Haushaltsausschuss: 960 Euro zusätzlich für Bürgergeld Bezieher an Ausgaben für 2024 vorgesehen

Um die vom Gesetz geforderte Erhöhung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2024 finanzieren zu können, hat der Haushaltsausschuss des Bundestags weitere 4,8 Milliarden Euro genehmigt. Grund für die Mehrkosten sind die hohe Inflation und auch die schlechte Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt.

Haushaltsausschuss: 960 Euro zusätzlich für Bürgergeld Bezieher an Ausgaben vorgesehen
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Das Wichtigste vorab in Kürze zusammengefasst

  • Der Bundeshaushalt für das Bürgergeld wird für 2024 um 4,8 Milliarden Euro erhöht.
  • Für den Bürgergeld Regelsatz stehen 3,4 Milliarden Euro mehr zur Verfügung, insgesamt 27,7 Milliarden Euro.
  • Für die von den Jobcentern zu tragenden Miet- und Heizkosten stehen 1,4 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung, insgesamt 11,1 Milliarden Euro.
  • Das ist das Ergebnis der Sitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages.

Es sind mehr als 5 Millionen  Erwachsene und Kinder, die in Deutschland Bürgergeld beziehen. Inflationsbedingt ist der an sie gezahlte Regelsatz, also die Summe, die für das tägliche Leben benötigt wird, um etwas mehr als 12 Prozent angehoben worden. In keinem Jahr zuvor ist der Regelsatz der SGB II Leistungen um so einen hohen Prozentsatz angehoben worden.

Die im regulären Haushalt für das Bürgergeld vorgesehene Summe hat nach neuen Berechnungen nicht ausgereicht. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat zusätzlich 4,8 Milliarden Euro quasi bewilligt. Ein offizieller Beschluss liegt jedoch noch nicht vor (s. u.).

Umgerechnet auf die ca. 5 Millionen Bürgergeld Bezieher bedeutetes das Mehrausgaben von 960 Euro mehr pro Kopf – im Jahr. Monatlich sind das 80 Euro.

Wie sich diese Summe zusammensetzt, erklären wir in folgendem Beitrag.

Bürgergeld Regelsatz 2024 um mehr als 12 Prozent erhöht

Haushaltsausschuss berät 960 Euro  an Ausgaben jährilch zusätzlich für Bürgergeld Bezieher pro Kopf.

Im Haushaltsausschuss des Bundestages wurden zusätzliche Ausgaben für das Bürgergeld in Höhe von 4,8 Milliarden Euro für 2024, umgerechnet 960 Euro pro Kopf, für notwendig erachtet. Ein Beschluss ist jedoch noch nicht erfolgt. Dieser ist für Ende November geplant.

Der Bürgergeld Regelsatz muss aufgrund des Gesetzes jedes Jahr an die Preis- und Gehaltsentwicklung angepasst werden, so auch im Jahr 2024. Aufgrund der immens hohen Inflationsrate ist dieses Jahr eine Erhöhung von 12,2 Prozent notwendig geworden, um das Existenzminimum angemessen abzusichern.

Das bedeutet auf den Eckregelsatz bezogen, also auf den Bürgergeld Regelsatz 2024 für eine alleinstehende Person,  eine Erhöhung der Zahlung um 61 Euro auf 563 Euro monatlich.


Mehrausgaben von 960 Euro pro Bürgergeld-Bezieher notwendig

Das Bundesarbeitsministerium hatte bereits vor einer Woche notwendige Mehrausgaben für das Bürgergeld in Höhe von 3,25 Milliarden Euro für 2023 eingeräumt.

Entsprechend der Beschlussvorlage des Bundesarbeitsministeriums wurden aktuell die geplanten Ausgaben für die monatlichen Regelsatz Zahlungen gegenüber dem Entwurf vom Sommer um 3,4 Milliarden Euro auf 27,7 Milliarden Euro erhöht.

Hinzu kommen Mehrausgaben von 1,4 Milliarden für die Übernahme der Wohnkosten und Heizkosten durch die Jobcenter. Hierfür stehen nun  insgesamt 11,1 Milliarden Euro im Bundeshaushalt bereit.

Gleichzeitig wurden auch bei den SGB XII Leistungen der der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit Mehrausgaben von ca.  1,4 Milliarden erwartet. Dort belaufen sich die Kosten dann auf insgesamt 10,9 Milliarden Euro .

Gründe für die Mehrausgaben beim Bürgergeld

Die Bundesregierung gibt als Gründe für den Mehrbedarf im Haushalt für Bürgergeld Ausgaben einmal die notwenige Erhöhung des Bürgergeld Regelsatzes an, zum anderen aber die sich deutlich eintrübenden wirtschaftlichen Entwicklung und den steigenden Arbeitslosenzahlen.


Beim Wohngeld geringere Ausgaben erwartet

Nach unten korrigiert wurde das Budget für das Wohngeld. Beim Wohngeld werden jetzt lediglich 2,15 Milliarden Euro eingeplant. Das sind  270 Millionen Euro weniger als ursprünglich vorgesehen. Auch das ist eine Anpassung an den Bedarf, so die Begründung.

Auch Jobcenter erhalten mehr Geld

Ursprünglich war für die Arbeitsmarktpolitik  der Jobcenter eine Kürzung von Geld vorgesehen. Das haben man rückgängig gemacht, so der Grünen-Politiker Markus Kurth.  Das sei ein gemeinsamer Beschluss aller Regierungsparteien gewesen.

An sich war geplant gewesen, den Jobcentern Mittel in Höhe von 600 Millionen Euro zu streichen. Nun erhalten sie sogar 150 Millionen Euro mehr. Offensichtlich hat die Bundesregierung die Warnungen der Bundesagentur für Arbeit vor negativen Folgen für den Arbeitsmarkt bei Mittelkürzungen ernst genommen.


Noch kein offizieller Beschluss im Hauhaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss hat die Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2024 (wie oben dargestellt) beendet, einen Beschluss über das Haushaltsgesetz sowie über das Haushaltsfinanzierungsgesetz fasste der Ausschuss jedoch nicht. Das war schon zuvor angekündigt worden. In der Sitzung nahm der Ausschuss zahlreiche Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu den Einzelplänen an. Die inhaltlichen Beratungen des Haushalts sind damit weitestgehend abgeschlossen.

Die abschließende Beratung des Haushalts in einer Sondersitzung des Ausschusses ist für Donnerstag, 24. November 2023, geplant.

Quelle: Deutscher Bundestag

Opposition will Bürgergeld kürzen

Wäre die Opposition an der Regierung, so sähe beim Bürgergeld vieles anders aus. Der Regelsatz würde möglicherweise gekürzt werden, um wieder mehr Arbeitsanreize zu setzen – wie in der Presse zu lesen ist.

Auch sprechen sich CDU und AfD für eine verpflichetende Bürgerarbeit und verschärfte Sanktionen aus im Bereich des Bürgergeldes aus.