Wohnrecht und Nießbrauch: Was muss bei Pflegeheimkosten eingesetzt werden?
Reichen Rente und Pflegeleistungen nicht für das Pflegeheim, prüft das Sozialamt Einkommen, Vermögen und frühere Hausübertragungen. Ein Wohnrecht erlischt durch den Heimeinzug nicht automatisch, bringt aber häufig keine frei verfügbaren Mittel. Ein Nießbrauch kann dagegen Mieteinnahmen sichern, die regelmäßig für die Heimkosten einzusetzen sind. Bei einer Schenkung können zudem Rückforderungsansprüche bis zu zehn Jahre nach der Übertragung relevant werden.
