
Ab Juli Pflicht: Wer Grundsicherungsgeld will, muss sein Vermögen offenlegen
Wer nach dem 1. Juli Grundsicherungsgeld weiterbezieht, muss ein neues Formular ausfüllen und sein gesamtes Vermögen offenlegen. Wer das nicht weiß, riskiert Verzögerungen. Und für einige könnte das Ergebnis dieser Prüfung eine böse Überraschung sein.


























