Ehepartner im Pflegeheim: Wann Haus oder Wohnung verkauft werden muss
Muss ein Ehepartner ins Pflegeheim, stellt sich für viele Familien die Frage, ob sie ihr Eigenheim behalten können. Ein Verkauf ist nicht zwangsläufig nötig: Bewohnt der andere Ehepartner die angemessene Immobilie weiterhin, kann sie zum geschützten Schonvermögen gehören. Maßgeblich sind unter anderem die Nutzung, Größe und der Wert sowie die persönlichen Lebensumstände. Reichen die finanziellen Mittel für die Pflege nicht aus, sollten Betroffene frühzeitig Hilfe zur Pflege beantragen und eine mögliche Verkaufsforderung des Sozialamts sorgfältig prüfen lassen.