Viele träumen vom früheren, abschlagsfreien Renteneintritt. Doch wie ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg am 26.06.2025 (Az.: L 10 R 2079/23) zeigt, reicht eine fehlerhafte Auskunft der Rentenversicherung nicht aus, um rückwirkend einen früheren Rentenbeginn ohne Abschläge zu erstreiten. Versicherte müssen selbst höchste Sorgfalt aufbringen und genau verstehen, was in ihrer Rentenauskunft steht – und was nicht.
Einleitung: Das Risiko fehlerhafter Rentenauskünfte
Wer früher abschlagsfrei in Rente gehen möchte, stellt häufig eine Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung. Doch nicht jede Information darin ist garantiert korrekt – und im Zweifel trägt die Versicherte selbst die Konsequenzen. Im aktuellen Fall wurde einer Rentnerin eine zu niedrige Hinzuverdienstgrenze mitgeteilt. Obwohl sie sich auf diese Angabe verließ und die Rente später beantragte, blieb ein rückwirkender Rentenbeginn ohne Abschläge verwehrt. Das Gericht entschied: Auch ein Fehler in der Auskunft gibt keinen Anspruch auf eine rückwirkende Zahlung.
Der Fall: Klage auf rückwirkenden Rentenbeginn abgelehnt
Im zugrundeliegenden Verfahren verlangte die Klägerin eine abschlagsfreie Rente ab dem 01.09.2021. Sie hatte im September 2021 eine Rentenauskunft mit der damals eigentlich bereits veralteten Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr erhalten. Tatsächlich lag die pandemiebedingt erhöhte Grenze deutlich höher – über 46.000 Euro waren erlaubt. Die Rentnerin argumentierte: Hätte sie die korrekte Grenze gekannt, hätte sie ihren Antrag auf abschlagsfreie Rente sofort gestellt. Sie verlangte Nachzahlung ab dem früheren Zeitpunkt.
Das Landessozialgericht lehnte dies ab. Die fehlerhafte Auskunft sei zwar ein Beratungsfehler, aber kein Grund für eine rückwirkende Rentenzahlung. Maßgeblich sei immer der Zeitpunkt des tatsächlichen Rentenantrags, nicht der der fehlerhaften Auskunft. Ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch wurde verneint.
Warum die richtige Hinzuverdienstgrenze so wichtig ist
Die Hinzuverdienstgrenze regelt, wie viel Rentnerinnen und Rentner neben der Rente hinzuverdienen dürfen, bevor die Zahlung gekürzt wird – besonders relevant bei vorgezogenen Altersrenten. Aufgrund der Pandemie wurde die Grenze temporär deutlich angehoben. Viele Versicherte wurden jedoch weiterhin mit alten, zu niedrigen Grenzen informiert. Der Fehler kann zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen. Für den Anspruch auf die Rente zählt jedoch immer das Datum des Antrags, nicht der Auskunft.
Rechtliche Hintergründe: Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
Grundsätzlich können Versicherte, wenn sie durch eine Pflichtverletzung der Rentenversicherung einen Nachteil erleiden, einen Anspruch auf Herstellung des ursprünglich gewollten Rechtszustands geltend machen. Voraussetzung: Die fehlerhafte Auskunft muss der einzige Grund für den finanziellen Verlust sein. In diesem Fall aber urteilte das Gericht, dass die Klägerin selbst für die Antragstellung verantwortlich war. Ein bloßer Fehler in einer Rentenauskunft begründet keinen rückwirkenden Anspruch.
Tabelle: Wichtige Unterschiede beim Rentenantrag
Kriterium | Richtiger Antrag | Fehlerhafte Auskunft | Konsequenz |
---|---|---|---|
Antragsdatum entscheidend | Ja | Ja | Nur das Antragsdatum zählt für Beginn |
Falsche Hinzuverdienstgrenze | Unschädlich laut Gericht | Möglich, aber irrelevant | Kein rückwirkender Anspruch |
Beratungshaftung Rentenversicherung | Streng nachweisbar | Nur bei grober Fahrlässigkeit | Sozialrechtl. Herstellungsanspruch selten |
Tipps: So schützen Sie sich vor Rentenverlusten
- Fragen Sie nach: Lassen Sie sich alle Details schriftlich bestätigen, gerade bei besonders wichtigen Punkten wie Hinzuverdienstgrenzen.
- Zweitmeinung einholen: Nutzen Sie Rentenberater oder Verbraucherschützer, um die Rentenauskunft zu überprüfen.
- Anträge rechtzeitig stellen: Besser zu früh als zu spät – rückwirkende Auszahlungen sind nur selten möglich.
- Aktuelle Rechtslage beachten: Informieren Sie sich über Hinzuverdienstgrenzen und Änderungen, besonders bei kurzfristigen Gesetzesänderungen.
Fehlerfreie Rentenauskunft: Wer haftet für Fehler?
Trotz der Pflicht der Rentenversicherung zur umfassenden Beratung haftet sie nur in Ausnahmefällen für fehlerhafte Auskünfte, insbesondere wenn der Versicherte die Fehler leicht selbst hätte erkennen oder sich anderweitig informieren können. Die Verantwortung verlagert sich damit stark auf die Versicherten selbst.
Fazit: Sorgfalt ist Pflicht für einen abschlagsfreien Rentenbeginn
Das aktuelle Urteil macht deutlich: Fehler der Rentenversicherung in der Auskunft führen nicht automatisch zu einer rückwirkenden, abschlagsfreien Rente. Der Antrag und dessen Zeitpunkt sind entscheidend. Wer die abschlagsfreie Rente exakt ab dem frühestmöglichen Termin erhalten möchte, muss selbst aktiv werden, rechtzeitig den Antrag stellen und notfalls die Auskünfte der Rentenversicherung kritisch hinterfragen.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Rentenantrag und Rentenbeginn
Kann ich meine Rente rückwirkend früher beantragen, wenn die Rentenversicherung falsch beraten hat?
Nur in seltenen Ausnahmefällen. Ein Fehler in der Rentenauskunft allein reicht nach aktueller Rechtsprechung nicht aus.
Was ist, wenn die Hinzuverdienstgrenze in der Auskunft falsch war?
Das gilt nicht als ausreichend für einen rückwirkenden Anspruch – maßgeblich ist das Antragsdatum.
Wie erfahre ich meine aktuelle Hinzuverdienstgrenze?
Fragen Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nach und lassen Sie sich die Angabe schriftlich bestätigen.
Wann sollte ich den Antrag stellen, wenn ich früher abschlagsfrei in Rente gehen möchte?
Stellen Sie ihn unbedingt, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Rentenbeginn wird immer nach dem tatsächlichen Antragsdatum berechnet.
Wie sichere ich mich gegen Beratungsfehler ab?
Lassen Sie die Auskünfte schriftlich geben, holen Sie ggf. eine zweite Meinung – und übertragen Sie die Rentenauskunft in Ihre Unterlagen.
Wichtige Keywords für Google
sorgenfreie rente
, abschlagsfreie rente
, rentenantrag
, hinzuverdienstgrenze
, rentenversicherung
, sozialrechtlicher herstellungsanspruch
, rentenbeginn rückwirkend
, fehler in rentenauskunft
, früher in rente
, rente ohne abschläge
, landessozialgericht baden-württemberg
, bürger und geld
, vereins für soziales leben
, rentenberatung
, rente 2025
Empfohlene Meta-Tags (Beispielstruktur)
xml<title>Abschlagsfreie Rente nur bei korrektem Antrag: Gericht urteilt zu Rentenauskunft | Bürger & Geld</title>
<meta name="description" content="Wichtige Infos zum abschlagsfreien Renteneintritt: Warum Sie Ihre Rentenauskunft genau prüfen sollten und welche Fehler zu Rentenverlust führen können. Aktuelles Urteil erklärt."/>
<meta name="keywords" content="abschlagsfreie Rente, Rentenauskunft, Hinzuverdienstgrenze, rentenbeginn rückwirkend, Fehler Rentenversicherung, Bürger & Geld, Verein Für soziales Leben, Rente 2025"/>