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Abschlagsfreie Rente: Warum Versicherte ihre Rentenauskunft genau prüfen sollten

Sie denken daran, früher abschlagsfrei in Rente zu gehen? Dann aufgepasst: Ein aktuelles Urteil zeigt, wie wichtig es ist, alle Angaben in der Rentenauskunft gründlich zu prüfen. Eine Rentnerin scheiterte mit ihrer Klage auf einen rückwirkend früheren Rentenbeginn – trotz Fehler der Rentenversicherung. Lesen Sie jetzt im Nachrichtenmagazin „Bürger & Geld“ des Vereins Für soziales Leben e. V., worauf Versicherte achten müssen und wie Sie Rentenverluste vermeiden.

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Viele träumen vom früheren, abschlagsfreien Renteneintritt. Doch wie ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg am 26.06.2025 (Az.: L 10 R 2079/23) zeigt, reicht eine fehlerhafte Auskunft der Rentenversicherung nicht aus, um rückwirkend einen früheren Rentenbeginn ohne Abschläge zu erstreiten. Versicherte müssen selbst höchste Sorgfalt aufbringen und genau verstehen, was in ihrer Rentenauskunft steht – und was nicht.

Einleitung: Das Risiko fehlerhafter Rentenauskünfte

Wer früher abschlagsfrei in Rente gehen möchte, stellt häufig eine Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung. Doch nicht jede Information darin ist garantiert korrekt – und im Zweifel trägt die Versicherte selbst die Konsequenzen. Im aktuellen Fall wurde einer Rentnerin eine zu niedrige Hinzuverdienstgrenze mitgeteilt. Obwohl sie sich auf diese Angabe verließ und die Rente später beantragte, blieb ein rückwirkender Rentenbeginn ohne Abschläge verwehrt. Das Gericht entschied: Auch ein Fehler in der Auskunft gibt keinen Anspruch auf eine rückwirkende Zahlung.

Der Fall: Klage auf rückwirkenden Rentenbeginn abgelehnt

Im zugrundeliegenden Verfahren verlangte die Klägerin eine abschlagsfreie Rente ab dem 01.09.2021. Sie hatte im September 2021 eine Rentenauskunft mit der damals eigentlich bereits veralteten Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr erhalten. Tatsächlich lag die pandemiebedingt erhöhte Grenze deutlich höher – über 46.000 Euro waren erlaubt. Die Rentnerin argumentierte: Hätte sie die korrekte Grenze gekannt, hätte sie ihren Antrag auf abschlagsfreie Rente sofort gestellt. Sie verlangte Nachzahlung ab dem früheren Zeitpunkt.

Das Landessozialgericht lehnte dies ab. Die fehlerhafte Auskunft sei zwar ein Beratungsfehler, aber kein Grund für eine rückwirkende Rentenzahlung. Maßgeblich sei immer der Zeitpunkt des tatsächlichen Rentenantrags, nicht der der fehlerhaften Auskunft. Ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch wurde verneint.

Warum die richtige Hinzuverdienstgrenze so wichtig ist

Die Hinzuverdienstgrenze regelt, wie viel Rentnerinnen und Rentner neben der Rente hinzuverdienen dürfen, bevor die Zahlung gekürzt wird – besonders relevant bei vorgezogenen Altersrenten. Aufgrund der Pandemie wurde die Grenze temporär deutlich angehoben. Viele Versicherte wurden jedoch weiterhin mit alten, zu niedrigen Grenzen informiert. Der Fehler kann zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen. Für den Anspruch auf die Rente zählt jedoch immer das Datum des Antrags, nicht der Auskunft.

Rechtliche Hintergründe: Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

Grundsätzlich können Versicherte, wenn sie durch eine Pflichtverletzung der Rentenversicherung einen Nachteil erleiden, einen Anspruch auf Herstellung des ursprünglich gewollten Rechtszustands geltend machen. Voraussetzung: Die fehlerhafte Auskunft muss der einzige Grund für den finanziellen Verlust sein. In diesem Fall aber urteilte das Gericht, dass die Klägerin selbst für die Antragstellung verantwortlich war. Ein bloßer Fehler in einer Rentenauskunft begründet keinen rückwirkenden Anspruch.

Tabelle: Wichtige Unterschiede beim Rentenantrag

KriteriumRichtiger AntragFehlerhafte AuskunftKonsequenz
Antragsdatum entscheidendJaJaNur das Antragsdatum zählt für Beginn
Falsche HinzuverdienstgrenzeUnschädlich laut GerichtMöglich, aber irrelevantKein rückwirkender Anspruch
Beratungshaftung RentenversicherungStreng nachweisbarNur bei grober FahrlässigkeitSozialrechtl. Herstellungsanspruch selten

Tipps: So schützen Sie sich vor Rentenverlusten

  • Fragen Sie nach: Lassen Sie sich alle Details schriftlich bestätigen, gerade bei besonders wichtigen Punkten wie Hinzuverdienstgrenzen.
  • Zweitmeinung einholen: Nutzen Sie Rentenberater oder Verbraucherschützer, um die Rentenauskunft zu überprüfen.
  • Anträge rechtzeitig stellen: Besser zu früh als zu spät – rückwirkende Auszahlungen sind nur selten möglich.
  • Aktuelle Rechtslage beachten: Informieren Sie sich über Hinzuverdienstgrenzen und Änderungen, besonders bei kurzfristigen Gesetzesänderungen.

Fehlerfreie Rentenauskunft: Wer haftet für Fehler?

Trotz der Pflicht der Rentenversicherung zur umfassenden Beratung haftet sie nur in Ausnahmefällen für fehlerhafte Auskünfte, insbesondere wenn der Versicherte die Fehler leicht selbst hätte erkennen oder sich anderweitig informieren können. Die Verantwortung verlagert sich damit stark auf die Versicherten selbst.

Fazit: Sorgfalt ist Pflicht für einen abschlagsfreien Rentenbeginn

Das aktuelle Urteil macht deutlich: Fehler der Rentenversicherung in der Auskunft führen nicht automatisch zu einer rückwirkenden, abschlagsfreien Rente. Der Antrag und dessen Zeitpunkt sind entscheidend. Wer die abschlagsfreie Rente exakt ab dem frühestmöglichen Termin erhalten möchte, muss selbst aktiv werden, rechtzeitig den Antrag stellen und notfalls die Auskünfte der Rentenversicherung kritisch hinterfragen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Rentenantrag und Rentenbeginn

Kann ich meine Rente rückwirkend früher beantragen, wenn die Rentenversicherung falsch beraten hat?

Nur in seltenen Ausnahmefällen. Ein Fehler in der Rentenauskunft allein reicht nach aktueller Rechtsprechung nicht aus.

Was ist, wenn die Hinzuverdienstgrenze in der Auskunft falsch war?

Das gilt nicht als ausreichend für einen rückwirkenden Anspruch – maßgeblich ist das Antragsdatum.

Wie erfahre ich meine aktuelle Hinzuverdienstgrenze?

Fragen Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nach und lassen Sie sich die Angabe schriftlich bestätigen.

Wann sollte ich den Antrag stellen, wenn ich früher abschlagsfrei in Rente gehen möchte?

Stellen Sie ihn unbedingt, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Rentenbeginn wird immer nach dem tatsächlichen Antragsdatum berechnet.

Wie sichere ich mich gegen Beratungsfehler ab?

Lassen Sie die Auskünfte schriftlich geben, holen Sie ggf. eine zweite Meinung – und übertragen Sie die Rentenauskunft in Ihre Unterlagen.

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Redakteure

  • Peter Kosick

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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