Rund 1.380 Schuldnerberatungsstellen gibt es bundesweit, ein gesetzlich garantierter Anspruch auf kostenlose Beratung existiert jedoch bisher nicht. Genau darüber verhandeln Bund und Länder erneut, nachdem der Bundesrat einem entsprechenden Gesetz die Zustimmung verweigert hatte. An diesem Mittwoch entscheidet sich im Vermittlungsausschuss ein Stück weit, ob sich daran bald etwas ändert.
Zweite Verhandlungsrunde im Vermittlungsausschuss
Am 23. September 2026 um 18 Uhr kommt der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zu seiner zweiten Sitzung in der laufenden Wahlperiode im Bundesrat in Berlin zusammen. Einziger Tagesordnungspunkt ist das sogenannte Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG). Für Betroffene, die bereits mit Zahlungsschwierigkeiten kämpfen, ist der Termin mehr als eine juristische Formalie: Von ihm hängt ab, ob unabhängige Beratung künftig flächendeckend und in der Regel kostenfrei zur Verfügung steht – oder ob das Verfahren weiter blockiert bleibt.
Worum es im Gesetz geht
Mit dem Schuldnerberatungsdienstegesetz sollten Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 in deutsches Recht umgesetzt werden. Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf sollen die Länder die Verfügbarkeit unabhängiger Schuldnerberatungsdienste sicherstellen; die Dienste sollen für Verbraucher „kostenlos angeboten werden“, ein begrenztes Entgelt soll nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zulässig sein. Der Bundestag hatte den Entwurf bereits im November 2025 verabschiedet.
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Bürger & Geld auf Google News folgenWarum der Bundesrat im Mai Nein sagte
Der Bundesrat verweigerte am 8. Mai 2026 seine Zustimmung, weil das Gesetz den Ländern neue Verpflichtungen auferlegt und die Finanzierung umstritten ist. Die Länder monieren vor allem, dass mögliche Mehrkosten für Länder und Kommunen im Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigt seien. Da es sich um ein Zustimmungsgesetz handelt, konnte das Vorhaben ohne das Placet der Länderkammer nicht in Kraft treten. Daraufhin rief die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss an, der seither nach einem Kompromiss zwischen Bund und Ländern sucht.
Zeitliche Einordnung im Überblick
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 14.11.2025 | Bundestag beschließt das Schuldnerberatungsdienstegesetz |
| 08.05.2026 | Bundesrat verweigert die Zustimmung |
| 15.05.2026 | Bundesregierung ruft den Vermittlungsausschuss an |
| 23.09.2026 | Zweite Sitzung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz |
Was das aktuell für Betroffene bedeutet
Ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung besteht derzeit nicht, solange das Vermittlungsverfahren läuft. Die bestehenden regionalen und kommunalen Beratungsangebote arbeiten unverändert weiter, teils kostenlos, teils gegen Entgelt, je nach Träger und Bundesland. Für Menschen im Bezug von Grundsicherungsgeld – wie das Bürgergeld seit dem 1. Juli 2026 offiziell heißt – kann das im Alltag einen Unterschied machen, etwa wenn eine Verbraucherzentrale für ein Erstgespräch eine Gebühr verlangt, während eine kommunale Schuldnerberatungsstelle im selben Fall kostenfrei berät.
Häufige Fragen zum Schuldnerberatungsdienstegesetz
Was regelt das Gesetz konkret?
Es verpflichtet die Bundesländer, ein flächendeckendes Netz unabhängiger Schuldnerberatungsstellen sicherzustellen, die Verbrauchern in der Regel kostenlos zur Verfügung stehen. Damit soll eine EU-Vorgabe zum Verbraucherkreditschutz umgesetzt werden.
Warum hat der Bundesrat das Gesetz gestoppt?
Die Länderkammer sah die finanziellen Folgen für Länder und Kommunen nicht ausreichend geklärt und kritisierte zudem Änderungen, die im parlamentarischen Verfahren am Regierungsentwurf vorgenommen worden waren.
Was passiert im Vermittlungsausschuss?
Das gemeinsame Gremium von Bundestag und Bundesrat sucht einen Kompromissvorschlag, dem am Ende beide Kammern zustimmen können. Am 23. September findet dazu die zweite Beratungsrunde statt, ein Ergebnis ist noch offen.
Gibt es schon jetzt einen Anspruch auf kostenlose Beratung?
Nein. Solange das Gesetz nicht in Kraft ist, gilt kein bundesweiter Rechtsanspruch. Bestehende regionale Angebote, etwa über Kommunen oder Wohlfahrtsverbände, laufen unverändert weiter.
Einschätzung der Redaktion
Dass ausgerechnet ein Gesetz zur Absicherung kostenloser Schuldnerberatung monatelang im Vermittlungsausschuss hängt, ist bezeichnend für die aktuelle Lage zwischen Bund und Ländern: Verbraucherschutz und Kostenfolgen für die öffentlichen Haushalte geraten zunehmend in Konkurrenz zueinander. Aus Sicht der Redaktion wäre eine zügige Einigung wünschenswert, denn gerade Haushalte mit ohnehin knappem Budget verlieren am meisten, wenn verlässliche, kostenfreie Beratung von der Postleitzahl abhängt statt vom Gesetz.