Kontoauszüge zur Berechnung der Rente? Wann die Rentenversicherung diese anfordern darf
Die Deutsche Rentenversicherung darf Kontoauszüge nicht einfach pauschal verlangen. Sie können aber notwendig werden, wenn eine konkrete Zahlung oder ein rentenrechtlich wichtiger Sachverhalt nachgewiesen werden muss. Bei einem normalen Rentenantrag und einer Kontenklärung stehen meist andere Unterlagen im Vordergrund. Wer ein Aufforderungsschreiben erhält, sollte Frist, Zweck und Umfang genau prüfen.
