Neue Grundsicherung: So viel Zuverdienst bleibt wirklich anrechnungsfrei
Mit der neuen Grundsicherung wird der Zuverdienst stärker in den Fokus gerückt. Kleine Nebeneinkünfte sollen künftig nur noch zur Hälfte anrechnungsfrei bleiben, während bisher gestaffelte Freibeträge galten. Gleichzeitig bleiben der Grundfreibetrag von 100 Euro und Sonderregeln für junge Menschen und Ferienjobs bestehen. Der Artikel erklärt, wie sich die neue Logik auf Minijobs auswirkt und wie Sie Ihren Anspruch mit Zuverdienst realistisch berechnen können.