
Rente mit 63: Abschlagsfrei offiziell nicht abgeschafft – aber praktisch nicht mehr erreichbar
Die ursprüngliche „Rente mit 63“ gilt rechtlich zwar weiter als "Rentenart", ist aber faktisch ausgelaufen: Für neue Rentner-Jahrgänge ist ein abschlagsfreier Rentenbeginn mit 63 nicht mehr erreichbar.




























