
Schwerbehinderung im Grundsicherungsgeld: So sichern Sie bis zu 197 Euro extra
Menschen mit Schwerbehinderung haben im Grundsicherungsgeld Anspruch auf einen Mehrbedarf von bis zu 197 Euro monatlich – doch viele Betroffene erhalten ihn nie, weil das Jobcenter nicht darauf hinweist. Ab 1. Juli 2026 heißt das frühere Bürgergeld offiziell Grundsicherungsgeld, die gesetzlichen Mehrbedarfe bleiben aber vollständig erhalten. Wer aktiv handelt und die richtigen Unterlagen vorlegt, kann seine Leistungen deutlich aufstocken.




























