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Regierung und CDU streiten ums Bürgergeld

Damit das Bürgergeld zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, sind im Gesetzgebungsverfahren noch einige Hürden zu nehmen. Der Bundestag beschäftigt sich am 10 November mit dem Gesetzesvorhaben. Danach muss der Bundesrat zustimmen. In diesem Gesetzgebungsgremium – es handelt sich um die Vertretung der Bundesländer – hat die CDU die Mehrheit. Und sie droht, ihre Zustimmung zu verweigern. In diesem Fall müsste der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Das würde dann den Zeitplan für den Start des Bürgergeldgesetzes sprengen.

Das Bürgergeld soll das bisherige Hartz IV System ablösen. Es ist gekennzeichnet durch höhere Regelsätze, durch die Abschaffung von vielen Sanktionen, durch höhere Schonvermögen. Durch Vertrauenszeiten sollen sich die Hilfebedürftigen  in den ersten Monaten der Hilfebedürftigkeit auf die Suche von Arbeit konzentrieren könne und sich nicht um ihre finanzielle Situation sorgen müssen.

SPD zeigt sich offen für Kompromiss

Um das Bürgergeld rechtzeitig zum Jahresbeginn an den Start zu lassen, hat die SPD Kompromissbereitschaft im Streit über die strittigen Inhalte des Bürgergeld-Gesetzes angedeutet. Die Bundesregierung sei bereit, Fragen zu Details zu klären, wenn die von der Union geführten Bundesländer dies wünschten. Die Union hatte eine Blockade im Bundesrat angekündigt.

Die SPD erklärte, man sie allerdings nicht bereit, Kernpunkte des Bürgergeldes zu diskutieren. Es gehe in erster Linie um Respekt des Sozialstaates den hilfebedürftigen Menschen gegenüber.

Die Haltung der SPD

Beim Bürgergeld gehe es nicht nur um den Ausgleich der Inflation. Es gehe um Wege zur nachhaltigen Überwindung der Notlage von Menschen. Diese würden mit dem Bürgergeld geschaffen werden.  Zu den Blockade-Drohungen der CDU im Bundesrat sagte die SPD-Vorsitzende, dass eine Blockade keine Haltung für eine verantwortungsvolle Opposition sei

Union gegen hohes Schonvermögen

Die Union ist insbesondere gegen die Regelungen im Bürgergeldgesetz, die ein hohes Schonvermögen garantieren. Nur die Summe, die das Schonvermögen übersteigt, muss für den Lebensunterhalt eingesetzt werden. Eltern und zwei Kinder haben nach dem Gesetzentwurf ein Schonvermögen von 150.00 Euro. Das ist der Union zu viel. Dem will sie nicht zustimmen.  

SPD kontert

Der SPD-Generalsekretär hält die Haltung der CDU für  “ein durchsichtiges und populistisches Manöver”.  Die von der CDU in Frage gestellten Regelungen zum Schonvermögen seinen keine neue Erfindung. Im Gegenteil Sie seien von der Union und der SPD bereits zu Anfang der Corana-Pandemie beschlossen worden.

Eine Verzögerung des Starts des Bürgergeldes entspräche nicht der Verantwortung, die eine Opposition habe.

Redakteur

  • Ingo
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    Ingo Kosick engagiert sich seit über 30 Jahren im Bereich des Sozialrechts und kann sich unbestreitbar als Experte in diesem Bereich bezeichnen. Er gehört zudem zu den Gründungsmitgliedern des Vereins Für soziales Leben e.V. . In der Redaktion ist er der RvD und für Koordinationsaufgaben zuständig.

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