ihr Recht auf Bürgergeld erhalten.

Ohne Antrag kein Bürgergeld

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Kann man Bürgergeld mit Rückwirkung beantragen? Nur begrenzt, lautet die Antwort!

Das Gesetzt sagt in § 37 Abs. 1 SGB II (Bürgergeld Gesetz) eindeutig: Ohne Antrag kein Bürgergeld! Man muss dem Amt, also grundsätzlich dem Jobcenter, gegenüber zum Ausdruck bringen, dass man Geld als Hilfe zur Bestreitung des Lebensunterhalts benötigt und haben möchte.


Wie Bürgergeld beantragen?

Ein Bürgergeldantrag kann auf unterschiedliche Weise gestellt werden. Man kann sich einen Termin im Jobcenter geben lassen und den Antrag vor Ort stellen. Möglich ist auch, den Antrag per Post oder per Email an das Jobcenter zu übermitteln. Eine digitale Antragstellung auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit ist ebenfall möglich. Auch eine telefonische Antragstellung kann erfolgen.

Kann der Bürgergeld Antrag rückwirkend gestellt werden?

Die sehr häufig gestellte Frage lautet: Kann der Bürgergeld Antrag rückwirkend gestellt werden. Kann beispielsweise im Juli ein Antrag auf Bürgergeld auch für den vergangenen Monat Juni gestellt werden, etwa, weil das Geld auch dort schon nicht ausgereicht hat, um den eigenen Lebensunterhalt zu decken?

Die Antwort lautet nein: der Antrag auf Bürgergeld kann nicht rückwirkend für vergangene Monate gestellt werden. Das steht in § 37 Abs. 2 S. 1 SGB II. Lediglich innerhalb des laufenden Monats kann eine rückwirkende Antragstellung zum 1. des jeweiligen Monats erfolgen. Das ist in § 37 Abs. 2 S. 2 SGB II gesetzlich festgelegt.

Beispiel: Wird der Antrag auf Bürgergeld am 26. August gestellt, so bezieht so hat der Antrag Rückwirkung ab dem 1. August. Das Bürgergeld wird also nicht nur für die restlichen Tage des August gezahlt, sondern für den kompletten Monat August und auch entsprechend für den ganzen Monat berechnet.


Wichtig: Antragstellung nachweisen

Es kommt nicht selten vor, das Anträge die Jobcenter nicht erreichen. Deshalb sollte jeder, der Bürgergeld beantragt, auch sicherstellen, dass er den Zugang des Antrags beim Jobcenter nachweisen kann.

Wird der Antrag beispielsweise per Post gestellt, sollte man die Form eines Einschreibens wählen. Ein Einwurfeinschreiben reicht.

Wirft man den Antrag in den Briefkasten des Jobcenters ein, so kann man dies auch fotografisch festhalten oder einen Zeugen hinzuziehen.

Wird der Antrag digital gestellt, so hat man in seinem digitalen Postfach automatisch einen Nachweis über die Antragstellung.

Wenn man einen Antrag per Email stellt, dem Jobcenter also eine Email schreibt, sollte man ebenfalls um einen Nachweis des Zugangs bemüht sein. Manchmal kommt es vor, dass die Email aufgrund zu großer Datenanhänge vom Computersystem des Jobcenters nicht angenommen wird. Man bemerkt dies nicht. Deshalb sollte man sich zumindest telefonisch beim Jobcenter erkundigen, ob die Email angegkommen ist.

Zusammenfassung zu: Bürgergeld rückwirkend beantragen?

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Ein Bürgergeld Antrag kann grundsätzlich nicht rückwirkend gestellt werden. Das heißt: Bürgergeld wird erst ab Antragstellung und für Zeiten nach Antragstellung gezahlt.
  • Der Bürgergeld Antrag entfaltet Rückwirkung nur bis zum 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.