
Pflegegeld: Diese Frist dürfen Sie nicht verpassen
Ab 2026 können Leistungen der Verhinderungspflege nur noch für das laufende und das vorherige Kalenderjahr abgerechnet werden – verspätete Anträge verfallen endgültig. Wer Pflegegeld bezieht und Angehörige zu Hause pflegt, muss seine Belege deshalb deutlich strukturierter sammeln und fristgerecht einreichen, um keine Hunderte oder Tausende Euro zu verlieren. In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Fristen jetzt gelten, welche typischen Fehler zum Anspruchsverlust führen und wie Sie Ihre Pflegeleistungen optimal ausschöpfen.



























