Minijob 2027 für Rentner: 633 Euro Grenze, aber beim Mindestlohn kaum mehr Stunden
Mehr Geld im Minijob, keine Kürzung der Altersrente – das klingt nach einem guten Jahr für arbeitende Rentner. Doch wer zum Mindestlohn jobbt, rechnet sich die 633 Euro schnell schön: Die Stundenzahl bleibt fast gleich. Und bei Erwerbsminderungs- oder Witwenrente kann ein zu großzügig geplanter Job sogar Geld kosten. Für Bezieherinnen und Bezieher einer Altersrente bleibt ein zusätzlicher Verdienst grundsätzlich ohne Kürzung der Rente möglich. Bei Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten gelten dagegen weiterhin besondere Hinzuverdienstvorgaben; ob und in welcher Höhe Einkommen anzurechnen ist, hängt vom jeweiligen Rentenanspruch und dem individuellen Fall ab.
