Die Alterssicherungskommission empfiehlt, kleine gesetzliche Renten bei der Grundsicherung künftig weniger stark anzurechnen. Ein neuer Freibetrag soll Menschen mit Beitragszeiten mehr verfügbares Einkommen sichern als Personen, die keine oder nur geringe Beiträge eingezahlt haben. Außerdem soll die derzeit ausgesetzte Pflicht für Langzeitarbeitslose, vorzeitig eine Altersrente zu beantragen, dauerhaft abgeschafft werden. Beide Vorschläge sind bislang lediglich Empfehlungen und noch kein geltendes Recht.