Wie Jobcenter in der neuen Grundsicherung Ihren „Kooperationswillen“ durchsetzen
Mit der neuen Grundsicherung zum 1. Juli 2026 gewinnt § 15a SGB II an Bedeutung. Bei Streit um den Kooperationsplan gibt es zunächst ein Schlichtungsverfahren mit Sanktionsschutz. Kommt keine Einigung zustande, kann das Jobcenter Pflichten per Durchsetzungsverwaltungsakt festlegen.
