Die Abschaffung des Bürgergeldes durch die neue Grundsicherung ist ein gutes Beispiel dafür, wie eng Verfassungsrecht und Politik zusammenhängen – und warum der Bundesrat diesmal formal machtlos war, politisch aber dennoch eine Rolle spielt. Im Kern geht es um zwei Fragen: Wann braucht ein Gesetz die Zustimmung des Bundesrats – und warum wurde die Einführung des Bürgergeldes 2022 anders behandelt als seine Abschaffung 2026? Die Antworten in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!
Kurzer Rückblick: Wie das Bürgergeld 2022 kam
Als das Bürgergeld 2022 Hartz IV ablöste, handelte es sich um eine große Strukturreform des Sozialstaats.
- Die Regelungen im SGB II wurden grundlegend umgebaut (Regelbedarfe, Schonvermögen, Vertrauenszeit, Sanktionslogik).
- Die Jobcenter – teils in kommunaler, teils in gemeinsamer Trägerschaft – erhielten neue Aufgaben und teils zusätzliche finanzielle und organisatorische Lasten.
- Länder und Kommunen waren in ihrer Verwaltungspraxis unmittelbar betroffen (Abläufe, IT, Personal, Integrationsleistungen).
Damit betrat der Bund Bereiche, für deren Ausführung maßgeblich die Länder zuständig sind. Genau dort setzt das Grundgesetz an.
Grundgesetz: Wann der Bundesrat zustimmen muss
Der Normalfall ist einfach: Bundesgesetze werden vom Bundestag beschlossen, der Bundesrat kann Stellung nehmen, muss aber nicht zwingend zustimmen. Zustimmungspflicht ist die Ausnahme.
Zustimmungspflichtig sind Gesetze insbesondere dann, wenn:
- sie die Finanzverantwortung der Länder verändern (z.B. wenn Länder oder Kommunen neue Kosten tragen müssen),
- sie die Art und Weise der Ausführung von Bundesgesetzen durch die Länder verbindlich regeln,
- oder das Grundgesetz ausdrücklich eine Zustimmung verlangt (z.B. bei bestimmten Änderungen der Finanzverfassung).
Beim Bürgergeld 2022 argumentierte der Gesetzgeber selbst – und faktisch auch die politische Praxis –, dass diese Reform so tief in die Strukturen und Finanzen der Länder eingreift, dass es ein zustimmungsbedürftiges Gesetz ist. Die Union nutzte dieses Vetorecht im Bundesrat, das Gesetz scheiterte zunächst, und erst ein Kompromiss im Vermittlungsausschuss machte den Weg frei.
Kurz: 2022 war das Bürgergeld politisch und verfassungsrechtlich als „große Reform“ markiert – mit echter Vetomacht der Länder.
Abschaffung 2026: Warum es diesmal ohne Zustimmung geht
Bei der Abschaffung des Bürgergeldes und der Einführung der neuen Grundsicherung hat die Regierungskoalition die Spielregeln bewusst anders gesetzt. Juristisch wurde die Reform als „einfaches Änderungsgesetz“ zum SGB II und anderen Sozialgesetzen konstruiert, das keine neue Zustimmungspflicht auslöst.
Das folgt einer bestimmten Logik:
- Die neue Grundsicherung nutzt überwiegend bestehende Verwaltungsstrukturen (Jobcenter, bisherige Trägerschaften) weiter.
- Es werden vor allem Leistungen verschärft oder reduziert (weniger Schonzeiten, strengere Sanktionen, engere KdU‑Grenzen), ohne den Ländern zusätzliche originäre Aufgaben oder Finanzanteile zuzuschieben.
- Organisatorische und finanzielle Mehrbelastungen der Länder werden politisch zwar kritisiert, gelten rechtlich aber nicht als so gravierend, dass sie automatisch eine Zustimmungspflicht auslösen.
So wird die Reform in die Kategorie der „normalen“ Bundesgesetze eingeordnet: Der Bundesrat wird beteiligt, gibt Stellungnahmen ab, kann Kritik üben – doch seine Zustimmung ist keine rechtliche Voraussetzung für das Inkrafttreten. Der Bundestag kann die Einwände überstimmen.
Rolle des Bundesrats: Von Vetospieler zu Statist?
Der Kontrast könnte kaum größer sein:
- 2022 beim Start des Bürgergeldes: Der Bundesrat war entscheidend, die Union konnte das Gesetz blockieren, der Vermittlungsausschuss wurde zum politischen Verhandlungstisch.
- 2026 bei der Abschaffung: Der Bundesrat ist zwar beteiligt, kann kritisieren und politische Signale senden – rechtlich aber kein Veto einlegen.
Für die föderale Ordnung bedeutet das:
- Die Einstufung, ob ein Gesetz zustimmungsbedürftig ist, ist nicht nur eine trockene Rechtsfrage, sondern auch eine politische Strategieentscheidung.
- Je nachdem, wie man ein Gesetz konstruiert und begründet, kann man die Rolle der Länder stärken oder schwächen.
- An der Frage „Hätte der Bundesrat zustimmen müssen?“ entzündet sich daher nicht nur Jura‑Debatte, sondern auch der Vorwurf, die Bundesregierung umgehe die Länderrechte.
Zusammenfassung zu: Rolle Bundesrat bei Einführung und Abschaffung Bürgergeld
- Bei der Einführung des Bürgergeldes bekamen Länder und Kommunen neue Aufgaben und Lasten – deshalb hatte der Bundesrat ein echtes Mitspracherecht bis hin zum Veto.
- Bei der Abschaffung des Bürgergeldes und der neuen Grundsicherung verlagert der Bund vor allem das Leistungsniveau nach unten, ohne formal neue Länderpflichten zu schaffen – deshalb reicht die Mehrheit im Bundestag.
- Ob das verfassungsrechtlich unproblematisch ist, wird juristisch gegenwärtig nicht diskutiert.

