
Pflegen und Grundsicherung beziehen – muss das Pflegegeld wirklich weg?
Ab dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld offiziell Grundsicherungsgeld – doch eine wichtige Schutzregel bleibt: Pflegegeld, das Angehörige für häusliche Pflege erhalten, wird in den meisten Fällen nicht auf die Grundsicherungsleistung angerechnet. Das gilt sowohl für Verwandte als auch für enge Vertrauenspersonen, die nur einen einzigen Menschen pflegen. Wer die genauen Voraussetzungen kennt, schützt seinen Anspruch – und vermeidet unnötige Kürzungen durch das Jobcenter.




























