
Grundsicherungsgeld ab Juli: Was Bürgergeld – Empfänger jetzt wissen müssen
Ab 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt. Laufende Bewilligungen bleiben bestehen, ein neuer Antrag ist nicht nötig. Die Regelsätze ändern sich nicht, aber Sanktionen und Vermittlungsvorrang werden verschärft – mit gestaffeltem Inkrafttreten ab 23. April 2026.



























