
Minijob und Arbeitslosengeld: So viel Zuverdienst ist 2026 erlaubt
Seit 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro, doch der ALG-I-Freibetrag von 165 Euro bleibt unverändert. Wer arbeitslos ist, muss deshalb genau rechnen, wie viel vom Zuverdienst tatsächlich übrig bleibt und welche Regeln beim Bürgergeld gelten.




























