Rente reicht nicht: wie als Rentner einen Rentenzuschuss beantragen – so geht’s!

Angesichts anhaltender Inflation kommen Rentner mit ihrer Rente immer häufiger nicht mehr aus. Was sie in einem solchen Fall tun können, erklären wir in unserem Artikel " Rentenzuschuss beantragen". Lesen Sie über die Aufstockung der Rente mittels Wohngeld, Grundsicherung oder Bürgergeld.

Zuschuss zur Rente beantragen: Wohngeld, Grundsicherung, Bürgergeld
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Hat man das Berufsleben hinter sich gelassen und die Rente beantragt hat, so wünscht man sich, als Rentner einen angenehmen Lebensabend verbringen zu können. Doch leider ist die Rente oft so gering, dass nicht einmal die allgemeinen Lebenshaltungskosten und die Miete davon beglichen werden können. Von einem schönen Lebensabend, Urlaub und dergleichen kann man dann nur noch träumen. Rentner kämpfen ums schlichte Überleben. Häufig kennen sie nicht die Möglichkeiten, mit denen man die Rente durch andere Leistungen aufbessern und wie man sich Zuschüsse von staatlicher Seite sichern kann.

In diesem Artikel erklären wir deshalb, wie und wo Rentner einen Zuschuss zur Rente, also eine Aufstockung der Rente beantragen können.

Zuschuss zur Rente: Wohngeld

Zuschuss zur Rente beantragen beim Wohngeldamt, Jobcenter oder Sozialamt.

Reicht die Rente nicht für den Lebensabend der Rentner, kann ein Zuschuss aus Grundsicherung im Alter, Wohngeld und manchmal Bürgergeld beantragt werden.

Zunächst könnte man an Wohngeld denken, das als Zuschuss für die Rente genutzt werden könnte. Rentner können Wohngeld beantragen. Doch wie hoch darf die Rente sein, um Wohngeld zu bekommen?

Rentner Anspruch auf Wohngeld, wenn das monatliche Nettoeinkommen Ihres Haushalts über dem Existenzminimum liegt, aber unter der Einkommensgrenze für Wohngeld. Das bedeutet, wenn die Rente nicht die Höhe der Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII erreicht, besteht kein Anspruch auf Wohngeld.

Die Einkommensgrenze ist abhängig von der monatlichen Bruttokaltmiete, also der Kaltmiete plus Betriebs- und Nebenkosten ohne Heizungskosten, und der sogenannten Mietstufe, die sich aus den Durchschnittsmieten des Wohnorts ergibt. Klar, dass ebenfalls die Zahl der Haushaltsmitglieder über den Wohngeldanspruch mit entscheiden.

Ein Anspruch auf Wohngeld besteht in der Regel, wenn die Rente brutto ungefähr die Summe des Mindestlohns erreicht. Das wären ca 2000 Brutto-Rente monatlich.

Zuschuss zur Rente: Grundsicherung im Alter

Scheidet das Wohngeld als Zuschuss zu Rente aus, weil die Rente unterhalb des Existenzminimums der Sozialhilfe liegt, so kommt der Antrag auf Grundsicherung im Alter als Ergänzung zur Rente in Betracht.

Die Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII ergänzt die Rente als eine Art Zuschuss und bringt sie auf die Höhe des Existenzminimums. Dieses liegt für eine Einzelperson im Jahr 2024 bei 563 Euro plus die Kosten der Unterkunft plus Mehrbedarfe in bestimmten Situationen, etwa bei einer Schwerbehinderung.

Zuschuss zur Rente: Bürgergeld

Für Altersrentner ist das Bürgergeld keine Option. Der Grund ist einfach: Bürgergeld kann vom Gesetzt her nicht mehr beantragt werden, wenn das Renteneintrittsalter erreicht worden ist. Das Bürgergeld ist somit nur für Rentner eine Möglichkeit, die eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten. Teil-Erwerbsminderungsrente deshalb, weil für den Bezug von Bürgergeld die Erwerbsfähigkeit ebenfalls Leistungsvoraussetzung ist. Bei einer vollen Erwerbsminderung scheidet das Bürgergeld als Rentenzuschuss aus.

Manchmal kann eine Altersrente auch schon vor Erreichen des regulären Renteneintrittsalters beantragt werden. Bezieht man eine solche Rente und reicht diese zum Leben nicht aus, so kann ergänzend Bürgergeld beantragt werden.

Folgende Renten kommen in Betracht:

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird ohne Abschläge gezahlt. Man muss 45 Versicherungsjahre nachweisen und das entsprechende Alter erreicht haben.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Die Altersgrenze für schwerbehinderte Menschen steigt schrittweise auf 65 Jahre. Hat man das entsprechende Alter erreicht, kann die “Schwerbehindertenrente” ohne Abschläge bezogen werden. Beantragt man sie vor dem 65 Lebensjahr, muss man Rentenabzüge in Kauf nehmen.

Altersrente für langjährig Versicherte

Die Altersrente für langjährig Versicherte ist immer nur mit Rentenabschlägen verbunden.

Zusammenfassung: Zuschuss zur Rente beantragen

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Reicht die Rente nicht aus, um den Lebensunterhalt sicherzustellen, so haben Rentner die Möglichkeit einen Zuschuss zur Rente zu erhalten, d.h. die Rente aufzustocken.
  • Zuschussmöglichkeiten sind zum einen das Wohngeld, zum anderen die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
  • Bürgergeld neben der Rente ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.