Arbeitslosengeld und die Rente mit 45 Beitragsjahren: dann zählen die Zeiten nicht!
Arbeitslosengeld zählt grundsätzlich für die Rente nach 45 Beitragsjahren. Doch in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn gilt eine strenge Ausnahme. Dann werden die Monate meist nicht angerechnet – außer bei Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers. Wer kurz vor der Rente arbeitslos wird, sollte seinen Versicherungsverlauf deshalb genau prüfen.