
Neue Grundsicherung 2026: Nichterreichbarkeitsfiktion erklärt – kompletter Wegfall des neuen Bürgergeldes!
Mit der neuen Grundsicherung 2026 führt der Gesetzgeber die Nichterreichbarkeitsfiktion in § 7b Abs. 4 SGB II ein. Wer nach mehreren versäumten Meldeterminen einen Monat lang nicht persönlich im Jobcenter erscheint, verliert seinen kompletten Anspruch auf Grundsicherungsleistungen – inklusive Unterkunfts- und Krankenversicherung. Sozialverbände und Fachjuristen halten diese Verschärfung für verfassungsrechtlich höchst bedenklich.




























