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Arbeitslosengeld und Minijob: Geht das?

Erfahren Sie, ob Sie während des Bezugs von Arbeitslosengeld einen Minijob ausüben können und welche Regeln Sie dabei beachten müssen.

Datum:

Autor: Experte: Chef-Redakteur

Wenn Sie derzeit arbeitslos sind und Arbeitslosengeld beziehen, fragen Sie sich vielleicht, ob es möglich ist, neben der „Stütze“ einen Minijob auszuüben. Die Antwort lautet: ja, aber…! Es gibt also wichtige Regelungen, die Sie beachten müssen, um Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu gefährden. Welche das sind, erklären wir hier auf Bürger & Geld.

Was ist ein Minijob?

Frau vor Pinwand
Bildquelle: Canva

Darf man während des Bezugs von Arbeitslosengeld einen Minijob ausüben? Erfolgt eine Anrechnugn des Gehalts?

Doch zunächst: was ist überhaupt ein Minijob? Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der Sie maximal 556 Euro im Monat verdienen dürfen. Der Maximalverdienst ist abhängig von der Höhe des jeweils geltenden Mindestlohns und wird Jahr für Jahr angepasst. 556 Euro sind die Grenze, die ab Januar 2025 gilt.

Arbeitslosengeld  und Minijob

Wenn Sie Arbeitslosengeld  (ALG I) beziehen, können Sie einen Minijob ausüben, solange Sie nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten. Zudem gilt: Der Verdienst aus dem Minijob darf 165 Euro nicht übersteigen. Nur dann ist er anrechnungsfrei. Übersteigt das Gehalt diesen Betrag, wird das Arbeitslosengeld anteilig gekürzt.

Arbeitslosengeld II (jetzt Bürgergeld) und Minijob

Beim Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) ist es ebenfalls erlaubt ( und sogar erwünscht), dass ein Minijob ausgeübt wird. Hier sind zunächst die ersten 100 Euro des Verdienstes anrechnungsfrei. Darüber hinaus wird der Verdienst anteilig auf das Bürgergeld angerechnet,  und zwar wie folgt:

Von den verbleibenden 456 Euro können Sie 20% behalten, das sind 91,20 Euro.

Insgesamt bleiben Ihnen also 191,20 Euro anrechnungsfrei (100 Euro + 91,20 Euro) vom Minijob-Verdienst. Der Rest wird mit dem Anspruch auf Bürgergeld verrechnet.

Einzelheiten: Bürgergeld und Minijob

Meldepflichten bei Minijob

Wichtig: Der  Minijob muss unverzüglich der zuständigen Stelle gemeldet werden. Beim Arbeitslosengeld ist das die Agentur für Arbeit und beim Bürgergeld das Jobcenter.

Teilt man die Ausübung eines Minijobs nicht oder verspätet mit, führt dies ggf. zu Rückforderungen des zu viel gezahlten Arbeitslosengeldes und Bußgeldern. Möglicherweise droht sogar eine Anzeige wegen Betruges.

Vorteile eines Minijobs während der Arbeitslosigkeit

Ein Minijob während der Arbeitslosigkeit bessert zum einen das Einkommen auf. Zum anderen erhöhen sich durch ihn auch die Chancen auf eine spätere Festanstellung.

Die Unterstützung der Agentur für Arbeit bleibt zudem bestehen – solange die Arbeitszeit unter 15 Stunden pro Woche liegt.

Zusammenfassung zum Minijob und Arbeitslosengeld:

Das wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

Ein Minijob neben dem Arbeitslosengeld ist möglich und kann eine sinnvolle Überbrückungsmaßnahme sein. Wichtig ist, die Verdienst- und Arbeitszeitgrenzen zu beachten und den Minijob rechtzeitig zu melden, um keine rechtlichen Konsequenzen zu riskieren.

Quelle

Bundesagentur für Arbeit

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