Aufhebungsvertrag mit 63, 64 oder 65 und dann Arbeitslosengeld bis zur Rente? Vorsicht Falle!
Ein Aufhebungsvertrag kurz vor der Rente kann Arbeitslosengeld, Rentenbeginn und Versicherungszeiten erheblich beeinflussen. Besonders riskant ist die Annahme, zwei Jahre Arbeitslosengeld würden fehlende Monate für die 45-jährige Wartezeit automatisch auffüllen. Sperrzeiten, Ruhenszeiten wegen Abfindung und eine verspätete Arbeitsuchendmeldung können die Finanzierung bis zur Rente gefährden. Entscheidend ist eine genaue Prüfung vor der Unterschrift.
