Nachhilfe: Kinder aus Bürgergeld – Familien haben Anspruch auf Förderung

Bildung soll für alle möglich sein, egal ob reich oder arm. So haben auch Kinder aus armen Familien Anspruch auf staatliche Bildungsförderung. Aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zahlt der Staat die Kosten für Nachhilfe.

Recht auf Geld fürNachhilfe: Kinder aus Bürgergeld – Familien haben Anspruch auf Förderung

Bildung ist der Schlüssel zu einer aussichtsreichen Zukunft jenseits von Armut und Sorgen. Insbesondere Kinder aus armen Familien haben es schwer den Zugang zur Bildung zu finden, haben schlechtere Chancen.

In kaum einem anderen Land ist die soziale Lage eines Kindes so sehr ursächlich für die Bildungsbeteiligung und die Bildungschancen wie in Deutschland. Dieser Zusammenhang zwischen Bildungschancen und sozialer Herkunft wurde durch die PISA-Studien belegt. Benachteiligungen finden schon im Vorschulalter statt, denn Kinder aus einkommensschwachen Familien besuchen seltener den Kindergarten. Folglich sind die Möglichkeiten der professionellen pädagogischen Förderung dieser Kinder in den verschiedenen Entwicklungsbereichen (vor allem Sprache) stark eingeschränkt. Das setzt sich in der Schule fort.

Bildungs- und Teilhabepaket hilft Kindern

nachhilfeunterricht

Kinder haben Anspruch auf Nachhilfeunterricht, den das Jobcenter bezahlen muss, wenn die Schule dies bescheinigt.

Damit Kinder von sozial und finanziell benachteiligten Familien gleiche Chancen erhalten, wurde das Bildungs- und Teilhabepaket vom Gesetzgeber auf den Weg gebracht.

Kinder, für die Bürgergeld gezahlt wird oder die den Kinderzuschlag erhalten, haben einen Anspruch auf dieses staatlichen Bildungsleistungen.


Nachhilfe zahlt der Staat

Kinder haben einen Anspruch auf Förderung, sprich auf Nachhilfeunterricht. Das Gesetz spricht von Kostenübernahme für angemessene Lernförderung für Schulkinder – unabhängig von einer unmittelbaren Versetzungsgefährdung. Wenn die Schule also bescheinigt, dass eine Lernförderung (Nachhilfe) sinnvoll ist, muss das Jobcenter bzw. die Gemeinde die Kosten hierfür übernehmen.

Antrag auf Lernförderung (Kostenübernahme für Nachhilfe) stellen

Der Antrag auf Lernforderung, also auf Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht kann beim Jobcenter oder bei der Sozialverwaltung der Gemeinde (Sozialamt) gestellt werden. Es ist eine Bescheinigung der Schule beizufügen, dass die Lernförderung notwendig bzw. sinnvoll ist.

Der Antrag kann formlos gestellt werden, auch per Email. Die Schulbescheinigung ist beizufügen.


Was wird hinsichtlich der Lernförderung genau gezahlt?

Durch außerschulische Lernförderung sollen von der Schule festgestellten vorübergehenden Lerndefizite beseitigt werden. In dem Fall, dass die Lerndefizite beispielsweise auf unentschuldigten Fehlzeiten oder mangelnder Mitarbeit durch Desinteresse zurückzuführen sind, erfolgt keine Bewilligung

Sind die Noten bereits gut und soll der Notendurchschnitt lediglich verbessert werden, erfolgt ebenfalls keine Bewilligung.

Zudem ist eine dauerhafte und durchgängige Lernförderung nicht möglich. Mit der außerschulischen Lernförderung sollen vorübergehende Lernschwächen ausgeglichen werden. Der Antrag gilt daher nur für ein Schuljahr und kann auch nur während des laufenden Schuljahres gestellt werden.

Die Eltern können den Lernförderanbieter frei auswählen. Sie müssen diesen aber im Antrag angeben, weil die Bewilligung für einen konkreten Lernförderanbieter ausgesprochen wird. Eine Bewilligung kann nur erfolgen, wenn der Lernförderanbieter vom Amt anerkannt ist.

Der Bedarf für die außerschulische Lernförderung muss von der Schule begründet werden. Die Schule muss den empfohlenen Stundenumfang angeben. Erhöhte Stundenkontingente mit mehr als 35 Stunden sind möglich, müssen aber von der Schule ausdrücklich begründet werden.

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