Minijob und Rente: Was sich 2027 ändert – und was 2028 offen ist
Ab Januar 2027 steigt die Minijob-Grenze auf 633 Euro im Monat, weil der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro erhöht wird. Für Altersrentner gibt es grundsätzlich keine Hinzuverdienstgrenze mehr, doch bei der Rentenversicherungspflicht bleiben wichtige Regeln bestehen. Für 2028 ist dagegen noch keine neue Minijob-Grenze verbindlich festgelegt. Beschäftigte sollten daher Stunden, Jahresverdienst und ihren Rentenstatus rechtzeitig prüfen.

