Fast 3.000 Euro Nebenkosten: Jobcenter darf vorläufige Zahlung zurückfordern
Das Jobcenter überwies fast 3.000 Euro für eine Nebenkostennachzahlung. Wenige Wochen später entschied das Landessozialgericht, dass das Geld zurückgefordert werden kann. Für den Mieter bleibt alles offen.