Rente für besonders langjährig Versicherge – welche Zeiten zählen für die 45 Jahre zählen
45 Versicherungsjahre können den Weg in eine frühere Rente ohne Abschläge eröffnen. Doch nicht jede Phase im Lebenslauf zählt zu den erforderlichen 540 Monaten. Vor allem bei Arbeitslosengeld kurz vor Rentenbeginn, Bürgergeld, Studienzeiten und freiwilligen Beiträgen kommt es auf die genauen Regeln an. Welche Zeiten die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt – und welche nicht.



