Mindestlohn und Minijob 2027 – was ändert sich für Rentner?
Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro. Dadurch erhöht sich die Minijob-Grenze auf 633 Euro im Monat. Für Altersrentner bleibt der Hinzuverdienst grundsätzlich ohne Rentenkürzung. Bei Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sind jedoch weiter besondere Regeln und individuelle Grenzen zu beachten.
