Im Minimum 5 Jahre Übergangsfrist bei abschlagsfreier Rente nach 45 Jahren – für Jahrgänge ab 1964
Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren steht politisch zur Debatte, ist aber noch nicht abgeschafft. Besonders Beschäftigte ab Jahrgang 1964 sorgen sich um den geplanten Rentenbeginn mit 65 Jahren. Übergangsfristen und Vertrauensschutz sind angekündigt, aber noch nicht konkret geregelt. Was derzeit gilt und warum eine Fünf-Jahres-Frist für viele entscheidend wäre.
