
Mütterrente 3: BSG-Urteil zu Kindererziehungszeiten durch Gesetzesreform überholt
Jahrzehntelang zurückgestellt in der Rentenberechnung: Vor 1992 geborene Kinder zählten bei der Erziehungszeit weniger als jüngere Geschwisterjahrgänge. Eine Mutter zog deshalb vor Gericht – und verlor. Was sie vor Gericht nicht erreichte, hat der Gesetzgeber inzwischen selbst geregelt.
