Darf die Rentenversicherung Kontoauszüge zur Berechnung der Rente anfordern?
Die Deutsche Rentenversicherung darf Kontoauszüge nicht ohne konkreten Anlass pauschal anfordern. Sie können jedoch erforderlich sein, um bestimmte Zahlungen oder rentenrechtlich relevante Sachverhalte zu belegen. Bei einem regulären Rentenantrag oder einer Kontenklärung sind in der Regel andere Nachweise entscheidend. Wer zur Vorlage von Kontoauszügen aufgefordert wird, sollte die gesetzte Frist sowie Zweck und Umfang der Anforderung sorgfältig prüfen.