Wie der Regelbedarf der Grundsicherung ab 2027 berechnet wird – aktueller Regierungsentwurf!
Die Bundesregierung will die jährliche Berechnung der Regelbedarfe ab 2027 ändern. Die zusätzliche Anpassung an die jüngste Preisentwicklung soll entfallen; vorgesehen ist ein Mischindex aus 70 Prozent Preis- und 30 Prozent Nettolohnentwicklung. Gleichzeitig steht eine Neuermittlung anhand der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 an. Stand 11. Oktober 2026 sind die Änderung und die endgültigen Regelsätze noch nicht verbindlich beschlossen.