
Rente und Schwerbehinderung: Bis zu 15 qm mehr Wohnfläche möglich
Schwerbehinderte Rentner können bei Bürgergeld und Grundsicherung bis zu 15 Quadratmeter mehr Wohnfläche als angemessen anerkannt bekommen. Voraussetzung ist ein nachweisbarer Mehrbedarf durch Rollstuhl, Gehhilfen oder andere behinderungsbedingte Einschränkungen. Die Anerkennung muss aktiv beantragt und mit dem Schwerbehindertenausweis belegt werden.




























