Behinderten-Pauschbetrag ab GdB 20: 384 bis 2.840 Euro und die neue Steuer-ID-Pflicht 2026
Sie gelten nicht als schwerbehindert und glauben, Ihnen steht nichts zu? Schon ab GdB 20 spart das Finanzamt mit Ihnen. Doch seit 2026 kann ein vergessenes Kreuz alles kosten.