Steuerrückerstattung ist Einkommen

Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn ich Bürgergeld beziehe?
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Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn ich Bürgergeld beziehe?

Jedes Jahr müssen sowohl Selbstständige als auch Arbeitnehmer eine Steuererklärung einreichen. Bei Angestellten besteht oft die Möglichkeit einer Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern. Doch wie sieht es bei Beziehern von Bürgergeld aus? Auch sie müssen eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen – in manchen Fällen kann dies sogar sinnvoll sein. Allerdings sollten Empfänger aufpassen: Wenn sie während des Leistungsbezugs eine Steuerrückerstattung erhalten, wird diese als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet.

Keine Steuern auf Bürgergeld

Das Bürgergeld gilt grundsätzlich als steuerfreie Sozialleistung und unterliegt somit nicht dem Progressionsvorbehalt. Personen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, müssen sich also keine Sorgen um eine höhere Besteuerung ihres Einkommens machen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Steuererklärung bei durchgehendem Bezug von Bürgergeld nicht notwendig ist. Falls jedoch nur für einen kurzen Zeitraum Bürgergeld bezogen wurde, kann eine Steuererklärung sinnvoll sein.

Eine Steuererklärung lohnt sich, wenn man nicht durchgängig Bürgergeld bezogen hat

Personen, die lediglich einige Monate Sozialleistungen erhalten und im Verlauf des Jahres eine Beschäftigung ausübten, wird dringend empfohlen, zu viel entrichtete Steuern vom Finanzamt zurückzufordern, betonen Steuerexperten. Insbesondere Steuerpflichtige ohne Unterhaltsverpflichtungen in den Steuerklassen I oder II können von einer beachtlichen Steuerrückerstattung profitieren!

Steuererklärung für Aufstocker ist sinnvoll

Selbst für Empfänger von ergänzenden SGB II Leistungen ist eine Steuererklärung sinnvoll. Denn Ausgaben, die im Rahmen der Ausführung einer beruflichen Tätigkeit anfallen, können in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Fahrtkosten
  • Kosten für Bewerbungen und
  • Kosten für Arbeitsmittel
  • Kosten für Berufskleidung

Werbungskosten sind jene Ausgaben, die Ihnen im Zuge Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen. Das können verschiedenste Kosten sein, von Fahrtkosten über Aufwendungen für Geschäftsreisen bis hin zu Ausgaben für Berufsbekleidung. Hierbei wird ein Pauschalbetrag von 1.000 EUR berücksichtigt. Übersteigt die Pauschale die tatsächlichen Kosten, werden diese vom Einkommen abgezogen. Lediglich der verbleibende Betrag muss versteuert werden.

Steuerrückzahlung ist möglich, wenn die Arbeitslosigkeit nicht das ganze Jahr andauerte

In Situationen, bei denen die Jobsuche nicht über das gesamte Jahr hinweg stattgefunden hat, kann in der Regel eine Steuerrückzahlung erwartet werden. Vornehmlich für Alleinstehende in den Steuerklassen 1 oder 2 kann diese Rückzahlung häufig mehrere hundert Euro betragen, sofern das Beschäftigungsverhältnis nicht kontinuierlich bestanden hat.

Wichtig: Steuererstattung ist Einkommen

Wenn Menschen, die Bürgergeld erhalten, eine Rückzahlung von Steuern bekommen, sollten sie vorsichtig sein. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil (Az.: 1 BvR 2007/11) entschieden, dass die Verrechnung einer Steuerrückzahlung mit laufenden Bürgergeld-Zahlungen nicht gegen die Verfassung verstößt.

Zusammenfassung

Bürgergeldbezieher müssen grundsätzlich keine Steuererklärung einreichen. Allerdings kann es sinnvoll sein, eine Steuererklärung einzureichen, wenn man nicht durchgehend Bürgergeld bezogen hat. Personen, die lediglich einige Monate Sozialleistungen erhalten und im Verlauf des Jahres eine Beschäftigung ausübten, wird dringend empfohlen, zu viel entrichtete Steuern vom Finanzamt zurückzufordern.