
Krankheitskosten von der Steuer absetzen: Ab sofort drohen Finanzämter Belege ohne Namen zurückzuweisen
Seit der Steuererklärung 2025 reicht der bloße Apothekenkassenbon nicht mehr aus, um Krankheitskosten steuerlich abzusetzen. Fehlt der Name auf dem Beleg, kann das Finanzamt die Ausgabe streichen. Was jetzt zu beachten ist.



























