Bürgergeld: Zuschuss  zum 49 Euro Ticket (Deutschlandticket) – Jobcenter zahlt!

Bürgergeld: Zuschuss  zum 49 Euro Ticket (Deutschlandticket) – Jobcenter zahlt!
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Seit dem 1. Mai 2023 gibt es das Deutschlandticket, auch 49 Euro Ticket genannt. Es ist der Nachfolger des 9 Euro Tickets aus dem vergangenen Jahr. Für 49 Euro kann man bundesweit einen ganzen Monat lang alle Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nutzen.

Das erscheint preiswert – für Bezieher von Bürgergeld ist es das jedoch nicht. Denn im Regelsatz des Bürgergeldes ist lediglich ein Betrag von 45,02  Euro für Verkehr vorgesehen.

Das Jobcenter zahlt einen Zuschuss zum Deutschlandticket. Doch das gilt nicht für jeden Bezieher von Bürgergeld, sondern nur in Ausnahmefällen, in denen ein unabweisbarer Mehrbedarf besteht. Wir zeigen im nachfolgenden Artikel, wann man als Bezieher von Bürgergeld einen Anspruch auf Zuschuss zum Deutschlandticket hat.

49 Euro Ticket zu teuer für Bürgergeld Bezieher

Der Preis von 49 Euro für das D-Ticket ist für Bezieher von Bürgergeld zu hoch. Im Bürgergeld Regelsatz ist lediglich ein Betrag von 45,02 Euro für Verkehrs und Mobilität vorgesehen, in Abteilung 7 . Es fehlen also fast 4  Euro – viel Geld, wenn man auf Bürgergeld angewiesen ist. Man kann diesen Betrag angesichts Inflation und immens hoher Energiekosten nicht einfach an anderer Stelle einsparen.

Außerdem: die 45,02 Euro beziehen sich auf den Regelsatz einer alleinstehenden Person. Paare und Kinder erhalten weniger. Sie können sich das Deutschlandticket noch weniger leisten.


Große Mängel beim 49-Euro-Ticket

Ein weiteres Problem ist, dass es das 49 Euro Ticket nur online gibt. Doch nicht jeder ist mit der Technik vertraut oder hat ein Handy oder Smartphone. Außerdem muss man über ein Bankkonto verfügen und darf keinen negativen Schufa-Eintrag haben.

Mehrbedarf: Jobcenter zahlt Zuschuss zum Deutschlandticket

Manche Bezieher von Bürgergeld waren bereits vor der Einführung von Bürgergeld auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen, um etwa Arzttermine wahrzunehmen. Diese Kosten wurden von den Jobcentern zusätzlich zum Bürgergeld als Mehrbedarf gezahlt.

Das betraf besondere, atypische Ausnahmefälle, die regelmäßige Fahrtkosten über die üblicherweise vorzunehmenden Fahrten unabweisbar machten und über einen längeren Zeitraum notwendig waren.

Mit dem Deutschlandticket können nun aber sowohl die üblichen , vom Regelbedarf umfassten Fahrten als auch Fahrten in atypischen Fällen, wie etwa zu einer Substitutionstherapie, getätigt werden. Lediglich in besonderen, atypischen Ausnahmefällen, welche regelmäßige Fahrtkosten über die üblicherweise vorzunehmenden Fahrten unabweisbar machen, kommt ein Mehrbedarf in Betracht.

Die Möglichkeit, ein Deutschlandticket zu nutzen, führt jedoch nur dann zu einer Ablehnung eines Mehrbedarfs, wenn der besondere Bedarf nur kurzzeitig auftritt. Das wird etwa dann angenommen, wenn der Bedarf in nicht mehr als 3 Monaten besteht. Dann ist die Differenz zwischen den Kosten des 49-Euro-Tickets und dem Regelbedarfsanteil für fremde Verkehrsdienstleistungen nicht erheblich. Die Jobcenter halten es dann für zumutbar, die Differenz für einen begrenzten Zeitraum im Rahmen des Regelbedarfs auszugleichen.  Dann liegt kein unabweisbarer Bedarf vor.

Besteht der besondere Fahrtkostenbedarf längerfristig oder gar auf Dauer, ist die Situation anders. Dann erscheint es nicht zumutbar, den Differenzbetrag auf dem Regelbedarf zu finanzieren, denn es würde eine dauerhafte Bedarfsunterdeckung eintreten.

Fazit: Jobcenter zahlt Zuschuss (Mehrbedarf) zum 49 Euro Ticket in folgenden Fällen:

Besteht ein besonderer, atypische Fahrtkostenbedarf längerfristig, also in mehr als drei Monaten pro Bewilligungszeitraum bzw. Jahr, ist der Differenzbetrag zwischen dem Regelbedarfsanteil für fremde Verkehrsdienstleistungen und dem Deutschlandticket (49-Euro-Ticket) als Mehrbedarf vom Jobcenter zu übernehmen, sofern die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zumutbar ist.


Zusammenfassung zu Zuschuss vom Jobcenter zum 49-Euro-Ticket

Das Jobcenter zahlt den Differenzbetrag zwischen dem Mobilitätsanteil des Bürgergeld Regelsatzes und den Kosten des Deutschlandtickets, wenn ein Bedarf für regelmäßige Fahrtkosten besteht, die über die üblicherweise vorzunehmenden Fahrten hinausgehen.

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