Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende mit Kind: So sichern Sie sich alle Zuschüsse

Wer alleinerziehend mit Kind ist, hat Anspruch auf unterschiedliche finanzielle Zuschüsse. Wir erklären, welche es gibt und von wo man Sie erhält.

Finanziell Zuschüsse für Alleinerziehende mit Kind

Alleinerziehende Mütter oder Väter leisten Außerordentliches und stemmen die Verantwortung für Kind und Familie oft allein. Finanzielle Sorgen erschweren diese Aufgabe zusätzlich. Doch glücklicherweise gibt es einige staatliche und private Unterstützungsangebote, die speziell auf die Bedürfnisse von Alleinerziehenden zugeschnitten sind. Viele alleinerziehende Eltern kenne diese oft nicht.

In diesem Artikel haben wir deshalb für Sie zusammengestellt , welche Zuschüsse und Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese beantragen können.

Unterhalt vom Kindesvater oder der Kindesmutter

Alleinerziehende Mütter haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung vom Staat.

Alleinerziehende Eltern haben Anspruch auf unterschiedliche finanzielle Unterstützung und Zuschüsse vom Staat. Wir erklären, welche das sind.

Der Kindesvater bzw. die Kindesmutter ist verpflichtet, Unterhalt für sein / ihr  Kind zu zahlen. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und dem Einkommen des Vaters.

Tipp: Werfen Sie einen Blick in die Düsseldorfer Tabelle und berechnen Sie ganz einfach den Unterhalt, der Ihnen für Ihr Kind zusteht. Die Düsseldorfer Tabelle ist 2024 erhöht worden.


Unterhaltsvorschuss wenn kein Unterhalt gezahlt wird

Erhält der alleinerziehende Elternteil keinen oder nicht den vollen Unterhalt vom Vater, kann sie Unterhaltsvorschuss beantragen. Der Unterhaltsvorschuss wird monatlich vom Jugend ausgezahlt und ist in der Höhe abhängig vom Alter des Kindes. Einzelheiten finden Sie hier: Unterhaltsvorschuss.

Hier noch die Tabelle zur Höhe des Unterhaltsvorschusses

Tabelle Unterhaltsvorschuss 2024

Alter des KindesRegelbetrag Mindestunterhalt 2024Kindergeld 2024 (wird vollständig abgezogen)Summe Unterhaltsvorschuss 2024
von 0 bis 5 Jahren480 Euro250 Euro230 Euro
von 6 bis 11 Jahren551 Euro250 Euro301 Euro
von 12 bis 17 Jahren645 Euro250 Euro395 Euro

Kindergeld

Alle Eltern erhalten Kindergeld, unabhängig vom Einkommen. Es beträgt einheitlich 250 Euro für jedes Kind. Die Auszahlungstermine sind abhängig von der Endziffer der Kindergeldnummer. Sie finden Sie hier: Kindergeld Auszahlung


Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine einkommensabhängige Leistung, die von der Familienkasse zusätzlich zum Kindergeld gewährt wird. Er kann bis zu 292 Euro pro Kind und Monat betragen.

Voraussetzungen für die Auszahlung des Kinderzuschlags sind folgende:

  • Kinder unter 25 Jahren
  • Leben im Haushalt des alleinerziehenden Elternteils
  • Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze, aber mindestens 600 Euro

Einzelheiten zur Höhe des Kinderzuschlags hier: Kinderzuschlag 2024

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehende erhalten einen steuerlichen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro pro Jahr. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro.


Mehrbedarf bei Bürgergeld oder Sozialhilfe:

Alleinerziehende, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, haben Anspruch auf einen Mehrbedarf. Dieser liegt zwischen 60,24 Euro und 301,20 Euro pro Monat, abhängig vom Alter des Kindes.

Einzelheiten und eine Tabelle zur Höhe des Mehrbedarfs beim Bürgergeld finden Sie hier: Tabelle Bürgergeld Mehrbedarf Alleinerziehend

Stiftungen und Vereine

Zusätzlich zu den staatlichen Stellen gibt es verschiedene Stiftungen und Vereine, die alleinerziehende Mütter und Väter unterstützen. Das sind in erster Linie Beratungsangebote. Manchmal gibt es aber auch finanzielle Unterstützung.


Fazit

Als Fazit lässt sich festhalten: Alleinerziehende Mütter haben Anspruch auf verschiedene finanzielle Leistungen. Es ist wichtig, sich über die Möglichkeiten zu informieren und die passenden Anträge zu stellen. Es gibt unterschiedliche Anlaufstellen.

Quelle

Bundesfamilienministerium