Mehr Geld? – Was die Rentenerhöhung 2024 für das Bürgergeld bringt

Rentner, die aufstockend Bürgergeld bezeihen, erhalten zum 1. Juli 2024 eine Rentenerhöhung um 3,5 Prozent (Prognose), wie alle anderen Rentner auch. Doch haben sie dadurch mehr Geld in der Geldbörse? Diese Frage beantworten wir in unserem Artikel.

Mehr Geld? - Was die Rentenerhöhung 2024 für das Bürgergeld bringt
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Die Rentenerhöhung in Deutschland im Jahr 2024 wird voraussichtlich 3,5 Prozent betragen. Das bedeutet, dass die Renten im Westen sowie  im Osten einheitlich 3,5 Prozent steigen. Doch was bedeutet diese Rentenerhöhung für das Bürgergeld? Profitieren Bezieher von Bürgergeld ebenfalls von der Rentenerhöhung?

Diese Frage beantworten wir in unserem Beitrag.

Rente plus Bürgergeld?

Was bringt die Rentenerhöhung 2024 für das Bürgergeld?

Welche Auswirkungen hat die Rentenerhöhung 2024 für Rentner, die ergänzend Bürgergeld beziehen?

Es kommt durchaus in nicht wenigen Fällen vor, dass Rentner neben ihrer Rente Bürgergeld beziehen.

Drei Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Bedürftigkeit: Das ist dann der Fall, wenn die Rente zu niedrig ist, um alle notwendigen Lebenshaltungskosten davon zu begleichen.
  • Erwerbsfähigkeit: Rentner müssen erwerbsfähig sein.
  • Renteneintrittsalter nicht erreicht: Die Regelaltersgrenze darf nicht erreicht sein.

Hat man die drei Voraussetzungen im Blick, so haben Altersrentner und Rentner, die eine voller Erwerbsminderungsrente beziehen, keinen Anspruch auf Bürgergeld. Grund Altersrentner haben das Renteneintrittsalter erreicht, bei voller Erwerbsminderung besteht keine Erwerbsfähigkeit

Anspruch auf Bürgergeld können aber haben Rentner, die nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben oder die eine Hinterbliebenenrente (Witwenrente, Witwerrente) beziehen. Daneben gibt es noch weitere Renten, die einen Bezug von Bürgergeld nicht ausschließen, die zahlenmäßig aber eine untergeordnete Rolle spielen.

Anrechnung der Rentenerhöhung auf das Bürgergeld

Das das Bürgergeld immer nur aufstockend bezogen werden kann, müssen Rentner, die auch Bürgergeld beziehen, sich ihre Rentenanpassung / Rentenerhöhung auf das Bürgergeld anrechnen lassen. Das bedeutet, dass die Rentenerhöhung bei der Berechnung des Bürgergelds berücksichtigt wird. Dadurch sinkt der Anspruch auf Bürgergeld. Das heißt: erhöht sich die Rente, sinkt das Bürgergeld. Im Endeffekt haben Rentner, die ergänzend Bürgergeld beziehen, nichts von einer Rentenerhöhung.

Die Rentenerhöhung hat also einen negativen Effekt auf das Bürgergeld. Rentenbezieher, die auch Bürgergeld beziehen, müssen mit einem geringeren Anspruch auf Bürgergeld rechnen.

Kritik an der Anrechnung der Rentenerhöhung auf das Bürgergeld

Die Anrechnung der Rentenerhöhung bei der Berechnung des Bürgergelds wird von einige Sozialverbänden kritisiert. Es wird argumentiert, dass die Rentenerhöhung ein Ausgleich für die Inflation ist. Die Rentner seien also schon durch die Inflation benachteiligt und müssten durch die Anrechnung der Rentenerhöhung nicht noch zusätzlich belastet werden. Gegen diese Argumentation spricht jedoch, dass auch das Bürgergeld inflationsbedingt zum 1. Januar 2024 angehoben wird.

Alternativen zur Anrechnung der Rentenerhöhung

Es gibt verschiedene Alternativen zur Anrechnung der Rentenerhöhung bei der Berechnung des Bürgergelds. Eine Möglichkeit wäre, die Rentenerhöhung nicht oder nur teilweise anzurechnen. Eine andere Möglichkeit wäre, die Rentenerhöhung als Einkommen aus Erwerbstätigkeit zu behandeln. In diesem Fall würde die Rentenerhöhung nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden.

Was wird sich ändern?

Die Anrechnung der Rentenerhöhung bei der Berechnung des Bürgergelds ist derzeit noch ein umstrittenes Thema, allerdings steht es nicht auf der politischen Tagesordnung. Es ist deshalb unwahrscheinlich, dass sich die Regelung in nächster Zukunft ändern wird.

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Quellen: Eigenrecherche, BR