Erhöhung des Bürgergeld-Regelsatzes um 12 Prozent: Ab 2024 812 Euro?

Gute Nachricht für Millionen Bürgergeld-Empfänger: Der Regelsatz soll auf 812 Euro steigen. Das sind satte 12 Prozent

Bürgergeld-Regelsatz Erhöhung 2024 muss 725 Euro plus 12 Prozent betragen = 831 Euro
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Das Bundesarbeitsministerium hat bekannt gegeben, dass der Bürgergeld Regelsatz 2024 um 61 Euro von 502 auf 563 Euro erhöht werden soll. Dass sei anlässlich der hohen Inflation unumgänglich und gesetzlich gefordert. Es gehe im das Existenzminimum und um die Verlässlichkeit des Sozialstaates.

Paritätischer Wohlfahrtsverband berechnet Bürgergeld-Erhöhung anders und fordert 812 Euro

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Der Paritätische Wohlfahrtverband ist mit der geplanten Bürgergeld Erhöhung 2024 nicht einverstanden. Er hält sie für zu niedrig.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband ist mit der geplanten Erhöhung des Bürgergeldes 2024 auf 563 jedoch keinesfalls zufrieden. Er fordert – wie schon seit längerem – eine massiv stärkere Erhöhung des Bürgergeld Satzes. Dazu hat der Paritätische Wohlfahrtsverband eigene Berechnungen und Forschungen angestellt. Demzufolge muss der Bürgergeld Regelsatz im Jahr 2023 auf 725 Euro erhöht werden, um den Bedarf zu decken. Nimmt man diese Zahl als Basis und geht – wie das Bundesarbeitsministerium – von einer inflationsbedingten Erhöhung um gut 12 Prozent aus, so bedeutet das eine Bürgergeld Erhöhung für 2024 auf 813 Euro.

Studie des P.W. zum Bürgergeld Regelsatz

Der Paritätischen Wohlfahrtsverbandes hatte in einer eigenen Studie (https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Seiten/Presse/docs/Kurzexpertise_PariForschungsstelle_Regelbedarfsermittlung2023.pdf) die Höhe des Bürgergeld Regelsatzes in den einzelnen Regelbedarfsstufen untersucht. Die vom Wohlfahrtsverband in Auftrag gegebene Studie zeigte auf, dass die von der Regierung geplante Erhöhung nicht ausreicht, um das Ziel des Bürgergeldes zu erfüllen. Der Eckregelsatz muss nach der Studie 725 Euro betragen – im Jahr 2023.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband geht davon aus, dass die Bundesregierung die Referenzgruppen für die Berechnung der Bürgergeld-Regelsätze nicht korrekt gewählt hat.

Verbrauchsausgaben fehlerhaft berechnet

Der Paritätische Wohlfahrtsverband geht davon aus, dass die von der Bundesregierung gewählte Referenzgruppe falsch ausgesucht ist. Er spricht sich für eine statistisch besser geeignete Vergleichsgruppe aus und kommt deshalb zu anderen Ergebnissen hinsichtlich der erforderlichen Höhe des Bürgergeld Regelsatzes.

Auch die Verbrauchsausgaben berechnet der Paritätische Wohlfahrtsverband anders als die Bundesregierung. Diese nimmt nicht Ausgaben, die für den Regelbedarf nicht relevant sind, einfach aus der Berechnung heraus – was nach Ansicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes nicht korrekt ist.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hält sich an die gesetzlichen Berechnungsvorschriften, die auf die Berücksichtigung von Inflation und Lohnentwicklung beruhen.

Bürgergeld Erhöhung 2024 nicht ausreichend

Die von der Bundesregierung beabsichtigte Bürgergeld Erhöhung 2024 auf 563 Euro sieht der Paritätischen Wohlfahrtsverband als ungenügend an. Die neuen Regelsätze 2024 gleichen nur den aktuellen Kaufkraftverlust aus. Sie verbessern die Lebenssituation der hilfebedürftigen Menschen jedoch nicht. Eine wirkliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sei so nicht möglich.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert deshalb eine sofortige Erhöhung des Bürgergeld Regelsatzes auf 725 Euro unter Herausnahme der Kosten für Strom aus dem Regelsatz. Berücksichtigt man die von der Bundesregierung vorgeschlagene Erhöhung des Regelsatzes um gut 12 Prozent für 2024, so kommt man für 2024 auf einen Regelsatz von 812 Euro!