
Entschädigung für überlange Gerichtsverfahren: Keine Anrechnung auf Bürgergeld / Grundsicherung
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Entschädigungen wegen überlanger Gerichtsverfahren nicht auf Bürgergeld oder Grundsicherung angerechnet werden. Die Zahlungen bleiben anrechnungsfrei, weil sie immaterielle Nachteile ausgleichen und nicht der Sicherung des Lebensunterhalts dienen.




























