
Erwerbsminderungsrente 2026: Hinzuverdienst, Rentenplus, EM‑Zuschlag
Zum 1. Januar 2026 steigen die Hinzuverdienstgrenzen für volle und teilweise Erwerbsminderungsrenten deutlich, sodass Nebenjobs leichter möglich werden. Zusätzlich ist zur Jahresmitte ein Rentenplus von rund 3,7 Prozent geplant, während der EM‑Zuschlag fest in die Rente integriert und dadurch bei anderen Leistungen vollständig als Einkommen angerechnet wird.




























