Rente und keine Steuern gezahlt? Wann das Steuerhinterziehung sein kann!
Seit 2005 gilt für gesetzliche Renten die nachgelagerte Besteuerung: Auch Ruheständler können deshalb zur Einkommensteuer herangezogen werden. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2025 verdeutlicht, dass eine nicht erklärte Rente nicht automatisch eine strafbare Steuerhinterziehung bedeutet – maßgeblich ist insbesondere, ob eine Steuerverkürzung vorsätzlich herbeigeführt oder zumindest billigend in Kauf genommen wurde. Der Artikel ordnet die Rechtslage 2026 ein, zeigt typische Risikokonstellationen und erklärt, wie Rentner Fehler gegenüber dem Finanzamt rechtzeitig korrigieren und steuerstrafrechtliche Folgen vermeiden können.
