Pflegende Schwester ist Arbeitnehmerin: LSG NRW erkennt weitergeleitetes Pflegegeld als Lohn an
Seit 2015 pflegte sie ihre Schwester, 14 Stunden pro Woche, mit Arbeitsvertrag. Das Jobcenter sah darin keine Arbeit. Das Landessozialgericht entschied anders – mit Folgen für pflegende Angehörige.
