
Eilmeldung Neue Grundsicherung 2026: 100 Prozent Sanktionen ab 23. April 2026 in Kraft getreten!
Die Reform zur Neuen Grundsicherung verschärft das Sanktionsrecht in zwei Stufen: Seit dem 23. April 2026 sind 100‑Prozent‑Sanktionen bei Arbeitsverweigerung möglich, zum 1. Juli folgen härtere Kürzungen bei Meldeversäumnissen und Pflichtverletzungen. Weil das Bundesverfassungsgericht hohe Sanktionen nur in engen Grenzen erlaubt, sollten Betroffene jeden Bescheid prüfen, fristgerecht Widerspruch einlegen und bei existenzgefährdenden Kürzungen sofort Eilrechtsschutz beim Sozialgericht beantragen.




























