So viel dürfen Sie dazuverdienen – alle Freibeträge und Regeln im Überblick mit Rechner
Wer Bürgergeld bezieht, möchte oft durch einen Nebenverdienst die Haushaltskasse aufbessern. Doch wie viel darf man tatsächlich hinzuverdienen, ohne dass das Jobcenter die Leistungen kürzt? Welche Freibeträge gelten 2025 und was ist bei Minijobs oder anderen Nebenjobs zu beachten? Alle wichtigen Informationen, praktische Tipps und einen Online-Rechner für Ihren Nebenverdienst beim Bürgergeld erklären wir hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!
Wie viel Nebenverdienst ist beim Bürgergeld erlaubt?
Grundsätzlich dürfen Sie als Bürgergeld-Empfänger einer Erwerbstätigkeit nachgehen und sich etwas dazuverdienen. Entscheidend ist, wie hoch Ihr monatliches Einkommen aus dem Nebenjob ist. Denn das Jobcenter rechnet einen Teil Ihres Verdienstes auf das Bürgergeld an – aber nicht alles, denn bestimmte Freibeträge schützen einen Teil Ihres Einkommens.
Die wichtigsten Freibeträge im Überblick
- Grundfreibetrag: Die ersten 100 Euro Ihres monatlichen Einkommens bleiben immer anrechnungsfrei. Das heißt, dieser Betrag wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
- Einkommen zwischen 100,01 und 520 Euro: Von diesem Teil Ihres Verdienstes bleiben 20 Prozent anrechnungsfrei.
- Einkommen zwischen 520,01 und 1.000 Euro: Hier profitieren Sie seit Juli 2023 von einem erhöhten Freibetrag: 30 Prozent des Einkommens in diesem Bereich werden nicht angerechnet.
- Einkommen von 1.000,01 bis 1.200 Euro (bzw. 1.500 Euro mit minderjährigem Kind): In diesem Bereich sind noch 10 Prozent anrechnungsfrei.
Beispielrechnung:
Verdienen Sie 600 Euro im Monat, bleiben davon 100 Euro komplett anrechnungsfrei. Von den nächsten 420 Euro (100,01 bis 520 Euro) sind 20 Prozent, also 84 Euro, frei. Die restlichen 80 Euro (520,01 bis 600 Euro) sind zu 30 Prozent, also 24 Euro, anrechnungsfrei. Insgesamt bleiben Ihnen also 208 Euro Ihres Nebenverdienstes zusätzlich zum Bürgergeld.
Nebenverdienst-Rechner
Minijob und Bürgergeld: Was gilt 2025?
Die Minijob-Grenze liegt 2025 bei 556 Euro monatlich. Auch als Bürgergeld-Empfänger dürfen Sie einen Minijob ausüben. Der Verdienst wird nach den oben genannten Freibeträgen angerechnet. Besonders profitieren Schüler, Studierende und Auszubildende unter 25 Jahren: Für sie gilt ein erhöhter Grundfreibetrag in Höhe des Minijob-Gehalts – also 556 Euro monatlich. Bis zu diesem Betrag bleibt der Verdienst komplett anrechnungsfrei, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Tipp: Offizielle Informationen zu Minijobs finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Nebenjob anmelden: Was muss ich beachten?
Wenn Sie einen Nebenjob aufnehmen, müssen Sie das dem Jobcenter unverzüglich mitteilen. Das gilt für jede Art von Beschäftigung – egal ob Minijob, Teilzeit oder selbstständige Tätigkeit. Nur so kann das Einkommen korrekt angerechnet werden und Sie vermeiden Rückforderungen oder Sanktionen.
Wichtig: Auch ehrenamtliche Tätigkeiten können sich lohnen. Für steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus Ehrenämtern gilt ein jährlicher Freibetrag von bis zu 3.000 Euro.
Was zählt als Einkommen beim Bürgergeld?
Zum Einkommen zählen nicht nur Löhne aus Nebenjobs, sondern auch andere Einnahmen wie Unterhalt, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. Entscheidend ist das sogenannte anrechnungsfähige Einkommen nach § 11 SGB II. Davon werden Freibeträge, Werbungskosten und Sozialabgaben abgezogen. Nur das verbleibende Nettoeinkommen beeinflusst die Höhe des Bürgergeldes.
Mehr zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.
Was passiert, wenn ich zu viel verdiene?
Grundsätzlich gibt es keine feste Verdienstgrenze beim Bürgergeld. Steigt Ihr Einkommen jedoch so stark, dass Sie Ihren Lebensunterhalt komplett selbst decken können, entfällt der Anspruch auf Bürgergeld. In Bedarfsgemeinschaften wird das Gesamteinkommen aller Mitglieder berücksichtigt.
Fazit: Nebenverdienst lohnt sich – mit den richtigen Freibeträgen
Ein Nebenverdienst ist beim Bürgergeld ausdrücklich erlaubt und wird durch gestaffelte Freibeträge gefördert. Besonders Minijobs oder kleinere Nebentätigkeiten können sich finanziell lohnen, solange Sie das Jobcenter informieren und die Freibeträge beachten. Prüfen Sie regelmäßig, wie sich Ihr Einkommen auf die Leistungen auswirkt, und nutzen Sie die offiziellen Rechner und Beratungsangebote.