Neues Bürgergeld: Fast 50 Euro mehr – jedoch nur für Aufstocker

Neues Bürgergeld: Fast 50 Euro mehr – jedoch nur für Aufstocker
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Ab Juli 2023 gibt es das neue Bürgergeld. Es bringt eine Vielzahl von – positiven – Veränderungen für alle Leistungsbezieher mit. Und es bringt auch mehr Bürgergeld. So können Aufstocker 50 Euro mehr von ihrem eigenen Einkommen behalten, dank Anhebung der Einkommensfreibeträge.

Was bedeutet Bürgergeld Aufstocker?

Bürgergeld Aufstocker sind Leistungsbezieher nach dem Bürgergeld Gesetz, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen und Einkommen erzielen. Sie dürfen einen Teil ihres Einkommens anrechnungsfrei behalten. Der andere Teil des Einkommens wird mit dem Bürgergeld Anspruch verrechnet.

Bürgergeld Aufstocker arbeiten also, können aber von ihrem Verdienst allein nicht leben und beziehen deshalb ergänzend Bürgergeld. Sie stocken ihr Gehalt bzw. ihren Lohn also mit dem Bürgergeld auf.

Einkommensfreibetrag zwischen 520 Euro und 1000 Euro wird ab dem 1. Juli 2023 angehoben

Bürgergeld Bezieher, die mehr als 520 Euro verdienen, also nicht nur einen Minijob haben, können von dem Teil ihres Bruttoeinkommens, der zwischen 520 Euro und 1000 Euro liegt, nunmehr 30 Prozent anrechnungsfrei behalten. Zuvor lagt der Bürgergeld Einkommensfreibetrag in diesem Bereich bei 20 Prozent. Wird der Freibetrag voll ausgeschöpft, verdient man also mindestens 1000 Euro, so macht das ein Plus von 48 Euro aus. Diese 48 Euro werden nicht auf das zusätzliche Bürgergeld angerechnet.

Besserer Einkommensfreibetrag auch für Auszubildende und Schüler

Auch für Auszubildende unter 25 Jahren und Schüler gelten neue Einkommensfreibeträge. Sie können bis zu 520 Euro verdienen, ohne dass dieses Einkommen Auswirkungen auf ihren Bürgergeld Anspruch hat.

Was ist ein Einkommensfreibetrag beim Bürgergeld?

Ein Einkommensfreibetrag bedeutet, dass der Teil des Einkommens, der dem Freibetrag entspricht, nicht auf den Bürgergeld Anspruch angerechnet wird. Der dem Einkommensfreibetrag entsprechende Teil des Einkommens kann behalten werden. Er wird nicht mit dem Bürgergeld verrechnet.

Beispiel: Beim Bürgergeld sind die ersten 100 Euro des Erwerbseinkommens immer anrechnungsfrei. Verdient mal also nur bis 100 Euro im Monat, so kann man diese 100 Euro behalten. Der Bürgergeldanspruch wird nicht geschmälert, sondern besteht so, als ob kein Einkommen vorhanden wäre.

Für den ab 1. Juli 2024 erhöhten Bürgergeld Einkommensfreibetrag hinsichtlich des Einkommens, das zwischen 520 Euro und 1000 Euro liegt, bedeutet das, dass nun 30 % von diesem Einkommen, also 144 Euro von 480 Euro behalten werden können. Die restlichen 336 Euro werden auf das Bürgergeld angerechnet, schmälern also den Anspruch.

Einzelheiten zu den Einkommenfreibeträgen beim Bürgergeld hier: Einkommenfreibetrag

Zusammenfassung zu: Fast 50 Euro mehr Einkommen für Bürgergeld Aufstocker

Das wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Bürgergeld Bezieher, die Einkommen erzielen, werden Bürgergeld Aufstocker genannt. Sie stocken ihr Einkommen, das nicht zum Leben ausreicht, mit Bürgergeld auf.
  • Aufstocker können ab dem 1. Juli 2023 von dem Einkommensbetrag, der zwischen 520 Euro und 1000 Euro liegt, 30 Prozent anrechnungsfrei behalten. Zuvor waren es nur 20 Prozent. Das sind also 48 Euro mehr als bisher.

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