Verbesserungen beim Bürgergeld – was jetzt gilt

Verbesserungen beim Bürgergeld – was jetzt gilt
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Für Bezieher von Bürgergeld gelten neue Regeln. Es geht um Hinzuverdienstgrenzen, um finanzielle Förderung der Weiterbildung und um Vereinbarungen mit dem Jobcenter. Auch hinsichtlich der Erreichbarkeit gibt es Neuerungen, die zu beachten sind.

Unserer Redaktion hat in diesem Artikel zusammengefasst, was nun für Bezieher von Bürgergeld wichtig ist.

Bürgergeld für bessere Jobchancen nutzen

Fakt ist, wer eine Ausbildung vorweisen kann und sich regelmäßig weiterbildet, hat bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Eine Ausbildung oder Weiterbildung ist somit sehr wichtig, um seine Chancen auf eine Arbeitsstelle zu verbessern. Das Jobcenter kann Ausbildung und Weiterbildung nun länger und auch besser finanziell fördern.

Dreijährige Ausbildung möglich

Auch wenn Bürgergeld bezogen wird, kann eine dreijährige Ausbildung absolviert werden. Auch eine Weiterbildung oder Umschulung ist möglich. So haben gerade Alleinerziehende und Eltern, die Kinder betreuen, besser Möglichkeiten. Eine Ausbildung von 3 Jahren bietet viele Chancen. Wer eine Weiterbildung macht, die zu einem Berufsabschluss führt, bekommt vom Jobcenters seit dem 1. Juli 2023 ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro.

Doch das ist noch nicht alles: Es gibt zusätzlich eine Weiterbildungsprämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen.

Geht es um Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen, zahlt das Jobcenter einen Bürgergeldbonus, wenn die Weiterbildung mindestens 8 Wochen dauert. Dieser beträgt 75 Euro pro Monat und wird – wie das Weiterbildungsgeld – zusätzlich zum Bürgergeld Regelsatz gezahlt.

Den Bürgergeldbonus wird ebenfalls für junge Menschen gezahlt, die an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen teilnehmen.

Weiterbildungsgeld und Bürgergeld Bonus ohne Antrag

Das Weiterbildungsgeld und Bürgergeldbonus müssen nicht beim Jobcenter beantragt werden. Wenn die Voraussetzungen für eine der Leistungen vorliegen, zahlt das Jobcenter das Weiterbildungsgeld beziehungsweise den Bürgergeldbonus monatlich nachträglich aus.

Neue und höhere Einkommensfreibeträge

Die Einkommensfreibeträge beim Bürgergeld, also die Hinzuverdienstgrenzen, sind beim Bürgergeld angehoben worden.

So dürfen junge Menschen das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs behalten. Auch das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze von derzeit 520 Euro werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Das Einkommen, das aus Schülerjobs in den Ferien (Ferienjob) erzielt wird, bleibt vollständig unangetastet. Es wird in keinster Weise auf das Bürgergeld angerechnet.

Zudem gilt: Das Mutterschaftsgeld zählt für das Bürgergeld nicht mehr als Einkommen. Es wird also nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

Zusammenarbeit mit dem Jobcenter heißt Kooperationsplan

Der Gesetzgeber hat mit dem Bürgergeld Gesetz eine partnerschaftliche und verbindliche Zusammenarbeit zwischen Leistungsbezieher und Jobcenter angestrebt. Der neue Kooperationsplan soll helfen, dies umzusetzen.

Die bisherige Eingliederungsvereinbarung gibt es nicht mehr.An ihre Stelle ist der Kooperationsplan getreten. Der Kooperationsplan soll sowohl dem Leistungsbezieher als auch dem Jobcenter einen Überblick über das Ziel und die wesentlichen Schritte der Zusammenarbeit liefern. Er soll konkret, kurz und übersichtlich sei, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Es gib nunmehr auch die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahren vor Ort, wenn es Probleme bei der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans gibt.

Ganzheitliche Betreuung bei persönlichen Problemen

Bei persönliche Probleme, die einen Bürgergeld Bezieher daran hindern zu arbeiten oder eine  Ausbildung aufzunehmen, kann Ihr Jobcenter eine ganzheitliche Betreuung anbieten. Gemeinsam mit einem Coach können finanzielle, gesundheitliche oder familiäre Schwierigkeiten gelöst werde. Das Coaching kann auch außerhalb des Jobcenters durchgeführt werden. So kann der Coch. Wenn Sie wollen, berät und begleitet die Coachin oder der Coach Sie auch außerhalb des Jobcenters, zum Beispiel bei Behördenterminen oder, wenn Sie es wünschen, aufsuchend bei Ihnen zu Hause.

Die Teilnahme ist freiwillig. Wie lange und wie oft die ganzheitliche Betreuung stattfindet, legt das Jobcenter individuell nach Ihren Bedürfnissen fest. Wenden Sie sich bei Interesse bitte an Ihre Integrationsfachkraft.

Erreichbarkeit

Auch die Regeln zur Erreichbarkeit haben sich geändert. Einen Überblick hierzu finden sie auf folgender Seite: Erreichbarkeit

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