Zu wenig Sanktionen beim Bürgergeld?

Zu wenig Sanktionen beim Bürgergeld
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Kernstück des Bürgergeldes soll eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Bürger und Behörde, also Jobcenter,  werden.

Aus diesem Grunde soll das bisherige Sanktionssystem des SGB II stark abgeschwächt werden. So sieht es der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor.

 Dieses Vorhaben stößt nicht nur auf Zustimmung.

Verzicht auf Sanktionen wird nicht von allen gut geheißen

So hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) erst kürzlich geäußert, dass das von der Bundesregierung geplante Bürgergeld Missbrauch bei Leistungsempfängern fördern.  Er hält die Einführung des Bürgergeldes für eine Fehlentscheidung, das Bürgergeld so wie geplant. Er sieht die Gefahr, dass dann “überhaupt keine Möglichkeit mehr” bestünde, jemanden zu motivieren. “Wer nicht arbeiten kann, der muss auch keine Arbeit annehmen”, erklärte Söder. “Wer aber arbeiten kann und das nicht will, der kann nicht in gleicher Weise auf die Solidarität pochen wie jemand, der eben nicht arbeiten kann.”

Damit spielte Söder auf die Sanktionen des SGB II  und deren geplanter Abschwächung im Rahmen des Bürgergeldes an.

Die Bundesregierung hat mögliche Sanktionen gegen ALG-II-Bezieher aber schon gegenwärtig ausgesetzt.

Wenn das Bürgergeld eingeführt wird, soll es eine sechsmonatige Vertrauensperiode geben, in der Regelverstöße – etwa das Fernbleiben von Beratungsgesprächen zur Aufnahme einer Arbeit – ebenfalls nicht sanktioniert werden. Erst nach Ablauf der Vertrauensperiode sollen Sanktionen wieder möglich sein.

Die Sanktionen ihm Rahmen des SGB II  waren während der Corona-Pandemie deutlich zurückgegangen. Hier einige Zahlen: Im Jahr 2021 verhängten die Jobcenter 194.000 Sanktionen .Das waren ca. 23.000 mehr als im Jahr 2020, aber deutlich weniger als vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019. Damals waren ca. 807.000 Sanktionen verhängt worden.

Bürgergeld sieht sehr wohl Sanktionen vor

Es ist allerdings nicht so, dass im Rahmen der Neuregelung des SGB II und der Einführung des Bürgergeldes sämtliche Sanktionen abgeschafft werden sollen. Auch weiterhin sind Sanktionen möglich, wenn der Bürger eine Zusammenarbeit mit dem Jobcenter notorisch ablehnt. Es soll jedoch zunächst ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden. Wo dieses nicht zustande kommt, bleiben Sanktionsmöglichkeiten des Jobcenters bestehen.