Erstes Gerichtsentscheidung gegen neue Grundsicherung: Jobcenter darf Mietkosten nicht pauschal bei 1,5-facher Grenze deckeln
Das Sozialgericht Duisburg stoppt eine Mietkürzung des Jobcenters und stärkt damit Leistungsberechtigte mit erfolgloser Wohnungssuche. Die seit Juli 2026 geltende 1,5-fache Obergrenze für Unterkunftskosten gilt nach Auffassung des Gerichts nicht automatisch nach Ablauf der Karenzzeit. Können Betroffene ihre Kosten nicht senken oder ist ein Umzug unzumutbar, muss das Jobcenter die individuelle Übergangsregelung beachten. Im konkreten Eilverfahren musste die Behörde 334,65 Euro nachzahlen


