Minijobber haben mehr Rechte als viele Arbeitgeber einräumen
Urlaub, Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung: Wer im Minijob arbeitet, hat rechtlich die gleichen Ansprüche wie eine Vollzeitkraft. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts und die neue Verdienstgrenze von 603 Euro zeigen, wie sehr sich die Rechtslage 2026 tatsächlich auswirkt.