Waisenrente bis 27? Diese Regeln entscheiden über Ihren Anspruch nach dem 18. Geburtstag
Eine Waisenrente endet nicht zwangsläufig mit dem 18. Geburtstag: Wer zur Schule geht, studiert, eine Ausbildung macht oder einen Freiwilligendienst leistet, kann sie grundsätzlich bis zum 27. Lebensjahr weiter erhalten. Auch bei Behinderung und fehlender eigener Erwerbsfähigkeit ist eine Verlängerung möglich. Übergangszeiten von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten sind ausdrücklich abgesichert, wenn der nächste Schritt geplant ist.