Mindestlohn und Minijob 2027 -das ändert sich für Rentner
Zum 1. Januar 2027 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto je Stunde. Weil die Verdienstgrenze für Minijobs an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie gleichzeitig von 603 auf 633 Euro monatlich. Für Bezieherinnen und Bezieher einer Altersrente bleibt ein zusätzlicher Verdienst grundsätzlich ohne Kürzung der Rente möglich. Bei Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten gelten dagegen weiterhin besondere Hinzuverdienstvorgaben; ob und in welcher Höhe Einkommen anzurechnen ist, hängt vom jeweiligen Rentenanspruch und dem individuellen Fall ab.