
Jobcenter muss bei Energie-Schulden helfen – wegweisendes Urteil Grundsicherung / Bürgergeld
Wenn Strom oder Gas gesperrt werden sollen, geht es für Bürgergeld‑Beziehende schnell um die Existenz. Mit dem Beschluss L 18 AS 2586/17 B ER hat das Landessozialgericht Berlin‑Brandenburg die Rechte von Leistungsberechtigten bei Energieschulden deutlich gestärkt. Es konkretisiert, wann das Jobcenter Gasschulden übernehmen muss und wie das Ermessen nach § 22 Abs. 8 SGB II korrekt auszuüben ist. Für die Praxis heißt das: Wer mit Heiz- und Mietkosten in Rückstand gerät, hat bessere Chancen, eine einstweilige Anordnung und ein Darlehen zu erhalten – sofern die Voraussetzungen sorgfältig dargelegt werden.




























