Elterngeld und Bürgergeld gleichzeitig beantragen?

Elterngeld und Bürgergeld gleichzeitig beantragen?
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Haben Bezieher von Bürgergeld Anspruch auf Elterngeld? Wird das Elterngeld auf das Bürgergeld angerechnet? Gibt es Freibeträge? Wenn man Elterngeld bezieht: kann man ergänzend Bürgergeld beantragen?

Fragen über Fragen, die sich nach der Geburt eines Kindes auftun. Wir beantworten die wichtigste Frage zurest:

Bezieher von Bürgergeld haben Anspruch auf Elterngeld. Es gibt jedoch ein “aber”: Elterngeld ist Einkommen im Sinn des SGB II und wird grundsätzlich vollständig auf das Bürgergeld angerechnet.

Beim Elterngeld gilt also das gleiche wie beim Kindergeld. Auch dieses wird als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet. Der Bürgergeld Regelsatz wird also in der Höhe gekürzt, in der Elterngeld bezogen wird.

Ausnahme: Von dem Grundsatz der Anrechnung des Elterngeldes auf das Bürgergeld gibt es eine Ausnahme. Stammt der Anspruch auf Elterngeld aus einer Erwerbstätigkeit, sind bis zu maximal 300 EUR von der Anrechnung ausgenommen. Also: wurde in den letzten zwölf Monaten vor der Entbindung gearbeitet, so besteht ein Freibetrag für das Elterngeld in Höhe von maximal 300 Euro.

Beispiel: Wurde in einem Minijob monatlich durchschnittlich 200 Euro verdient, so beträgt der Freibetrag für das Elterngeld 200 Euro. Wurde 400 Euro verdient, so beträgt der Freibetrag 300 Euro; dies ist die Höchstgrenze des Freibetrags für Elterngeld.

Nachfolgend beantworten wir weitere wichtige Fragen im Zusammenhang mit dem Elterngeld und Bürgergeld.

Was ist Elterngeld?

Beim Elterngeld handelt es sich um eine Lohnersatzleistung für eine gewisse Zeit nach der Geburt eines Kindes. Es handelt sich um eine staatliche Transferleistung und ersetzt das Gehalt. Das Elterngeld steht somit dem Elternteil zur Verfügung, das das Kind betreut und deshalb nicht arbeiten kann. Es wird also für den Kindesvater oder die Kindesmutter gezahlt, nicht direkt für das Kind. Das ist beim Kindergeld anders. Es ist eine steuerrechtliche Ausgleichszahlung i.d.R. bis zum 18. Lebensjahr des Kindes und dient dem Unterhalt des Kindes.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Einen Anspruch auf Elterngeld haben Arbeitnehmer, Selbständige, Beamte, Studenten und auch erwerbslose Väter oder Mütter, also Hausfrauen oder Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes hängt davon ab, wie hoch der Verdienst vor der Geburt des Kindes war, denn es ist eine Lohnersatzleistung. Die maximale Höhe des Elterngeldes liegt bei 1800 Euro. Die minimale Höhe beträgt 300 Euro. Dies ist ein Minimalbetrag, auf den man (von wenigen Ausnahmen abgesehen) immer einen Anspruch hat. Das sind die Regelungen für das Basis-Elterngeld.

Das ElterngeldPlus liegt in der Höhe zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat.

Für Eltern mit mehreren und kleinen Kindern gibt es den Geschwisterbonus. Mehrkindfamilien bekommen einen Zuschlag von zehn Prozent des sonst zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro bei Basiselterngeld (37,50 Euro bei ElterngeldPlus).

Bei Mehrlingsgeburten erhalten Väter und Mütter einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro (150 Euro bei ElterngeldPlus). Der Mehrlingszuschlag wird für jedes weitere neugeborene Kind gezahlt.

Wann habe ich einen Anspruch auf Elterngeld?

Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Elterngeld sind in § 1 BEEG geregelt. Danach wird Elterngeld gezahlt, wenn der Elternteil (Vater oder Mutter)

– mit dem Kind zusammenwohnt,

– das Kind persönlich betreut,

– höchstens 32 Stunden in der Woche arbeitet,

– den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Was ist ElterngeldPlus?

Beim ElterngeldPlus verdoppelt man die Zeit des Bezugs von Elterngeld und erhält in dieser doppelten Zeit nur die Hälfte des Elterngeldbetrages. Man verteilt die Elterngeldleistung also auf die doppelte Zeit, bekommt aber nur die Hälfte. Statt monatlich 300 Euro erhält mal beispielsweise nur 1500 Euro. Monatlich.

Man kann wählen, ob man das Basis-Elterngeld oder ElterngeldPlus haben möchte. Interessant ist das ElterngeldPlus, wenn man neben dem Elterngeldbezug arbeiten möchte. Auch bei einem Bezug von Bürgergeld sollte man erwägen, ob man statt des Basis-Elterngeldes nur das Elterngeld-Plus beantragt, wenn man anderenfalls die Voraussetzungen für das Bürgergeld nicht mehr erfüllen würde. Zwar wird beim Bürgergeld das Elterngeld angerechnet, aber beim Bürgergeld geht es nicht nur um den Regelsatz und die Miete. Man ist auch krankenversichert. Dies sollte bei der Beantragung von Elterngeld oder ElterngeldPlus bedacht werden.

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Das Elterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt. Ein Elternteil, Vater oder Mutter, kann das Elterngeld jedoch nur bis zum ersten Geburtstag des Kindes beziehen, also für 12 Monate. 14 Monate Elterngeld gibt es somit nur, wenn man sich mit dem anderen Elternteil bei der Beantragung von Elterngeld abwechselt. Möglich ist es beispielsweise, dass die Mutter für 12 Monate Elterngeld beantragt, der Vater anschließen für 2 Monate. Aber auch andere Zeitabschnitte sind möglich.

Wenn beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld beantragen, dann geht dies für maximal 7 Monate; denn insgesamt gibt es Elterngeld für höchstens 14 Monate.

Mutterschaftsgeld wird mit Elterngeld verrechnet

Mutterschaftsgeld gibt es nach der Geburt in der zweimonatigen Mutterschutzfrist. Das Mutterschaftsgeld wird mit dem Elterngeld verrechnet. Es ist auch nicht möglich, die ersten beiden Monate des Bezugs von Elterngeld auf den Vater zu übertragen. In Monaten, in denen ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht, kann das Elterngeld nur von der Mutter beantragt werden.

Wann und wo Elterngeld beantragen?

Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes beantragt werden, nicht bereits in der Schwangerschaft. Mit dem Antrag kann man sich bis zu drei Monate nach der Geburt Zeit lassen; so lange wirkt der Antrag zurück, s. § 7 BEEG. Stellt man den Antrag später, verfällt der Anspruch für die Zeit, die vor den letzten drei Monaten liegt.

Zuständig zur Entgegennahme des Antrags auf Elterngeld ist die Elterngeldkasse. Bei welcher Behörde diese angesiedelt ist, ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt.

Dem Antrag auf Elterngeld beizufügen sind folgende Unterlagen

– Geburtsbescheinigung
– Nachweise über Erwerbseinkommen
– Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld

Sonderregelung: Elterngeld für Alleinerziehende

Alleinerziehende haben einen Anspruch auf Elterngeld für 14 Monate . Sie und das Kind sollen durch den Umstand, dass nur ein Elternteil das Kind betreut, nicht benachteiligt werden

Unterschied zwischen Elterngeld und Elternzeit

Das Elterngeld ist von der Elternzeit abzugrenzen.

Wie wir gesehen haben, ist das Elterngeld eine staatliche Transferleistung. Bei der Elternzeit hingegen handelt es sich um eine Freistellung von der Arbeit, die beim Arbeitgeber beantragt werden muss. Es besteht ein Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit.

Das Elterngeld deckt maximal 14 Monate der Elternzeit ab.

Elterngeld bei Bezug von Arbeitslosengeld

Wie beim Bürgergeld wird das Elterngeld auch auf das Arbeitslosengeld angerechnet. 300 Euro Elterngeld bleiben aber anrechnungsfrei. Es ist allerdings möglich, den Bezug von Arbeitslsengeld zu verschieben. Dies muss bei der Arbeitsagentur beantragt werden. Hat man im Jahr vor der Geburt Arbeitslosengeld bezogen, wird dies bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt, denn Arbeitslosengeld ist kein Gehalt, sondern eine Versicherungsleistung. Man erhält deshalb nur den Minimalbetrag des Elterngeldes von 300 Euro monatlich.