Wichtig: Jobcenter muss Kosten für Schuldnerberatung zahlen

Wichtig: Jobcenter muss Kosten für Schuldnerberatung zahlen

Hohe Schulden bringen für die Betroffenen viele Sorgen. Es geht nicht allein um die Frage, wie das Geld zurück gezahlt werden kann. Auch die Aufnahme von Krediten, Darlehen, der Abschluss eines Mietvertrages und das Finden eines Arbeitsverhältnisses sind stark erschwert bzw. unmöglich. Schulden sind gleichbedeutend mit einer fehlenden Kreditwürdigkeit, Bonität. Banken und Vermieter befürchten Schwierigkeiten bei der Schuldentilgung bzw. Mietzahlung. Aber auch Arbeitgeber wollen keine Verschuldeten Mitarbeiter, bei denen eine Gehaltspfändung droht.

Weil hohe Schulden die Eingliederung in den Arbeitsmarkt stark erschweren, sind Jobcenter laut einem Urteil des Bundessozialgerichts verpflichtet, die Kosten einer Schuldnerberatung zu übernehmen, sofern diese im Rahmen der Arbeitsvermittlung erfolgt.

Hohe Verschuldung ist Hindernis bei Jobsuche

Das Bundessozialgericht hatte sich mit folgendem Fall zu befassen. Ein Bürgergeld Bezieher stellte beim Jobcenter den Antrag auf Kostenübernahme für eine Schuldnerberatung. Das Jobcenter lehnte den Antrag ab. (Der Fall ereignete sich noch zu Hartz IV Zeiten, ist aber auf das Bürgergeld übertragbar.)

Das Sozialgericht und Landessozialgericht wiesen die Klage ab, da eine Schuldnerberatung für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht zwingend erforderlich sei. Außerdem würde auch die Durchführung einer Schuldnerberatung nicht zwingend zu einem Erfolg bei der Arbeitsplatzsuche führen.

Der SGB II Bezieher (Bürgergeld) vertrag die Auffassung, ihm stünde der Anspruch nach § 16a Nr. 2 SGB II (Bürgergeld Gesetz) zu. Die Schuldnerberatung gehöre mit zur umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der nachhaltigen Eingliederung in Arbeit.

Eingliederungsleistungen im Rahmen des Bürgergeldes würden nicht allein die unmittelbare Eingliederung als Ziel haben, sondern alle zielführenden Maßnahmen unterstützen. Z

Jobcenter muss nicht immer Schuldnerberatung bezahlen

Das Bundessozialgericht entschied in seinem Urteil unter dem Az.: B 14 AS 18/20 R, dass der § 16a Nr. 2 SGB II weit auszulegen sei. Die Kostenübernahme einer Schuldnerberatung sei nicht nur zu bewilligen sei, wenn eine Arbeitsaufnahme unmittelbar oder prognostisch von dieser abhinge.

Eine Schuldnerberatung könne auch in den Fällen notwendig sein, wenn sie die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erst vorbereite oder unterstütze. So könnten durch die Schuldnerberatung z.B. die Motivation gestärkt und der Bürgergeld Bezieher stabilisiert werden.

Ob das Jobcenter die Kosten einer Schuldnerberatung zu tragen hat, hängt schlussendlich allein davon ab, ob die Verschuldung ein arbeitsmarktspezifisches Hindernis das, das durch die Maßnahme, also die Schuldnerberatung, voraussichtlich beseitigt werden könne. Dies sei eine Einzelfallentscheidung.

Schuldnerberatung in vielen Orten kostenlos

Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass die Durchführung einer Schuldnerberatung in vielen Gemeinden kostenlos von gemeinnützigen Organisationen sowie von kirchlichen Einrichtungen angeboten wird. Diese helfen auch bei der Durchführung eines Privatinsolvenzverfahrens. Für den Schuldner bzw Bürgergeld Bezieher ist das alles kostenlos.