Urteil: Volle EM Rente beendet Grundsicherungsgeld ‑ Anspruch
Das LSG Berlin‑Brandenburg hat entschieden: Wer eine volle Erwerbsminderungsrente erhält, hat keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld. Jobcenter dürfen laufende Bescheide aufheben und sind auch für Bildungsgutscheine nicht länger zuständig. Betroffene müssen ihren Lebensunterhalt über Rente und gegebenenfalls Grundsicherung nach SGB XII sichern und sollten den Zuständigkeitswechsel aktiv begleiten.