Günstiger: 49 Euro Ticket (Deutschlandticket) als Jobticket – auch im Bürgergeld

Das 49 Euro Ticket ist als Jobticketer für Arbeitnehmer günstiger. Das gilt auch für Bürgergeld Aufstocker.

Günstiger: 49 Euro Ticket (Deutschlandticket) als Jobticket – auch im Bürgergeld
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Das im Mai 2023 eingeführte Deutschlandticket kostet regulär 49 Euro. Für viele Menschen ist das dennoch recht teuer, gerade auch für Bezieher von Bürgergeld. Doch es gibt Möglichkeiten, das 49 Euro Ticket günstiger zu erhalten.

So zahlt etwa das Jobcenter für Bezieher von Bürgergeld in bestimmten Fällen einen Zuschuss zum 49 Euro Ticket. Aber auch Arbeitnehmer können das Deutschlandticket für 34,30 Euro erhalten.

Wie das geht, erklären wir in nachfolgendem Artikel.

49 Euro Ticket für Arbeitnehmer

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Das 49 Euro Ticket oder Deutschlandticket gibt es für Bürgergeld Aufstocker oder sonstiger Arbeitnehmer als Jobticket oft günstiger.

Nachfolgende Tabelle zeigt, wie Arbeitnehmer durch Zuschüsse vom Arbeitgeber und Bund günstiger erhalten können.

Tabelle Zuschuss zu 49 Euro Ticket – Deutschlandticket

Angebot der VerkehrsbetriebeDeutschlandticket
Unterstützung von ArbeitgebernBezuschussung von 25 Prozent
Bei Zuschuss des ArbeitgebersBezuschussung von weiteren 5 Prozent durch den Bund
Preis für Arbeitnehmer34,30 Euro

Dabei gilt: Arbeitnehmer, die bereits ein Jobticket für ihren Arbeitsweg nutzen, konnten selbst entscheiden, ob sie das Jobticket behalten wollten oder ein Deutschlandticket erwerben wollten. Beides war und ist monatlich kündbar.

Jobticket-Zuschuss durch Arbeitgeber kostet den Arbeitgeber kaum etwas

Die Bundesregierung unterstützt Arbeitgeber, die das 49-Euro-Jobticket ihren Mitarbeitern mit mindestens 25 Prozent bezuschussen. Sie bekommen vom Bund eine zusätzliche Unterstützung in Höhe von fünf Prozent. So kostet das Deutschlandticket den Arbeitnehmern nur 34,30 Euro statt 49 Euro. Diese Unterstützung durch den Bund gibt es bis Ende des Jahres 2024 gewährt. Der öffentliche Nahverkehr soll so attraktiver und umweltfreundlicher werden.

Die Kosten, die Betriebe für ihre Mitarbeitenden übernehmen, können sie als Betriebsausgaben von der Einkommenssteuer absetzen (§ 4 Absatz 4, EStG). Darunter fällt auch das Jobticket.

Jobcenter zahlt Zuschuss zum 49 Euro Ticket

In bestimmten Fällen zahlen auch die Jobcenter einen Zuschuss zum 49 Euro Ticket für Bezieher von Bürgergeld. Wir haben diesem Thema einen gesonderten Artikel gewidmet. Lesen Sie hier: Jobcenter zahlt für 49 Euro Ticket

Zuschuss vom Arbeitgeber auch für Bürgergeld Aufstocker

Wer arbeitet und sein Gehalt mit Bürgergeld aufstocken muss, ist Arbeitnehmer und kann so ebenfalls das Jobticket des Arbeitgebers nutzen. Zudem stehen den Bürgergeld Aufstockern Einkommensfreibträge insbesondere für die Fahrtkosten zur Verfügung.

Lesen Sie hier: Einkommensfreibeträge beim Bürgergeld