Mieter sagt“Ja“ zur Nebenkostenabrechnung – Widerruf bei Fehlern der Betriebskostenabrechung möglich? BGH Urteil!
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Mieter eine Betriebskostenforderung nach Zugang der Abrechnung verbindlich anerkennen können. Dann helfen selbst formelle Abrechnungsfehler nicht zwangsläufig weiter. Nach dem Mietende darf der Vermieter außerdem streitige Forderungen unter Umständen mit der Barkaution verrechnen. Entscheidend sind die konkrete Vereinbarung, die Einwendungsfrist und eine nachvollziehbare Abrechnung.

