
Erben haften: Rente überzahlt – Kinder müssen für Eltern zahlen!
Das Bundessozialgericht urteilete unter dem Az B 5 R 2/22 R, dass die Deutsche Rentenversicherung Erben überzahlter Renten nicht automatisch und „nach Schema F“ in voller Höhe haftbar machen darf. Rückforderungen müssen auf einer nachvollziehbaren Ermessensentscheidung beruhen, die die individuelle Nachlasssituation und die Rolle der einzelnen Erben berücksichtigt.




























