
Erwerbsminderungsrente abgelehnt: Was das neue LSG-Urteil zur 6‑Stunden‑Grenze für Versicherte bedeutet
Das Landessozialgericht Hamburg hat 2026 entschieden, dass trotz massiver Rücken‑, psychischer und Herzbeschwerden keine Erwerbsminderungsrente zusteht, wenn Versicherte noch mindestens sechs Stunden täglich leichte Tätigkeiten verrichten können. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der 6‑Stunden‑Regel des § 43 SGB VI und zeigt, dass nicht Diagnosen, sondern die belegte tägliche Leistungsfähigkeit über den Rentenanspruch entscheidet.




























