Feststellung der Schwerbehinderung: Wartezeit von bis zu neun Monaten
Erst der Antrag, dann Monate des Wartens: Zwischen Antragstellung und Bescheid liegen in Sachsen-Anhalt im Schnitt über neun Monate, in einzelnen sächsischen Landkreisen sogar mehr als ein Jahr. Ein neues Landesamt soll das jetzt ändern.