
Anspruch auf Arbeitslosengeld 2026 trotz Streit um EM Rente: Bundessozialgericht zieht harte Grenze!
Das Bundessozialgericht hat 2026 klargestellt, dass die Nahtlosigkeitsregelung beim Arbeitslosengeld nur greift, wenn Betroffene subjektiv arbeitsbereit sind. Wer im EM-Rentenstreit erklärt, gar nicht arbeiten zu können, riskiert den kompletten Verlust des ALG-Anspruchs. Der Artikel auf Bürger & Geld zeigt, welche Formulierungen jetzt wichtig sind und wie Sie Ihre Ansprüche rechtssicher sichern.




























