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Amazon Prime-Urteil: Bis zu 63 € zurück – So profitieren Kunden jetzt!

Amazon erhöhte im September 2022 die Prime-Gebühren deutlich. Die Preiserhöhung wurde nun vom Oberlandesgericht Düsseldorf für unwirksam erklärt. Betroffene Prime-Mitglieder können unter klaren Voraussetzungen bis zu 63 € zurückfordern. Alle wichtigen Bedingungen sowie Tipps zur Erstattung.

Jetzt schlägt für Millionen Prime-Kunden die Stunde der Wahrheit: Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf kann bares Geld zurückgeholt werden! Amazon muss die 2022 erhobenen Preisaufschläge erstatten – mit Fristsetzung sogar mit Zinsen. Wie die Rückerstattung funktioniert und wer jetzt profitiert, findet man hier auf „Bürger & Geld“, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.

Gerichtsurteil – Was ist geschehen?

Das Oberlandesgericht Düsseldorf erkannte die Preisanpassungsklausel in den Amazon-Prime-Bedingungen als rechtswidrig. Die Richter bemängelten, Amazon habe sich ein einseitiges Preiserhöhungsrecht ohne transparente Kriterien vorbehalten. Das Landgericht bewertete dies bereits als unzulässig, das Oberlandesgericht bestätigte dies.​

Wie die Verbraucherzentrale NRW berichtete, stiegen die Gebühren bei monatlicher Zahlung von 7,99 € auf 8,99 € und bei jährlicher Zahlung von 69 € auf 89,90 € – eine Steigerung um bis zu 30 Prozent.​

Wer kann Geld zurückfordern?

Anspruch auf Rückzahlung haben:

  • Alle, die ihr Prime-Abo vor September 2022 abgeschlossen haben.​
  • Kunden, die der Preiserhöhung nicht aktiv zugestimmt haben.​
  • Wer seitdem unverändert im gleichen Abo-Modell (kein Wechsel von Monats- auf Jahresabo) geblieben ist, kann den Differenzbetrag fordern.​

Ein Wechsel zwischen Monats- und Jahresabo nach der Erhöhung gilt als Zustimmung. Auch wer die Preisanpassung bestätigt hat, kann nicht rückfordern.​

Wie funktioniert die Rückerstattung?

Die Rückzahlung erfolgt nicht automatisch, sondern muss schriftlich bei Amazon beantragt werden:

  • Ein Musterbrief ist online verfügbar, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale NRW oder Stiftung Warentest.​
  • Es empfiehlt sich, eine Frist zur Zahlung zu setzen. Verzugszinsen können mit eingefordert werden – bis zu 24 € zusätzlich bei rechtzeitiger Forderung.​
  • Die Rückforderung sollte spätestens bis Ende 2025 erfolgen, um die Verjährung zu vermeiden.​

Tabelle: Differenzbeträge Prime-Abos 2022–2025

ZeitraumMonatsabo (alt/neu)Jahresabo (alt/neu)Rückforderung (max.)
vor 09/20227,99 €/8,99 €69 €/89,90 €bis zu 63 €​
nach Preiserhöhung8,99 €89,90 €kein Anspruch

FAQ zu Amazon Prime Rückzahlungen

Wie erfährt man, ob man Anspruch hat?

Kunden überprüfen das Startdatum des Prime-Abos, achten auf Wechsel und darauf, ob eine Zustimmung vorliegt.​

Was passiert, wenn Amazon nicht zahlt?

Im Fall einer Ablehnung empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW nachzuhaken und im Zweifel rechtliche Beratung. Eine Sammelklage ist geplant, eine Anmeldung aber noch nicht möglich.​

Ist das Urteil rechtskräftig?

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Amazon Revision einlegen kann. Dennoch empfiehlt es sich, den Anspruch jetzt vorzubringen.​

Gibt es Nachteile?

Eine Rückforderung ist mit Aufwand verbunden, Musterbrief und Fristsetzung vereinfachen den Prozess. Etwaige Anwaltskosten sind zu prüfen.​

Fazit

Das OLG Düsseldorf verschafft Millionen deutschen Prime-Kunden rückwirkend Recht. Wer vor Herbst 2022 Amazon Prime gebucht hat und der Preiserhöhung nicht aktiv zustimmte, kann bis zu 63 € zurückverlangen. Eigeninitiative bringt den Erfolg – Musterbriefe helfen, Fristsetzung bringt sogar zusätzliche Zinsen. Alle Details und Vorlagen gibt es aktuell und transparent bei „Bürger & Geld“ – dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..​

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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