
Jahrgang 1965: Früher in Rente – diese Abschläge drohen
Wer 1965 geboren ist, kann zwar vor 67 in Rente gehen, muss dann aber mit teils deutlichen lebenslangen Abschlägen rechnen. Der Artikel erklärt, welche Rentenarten es gibt, wie hoch die Kürzungen ausfallen und wie sich mit 45 Versicherungsjahren oder Schwerbehinderung eine abschlagsfreie Rente mit 65 sichern lässt.



























