Die nächste Hitzewelle in der Wohnung kommt bestimmt: Wann Mieter die Miete mindern können
Steigen die Temperaturen in der Mietwohnung auf mehr als 30 Grad Celsius, ist eine Mietminderung nicht automatisch möglich. Entscheidend ist, ob ein baulicher Mangel wie unzureichender Wärmeschutz die Überhitzung verursacht und die Wohnung erheblich beeinträchtigt. Mieter sollten Temperaturen genau dokumentieren und den Vermieter schriftlich zur Abhilfe auffordern. In Einzelfällen haben Gerichte Minderungen von 20 Prozent anerkannt.