Grundsicherungsgeld ab Juli 2026: Wie viel Erspartes darf man behalten?
Mit dem neuen Grundsicherungsgeld ab 1. Juli 2026 entfallen die bisherigen Karenzzeiten für Vermögen, gleichzeitig gelten altersabhängige Freibeträge von 5.000 bis 20.000 Euro. Staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte wie Riester- und Rürup-Renten bleiben weitgehend geschützt und müssen beim Antrag nicht aufgelöst werden. Frei verfügbares Erspartes oberhalb des persönlichen Freibetrags muss dagegen zunächst für den Lebensunterhalt eingesetzt werden.
