Neue Grundsicherung: Alte Bürgergeld -Sanktionen zählen nicht
Mit der neuen Grundsicherung gelten seit Juli strengere Regeln bei Jobcenter-Terminen und Pflichtverletzungen. Alte Sanktionen und Terminversäumnisse aus der Bürgergeld-Zeit werden jedoch nicht als Vorstufe in das neue System übernommen. Bereits verhängte Kürzungen können weiterlaufen. Betroffene sollten bei neuen Bescheiden besonders auf das Datum des vorgeworfenen Verstoßes achten.