
Grundsicherungsgeld ab 1. Juli 2026: Was bedeutet das für Ihre Rente?
Das neue Grundsicherungsgeld ab dem 1. Juli 2026 ersetzt das Bürgergeld, ändert aber an den rentenrechtlichen Grundsätzen zunächst nichts. Zeiten im Leistungsbezug können weiterhin als Anrechnungszeiten nach § 58 SGB VI zählen und helfen, Wartezeiten zu erfüllen – eigene Rentenbeiträge entstehen daraus jedoch nicht. Der Artikel erklärt, wie sich Grundsicherungsgeld, Zuverdienst, Pflegezeiten und Grundsicherung im Alter auf Ihre Rentenbiografie auswirken.




























