
So bleibt Pflegegeld beim Wohngeld anrechnungsfrei – die wichtigsten Regeln
Pflegebedürftige müssen ihr Pflegegeld beim Wohngeld nicht als Einkommen anrechnen lassen – pflegende Angehörige außerhalb des Haushalts hingegen schon, zumindest zur Hälfte. Entscheidend sind Wohnkonstellation und die steuerliche Einordnung nach § 3 Nr. 36 EStG. Dazu kommt ein 1.800-Euro-Freibetrag, der oft übersehen wird.




























