Muss man nach einer Kündigung Bürgergeld (neue Grundsicherung für Arbeitsuchende, ab 2026) beziehen, so kommen viele Fragen auf – insbesondere, wenn eine Abfindung gezahlt wird. Wird diese Zahlung vollständig angerechnet oder gibt es Ausnahmen? Entscheidend ist, ob die Abfindung als Einkommen oder Vermögen eingestuft wird. Während laufender Leistungen gilt sie grundsätzlich als Einkommen und wird monatlich oder verteilt über sechs Monate berücksichtigt. Bei vor dem Antrag erhaltenen Abfindungen greifen dagegen Vermögensfreibeträge bis 15.000 € pro Person (40.000 € in der Karenzzeit). Der folgende Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklärt die Anrechnungsregeln, zeigt Ausnahmeregelungen auf und hilft, Fehler bei der Meldung ans Jobcenter zu vermeiden. So sichern Sie Ihre Ansprüche optimal.