
Behinderten-Pauschbetrag ab GdB 20: Was sich 2026 ändert – und wie Sie Ihren Freibetrag retten
Ab 2026 wird der Grad der Behinderung für den Behinderten-Pauschbetrag überwiegend digital an das Finanzamt übermittelt. Viele Betroffene sind verunsichert, ob sie künftig noch Unterlagen einreichen müssen und ob ihr Freibetrag automatisch berücksichtigt wird. Der Artikel erklärt verständlich, wer ab GdB 20 Anspruch hat, wie das neue Nachweisverfahren funktioniert und welche Schritte jetzt wichtig sind, um keine Steuervorteile zu verlieren.




























