
Urteil zur Grundrente: Warum das Einkommen des Ehepartners jetzt sicher angerechnet werden darf
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Die Anrechnung des Einkommens von Ehepartnern auf die Grundrente ist rechtmäßig und nicht verfassungswidrig. Für viele verheiratete Rentner bedeutet das: Ein gut verdienender Partner kann den Grundrentenzuschlag deutlich mindern oder komplett wegfallen lassen.










































































