Krankheitskosten steuerlich absetzen: Apothekenbeleg ohne Namen wird zum Risiko
Ein fehlender Name auf dem Apothekenbon kann jetzt bares Geld kosten: Seit der Steuererklärung 2025 akzeptiert das Finanzamt unvollständige E-Rezept-Belege nicht mehr – wer chronisch krank ist oder regelmäßig Medikamente zuzahlt, sollte seine Belege noch einmal genau prüfen.
