
Neue Grundsicherung anstelle Bürgergeld: 100 Prozent Sanktion ab Ende April 2026 in Kraft!
DMit der Neuen Grundsicherung zieht der Gesetzgeber die Zügel spürbar an. Bereits seit dem 23. April 2026 können Jobcenter bei beharrlicher Arbeitsverweigerung den gesamten Regelbedarf streichen – 100‑Prozent‑Sanktionen sind damit zurück. Zum 1. Juli 2026 folgen dann verschärfte Kürzungen bei Meldeversäumnissen und anderen Pflichtverletzungen. Der Artikel zeigt, welche Sanktionen ab wann gelten, wo die Grenzen des Bundesverfassungsgerichts liegen und wie Sie mit Widerspruch und Eilantrag beim Sozialgericht reagieren können.




























