
Mieterhöhung bei Grundsicherung / Bürgergeld: Wann Jobcenter mehr Miete übernehmen müssen (und wann nicht)
Mieterhöhung und Bürgergeld / Grundsicherung hängen eng mit den „angemessenen“ Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II/SGB XII zusammen: Das Jobcenter muss eine Mieterhöhung in der Regel übernehmen, wenn sie wirksam, rechtlich zulässig und die Gesamtmiete noch innerhalb der örtlichen Angemessenheitsgrenzen liegt – oder zumindest für eine Übergangszeit geduldet wird. Liegt die neue Miete deutlich über der Mietobergrenze oder ist die Erhöhung offensichtlich missbräuchlich, kann das Jobcenter die Übernahme verweigern oder ein Kostensenkungsverfahren einleiten. Einzelheiten zeigt nachfolgender Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!




























