Heizkosten und Strom: Wer bekommt was? Das müssen Sie wissen!

Endlich die Jahresabrechnung: Statt einer hohen Nachzahlung gibt es ein Guthaben! Doch wer profitiert davon, wenn man Bürgergeld bezieht? Geht das Geld an das Jobcenter oder bleibt es den Beziehern? Die Antwort lesen Sie in unserem Beitrag!

Strom-Jahresrechnung mit Guthaben - können Bürgergeld-Bezieher es behalten?
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Verbraucher erhalten zum Ende des Jahres oder zum Ende der Abrechnungsperiode eine Jahresabrechnung von ihrem Stromversorger. Diese Strom-Jahresrechnung kann ein Guthaben oder eine Nachzahlung ausweisen. Es ist klar, dass sich jeder über ein Guthaben freut. Doch können auch Bezieher von Bürgergeld sich über ein Guthaben aus einer Strom-Jahresrechnung freuen? Oder wird das Guthaben auf das laufenden Bürgergeld angerechnet oder ist es sogar an das Jobcenter zu erstatten?

Diese Fragen beantworten wir in nachfolgendem Artikel.

Stromkosten sind Teil des Regelsatzes

Stromkosten Guthaben aus Jahresrechnung - wem steht es zu?

Weist die Jahresrechnung für Strom ein Guthaben aus, so können sich bezieher von Bürgergeld freuen. Wird Warmwasser mittels Strom aufbereitet, so ist die Freude allerdings mit dem Jobcenter geteilt.

Grundsätzlich gilt: Das Jobcenter übernimmt die Kosten für Strom nicht separat. Sie sind im Regelsatz des Bürgergeldes enthalten. Der Regelsatz beinhaltet einen Pauschalbetrag für Haushaltsenergie, der für Strom verwendet werden kann. Der Regelsatz wird jährlich an die Lebenshaltungskosteten angepasst.

Der Regelsatz ist eine pauschale Geldleistung, die in Eigenregie auf die darin enthaltenen Bedarfe verteilt werden kann. Der monatliche Abschlag für Strom muss ebenfalls aus dem Regelsatz gezahlt werden.


Guthaben aus Strom-Jahresrechnung steht Bürgergeld Bezieher zu

Wenn Sie ein Guthaben aus Ihrer Stromrechnung erhalten, müssen Sie dieses folglich nicht an das Jobcenter zahlen. Es steht Ihnen frei, das Guthaben zu verwenden, wie Sie es möchten. Sie können es zum Beispiel für andere Haushaltskosten verwenden, es sparen oder für beliebige anderes Zweck ausgeben.

Ausnahmen bei den Stromkosten für die Warmwasserbereitung

Es gibt einige Ausnahmen: In einigen Fällen übernimmt das Jobcenter einen Teil der Kosten für Strom. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn es um die Warmwasserbereitung mittels Strom geht. Das Jobcenter zahlt dann einen prozentualen Anteil vom Regelsatz jedes Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft zusätzlich zum Regelsatz. Es handelt sich um den Mehrbedarf für die Warmwasserbereitung.

Hat sich ein Guthaben in der Strom-Jahresrechnung ergeben, so hat das Jobcenter einen prozentualen Anspruch auf das Guthaben. Der Prozentsatz entspricht dem Prozentsatz des Mehrbedarfs für die Warmwasserbereitung.

Einzelheiten sie hier: Mehrbedarf Warmwasser


Stromnachzahlung

Was für das Guthaben aus der Stromrechnung gilt, gilt auch für eine Nachzahlung. Sie muss aus dem Regelsatz gezahlt werden. Das Jobcenter zahlt hierfür nicht separat.

Zusammenfassung zu Bürgergeld und Stromkostenguthaben

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Stromkosten müssen aus dem Regelsatz gezahlt werden.
  • Ein Guthaben aus der Strom-Jahresrechnung steht deshalb dem Bürgergeld-Bezieher zu, nicht dem Jobcenter.
  • Umgekehrt muss eine Strom-Nachzahlung nicht separat vom Jobcenter gezahlt werden.