Müssen Rentner bald älter als 67 Jahre sein – wird Renteneintrittsalter angehoben?

Seit einer Gesetzesänderung vor einigen Jahren wird das Renteneintrittsalter für die Altersrente gegenwärtig auf 67 Jahre angehoben. Zuvor lag es bei 65 Jahren. Nun wird in der Politik darüber gestritten, ob das Rentenalter noch weiter angehoben werden soll oder muss. In nachfolgendem Artikel beantworten wird die wichtigsten Fragen für künftige Rentner und zeigen auch den Zusammenhang mit dem Bürgergeld.

Müssen Rentner bald älter als 67 Jahre sein – wird Renteneintrittsalter angehoben?
Foto des Autors

von

geprüft von

Viele ältere berufstätige Menschen stellen sich die Frage: Wann darf ich in Rente gehen? Oder: wie lange muss ich noch arbeiten, ehe ich in Renten gehen kann?  Das Renteneintrittsalter wurde seit 2012 jährlich um einen Monat angehoben. Heute liegt die Regel-Altersgrenze bei 65 Jahren und 11 Monaten. Diese Altersgrenze ist für den Geburtsjahrgang 1957 gültig. Ab 2024 steigt die Altersgrenze der Rente jährlich um zwei Monate.  Ab 2031 liegt dann das Renteneintrittsalter bei einheitlich bei 67 Jahren. Nun wird überlegt, das Eintrittsalter für die Rente noch weiter nach oben zu schieben. Das würde bedeuteten, dass man noch länger arbeiten muss, ehe man in Rente gehen darf. Wir zeigen den aktuellen Stand der Diskussion in nachfolgendem Artikel.

rentner ueber 67 jahre

Nur wenige Rentnerinnen oder Rentner können angesichts ihrer Rente lächeln und das Leben genießen. Nun gibt es Pläne, dass Menschen noch länger arbeiten sollen, ehe sie ihre Rente erhalten.

Weitere Anhebung des Rentenalters gefordert

Doch  damit soll nach Ansicht von Experten nicht genug sein. So fordert  die Volkswirtschafts-Professorin Veronika Grimm vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, das Renteneintrittsalter weiter anzuheben. Ihr Vorschlag: jedes Jahr an zusätzlicher statistischer Lebenserwartung müsse rechnerisch aufgeteilt werden, und zwar in dem Sinne, dass zwei Drittel davon, also acht Monate, als späterer Eintritt in die Rente zu berücksichtigen sind und ein Drittel, also vier Monate, als längere Rentenbezugsdauer.

Die Forderung nach einer weiteren Anhebung des Renteneintrittalters ist nicht neu. Professor Axel Börsch-Supan, ehemaliger Direktor des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik,, hatte diesen Vorschlag bereits vor einigen Jahren gemacht. 


Hintergrund: Warum soll höheren Rentenalter notwendig sein?

Im Grunde decken sich die Argumente für ein noch höheres Rentenalter als 67 mit denen, die schon seinerzeit, also 2007, für die Anhebung des Renteneintrittalters von 65 auf 67 Jahre angeführt worden sind.

Zahl der neugeborenen Kinder in Deutschland sinkt

Hauptargument für die weitere Anhebung des Renteneintrittsalters über 67 Jahre hinaus ist, dass die Zahl der Kinder, die in Deutschland geboren werden, ist gegenüber früheren Zeiten stark gesunken ist. 1960 und später gab es den Baby-Boom. Während dieser Zeit lag die Zahl der Geburten etwa doppelt so hoch wie heute.  Folge: Es gibt immer mehr Rentner und immer weniger Beitragszahler. Das Rentensystem in Deutschland ist umlagefinanziert. 

Lebenserwartung steigt

Weiteres starkes Argument für die Anhebung des Renteneintrittalters ist, dass die Lebenserwartung in Deutschland steigt. Das wiederum hat unmittelbar zur Folge, dass die Zahl der Jahre, die Menschen in Deutschland Rente beziehen. Beispiel: Im Jahr 1960 bezogen Männer knapp 10 Jahre lang Rente, dann starben sie. Im Jahr 2021 lag die Rentenbezugsdauer bei fast 19 Jahre. Die Zeit, in der Rente bezogen wird, hat sich also fast verdoppelt. Bei den Frauen war es ähnlich. Hier ist die Zeit des Rentenbezugs sogar noch höher gestiegen als bei den Männern. Nach wissenschaftlichen Voraussagen werden die Menschen in den nächsten Jahrzehnten noch älter.

Anhebung des Rentenalters in der Politik wenig bliebt

Die Forderung nach einer weiteren Anhebung des Rentenalters kommt von Seiten der Wissenschaft. Die Politik schiebt das Thema vor sich her und will sich gegenwärtig damit nicht beschäftigen. Jüngst erklärte Bundeskanzler Olaf Scholz, dass das Renteneintrittsalter nicht über 67 Jahre steigen soll.

Die Oppositionsparteien wollen sich ebenfalls nicht mit diesem Thema beschäftigen. Klar, es ist unpopulär. Ein Blick nach Frankreich bestätigt: die Menschen wollen nicht länger arbeiten. In Frankreich fanden Massenproteste gegen die Anhebung des Rentenalters statt.


Was hat das Renteneintrittsalter mit dem Bürgergeld zu tun

Das Renteneintrittsalter ist auch für das Bürgergeld relevant. Denn nur bis zum Erreichen der Regel-Altersgrenze kann Bürgergeld bezogen werden. Das ist in § 7 Abs. I SGB II i. V. m. § 7a SGB II (Bürgergeld Gesetz) niedergeschrieben. Danach steht älteren, hilfebedürftigen Menschen die Grundsicherung im Alter zur Verfügung. Diese ist im SGB XII geregelt und hat etwas andere Voraussetzungen als das Bürgergeld.