Jahrgang 1962 und die Rente: Was die Rentenreform für Ihren Ruhestand bedeuten kann!
Für den Jahrgang 1962 gilt nach aktuellem Rentenrecht: abschlagsfreie Rente mit 45 Versicherungsjahren ab 64 Jahren und acht Monaten. Die Alterssicherungskommission empfiehlt jedoch, diese Rentenart künftig abzuschaffen. Noch handelt es sich nicht um geltendes Recht. Versicherte sollten jetzt ihren Versicherungsverlauf und die Voraussetzungen für die 45-jährige Wartezeit genau prüfen
