Ab 2026 revolutioniert eine neue Regelung den Alltag pflegender Familien: Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) räumt die Trennung zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab – und macht den vollen Jahresbetrag von 3.539 Euro erstmals komplett und unkompliziert nutzbar. Was bedeutet das für Pflegebedürftige und Angehörige konkret? Alle wichtigen Hintergründe, verständlich erklärt – hier bei Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
PUEG 2026: Das ändert sich im Überblick
Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hat die alte Aufteilung in Verhinderungs- und Kurzzeitpflege abgeschafft. Ab 2026 gilt: Ein Gesamtbudget von 3.539 Euro pro Kalenderjahr – flexibel, unkompliziert, einheitlich nutzbar.
- Früher musste getrennt zwischen den Leistungen jongliert werden, oft blieben Budgets ungenutzt.
- Jetzt: Der volle Betrag steht ab 2026 erstmals für beliebige Kombinationen zur Verfügung, ohne Übergangsregelungen oder Restbetragsverlust.
Die vorher erforderliche sechsmonatige Vorpflegezeit für Verhinderungspflege entfällt ebenfalls – die Leistungen sind sofort nach Feststellung des Pflegegrades nutzbar.
Anspruch und Höhe: Wer profitiert wie?
Das neue gemeinsame Jahresbudget steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu.
- Der Betrag: maximal 3.539 Euro pro Jahr.
- Nutzbar für ambulante Ersatzpflege (z.B. wenn pflegende Angehörige krank oder verreist sind) und Kurzzeitpflege (z.B. in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen).
- Maximal acht Wochen pro Jahr können für Verhinderungspflege beansprucht werden—statt wie bisher sechs Wochen.
Das Pflegegeld wird während der Inanspruchnahme weiterhin hälftig gezahlt – eine finanzielle Unterstützung bleibt so erhalten, auch wenn eine Pause nötig ist.
Praxisbeispiel: So wird abgerechnet
| Pflegeart | Zeitraum / Maximaldauer | Maximalbetrag | Pflegegeldzahlung |
|---|---|---|---|
| Verhinderungspflege | Bis zu 8 Wochen/Jahr | Flexibel aus 3.539 € | 50% währenddessen |
| Kurzzeitpflege | Bis zu 8 Wochen/Jahr | Flexibel aus 3.539 € | 50% währenddessen |
Hinweis: Nicht genutzte Anteile des Budgets können innerhalb des Jahres beliebig zwischen den beiden Pflegearten aufgeteilt werden. Unterkunft und Verpflegung in Einrichtungen bleiben jedoch Eigenanteil.
Auswirkungen: Was bedeutet das im Alltag?
Für pflegende Angehörige bedeutet die neue Regel ab 2026:
- Weniger Papierkram und mehr Sicherheit—es kann nach Bedarf entschieden werden, wofür das Geld verwendet wird.
- Entlastung, wenn Eigenvorsorge oder Notfälle auftreten.
- Sofortige Verfügbarkeit nach Feststellung des Pflegegrads ohne langwierige Wartezeiten.
Das neue System wurde eingeführt, um Bürokratie zu reduzieren und flexible, alltagsnahe Pflege zu ermöglichen.
FAQ: Häufige Fragen zur neuen Pflegegeldregelung
Wie hoch ist das Pflegegeld insgesamt ab 2026?
Es bleibt bei monatlich 347 Euro für Pflegegrad 2 (599 € für Grad 3, 800 € für Grad 4, 990 € für Grad 5) – die neue Regel betrifft das Zusatzbudget für Ersatz- und Kurzzeitpflege.
Kann das Budget auf mehrere Einsätze verteilt werden?
Ja, die 3.539 Euro können beliebig im Laufe des Kalenderjahres für alle anerkannten Pflege-Ersatzsituationen genutzt werden.
Fallen Unterkunft und Verpflegung unter dieses Budget?
Nein, diese Kosten müssen in der Einrichtungen selbst getragen werden, das Budget deckt ausschließlich pflegebedingte Aufwendungen.
Wird das Pflegegeld während Ersatz-/Kurzzeitpflege weitergezahlt?
Ja, das Pflegegeld wird weiterhin für bis zu 8 Wochen hälftig ausgezahlt, wie das BMG klarstellte.
Was ist mit der bisherigen Wartezeit vor Verhinderungspflege?
Die frühere sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt vollständig – das Budget ist sofort nutzbar.
Gibt es eine Erhöhung oder Anpassung des Pflegegelds 2026?
2026 bleibt das Pflegegeld unverändert. Eine nächste Anhebung ist erst für 2028 vorgesehen, wie Bürger-Geld.org berichtet.
Fazit
Das PUEG schafft 2026 einen Durchbruch für Pflegebedürftige und Angehörige, wie u.a. Finanz.de berichtete: Zum ersten Mal lässt sich der volle Jahresbetrag unkompliziert, flexibel und für die gesamte Palette an Entlastungsleistungen nutzen. Bürokratieabbau und echte Erleichterung werden greifbar – ein bedeutender Schritt für mehr Unterstützung und Würde im Pflegealltag.


