„Aus“ für die Rente nach 45 Beitragsjahren (Rente mit 63) – Argumente pro und contra
Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren steht politisch zur Debatte – abgeschafft ist sie aber noch nicht. Wer heute die Voraussetzungen erfüllt, kann weiterhin vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen. Für viele Jahrgänge ist der Begriff „Rente mit 63“ jedoch längst irreführend, denn ab Jahrgang 1964 ist ein Rentenbeginn frühestens mit 65 möglich. Entscheidend werden mögliche Übergangsregeln und eine rechtzeitige Prüfung des Rentenkontos.

