
Nahtlosigkeitsregelung: So schließen Sie die Lücke zwischen Krankengeld und Erwerbsminderungsrente
Nach 78 Wochen Krankengeld droht vielen Erkrankten eine finanzielle Lücke, bis die Rentenversicherung über die Erwerbsminderung entscheidet. Die Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III kann diese Lücke schließen – wenn im Beratungsgespräch keine entscheidenden Fehler passieren.



























