Teebeutel und Kaffeekapseln in neuer EU-Regel: was seit 12. August 2026 für Verbraucher, Rentner, Familien gilt
Seit dem 12. August 2026 gelten neue EU-Regeln für Tee- und Kaffeeportionen. Teebeutel, Kaffeepads und bestimmte Portionssysteme werden rechtlich als Verpackungen behandelt. Für die Mülltrennung gilt dennoch keine bundesweit identische Vorgabe: Material und kommunale Abfallregeln entscheiden. Die Pflicht zur industriellen Kompostierbarkeit bestimmter Produkte startet erst 2028.