
Pflegegeld, Auto, Erbe: Warum der Witwer die Kosten für das Behinderten-Fahrzeug nicht zurückbekommt
Ein Witwer aus Köln wollte nach dem Tod seines schwerbehinderten Mannes die Kosten für ein behindertengerechtes Auto vom Sozialhilfeträger zurückholen. Das LSG NRW hat das abgelehnt – mit deutlichen Worten zur Vererblichkeit von Eingliederungshilfe und zur Rolle des Pflegegeldes. Dieser Fall ist wichtig für alle, die Angehörige zu Hause pflegen und große Anschaffungen vorfinanzieren.




























