Menschen mit Schwerbehinderung stoßen im Alltag leider sehr oft auf Mobilitätshürden. Ein Behindertenparkausweis kann den Alltag erheblich erleichtern, indem er mit spezielle Parkerleichterungen verknüpft ist. Doch wer hat Anspruch auf einen solchen Behinderten-Parkausweis, welche Varianten gibt es und wie läuft die Beantragung ab?
Hier auf Bürger & Geld finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Schwerbehinderung und Parkausweis.
Arten von Parkausweisen für Menschen mit Behinderung
Es gibt verschiedene Parkausweise, die unterschiedliche Rechte und Gültigkeitsbereiche haben:
Blauer EU-Parkausweis: Gilt europaweit und berechtigt zur Nutzung von Behindertenparkplätzen.
Orangener Parkausweis: Gilt deutschlandweit und ermöglicht bestimmte Parkerleichterungen, aber nicht das Parken auf speziell gekennzeichneten Behindertenparkplätzen.
Gelber Parkausweis: Gilt in einigen Bundesländern (z.B. Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein) und bietet ähnliche Rechte wie der orangene Parkausweis.
Voraussetzungen für den Parkausweis
Parkausweis | Voraussetzungen (Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis) | Gültigkeit |
---|---|---|
Blauer EU-Parkausweis | aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (blind); auch bei beidseitiger Amelie oder Phokomelie | EU-weit |
Orangener Parkausweis | G (erhebliche Gehbehinderung) und B (Begleitung) plus bestimmte Einzel-GdB für Funktionsstörungen | Deutschlandweit |
Gelber Parkausweis | Spezielle Gruppen, z.B. Morbus Crohn/Colitis ulcerosa mit anerkanntem GdB | Bestimmte Bundesländer |
Ein Schwerbehindertenausweis allein reicht nicht aus – entscheidend sind die dort eingetragenen Merkzeichen.
Wann kann ein Parkausweis beantragt werden?
Blauer EU-Parkausweis: Wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ eingetragen ist oder vergleichbare Funktionseinschränkungen wie beidseitige Amelie/Phokomelie vorliegen.
Orangener Parkausweis: Bei bestimmten Kombinationen von Merkzeichen und Einzel-GdB, z.B. G und B sowie spezifische Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen, Herz oder Atemwege.
Gelber Parkausweis: Bei speziellen Erkrankungen und GdB-Konstellationen, je nach Bundesland .
Wo und wie wird der Parkausweis beantragt?
Zuständig für die Beantragung des Behinderten-Parkausweises ist die Straßenverkehrsbehörde (z.B. Straßenverkehrsamt oder Ordnungsamt) der Wohnortgemeinde.
Benötigte Unterlagen:
– Ausgefülltes Antragsformular (erhältlich bei der Behörde oder online)
– Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen
– Aktuelles Passfoto (vor allem für den blauen EU-Parkausweis)
– Personalausweis (bei Beantragung für eine andere Person)
Die Beantragung ist in der Regel gebührenfrei.
Der Parkausweis wird personenbezogen ausgestellt und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden. Er gilt auch, wenn die schwerbehinderte Person mitgenommen wird, unabhängig davon, wer das Fahrzeug fährt.
Besonderheiten: Persönlicher Behindertenparkplatz
Menschen mit Schwerbehinderung können einen persönlichen Behindertenparkplatz für Wohnort oder Arbeitsplatz beantragen.
Neben dem Parkausweis sind weitere Nachweise wie Miet- oder Arbeitsvertrag und ärztliches Attest nötig.
Die Kommune prüft den Bedarf streng und richtet den Parkplatz individuell ein.
Zusammenfassung
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
Ein Behindertenparkausweis ist für viele Menschen mit Schwerbehinderung ein wichtiger Schritt zu mehr Mobilität und Selbstständigkeit. Entscheidend für die Beantragung sind die richtigen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis. Der Antrag erfolgt bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde und ist meist unkompliziert und gebührenfrei. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte einen Antrag stellen, die Parkerleichterungen zu nutzen – sie erleichtern den Alltag spürbar!