
Bürgergeld & Grundsicherung: Warum Bareinzahlungen aufs Konto Ihren Anspruch gefährden können
Bareinzahlungen aufs Konto können bei Bürgergeld und Grundsicherung schnell als „zusätzliches Einkommen“ gewertet werden – und damit zu Kürzungen, Rückforderungen oder sogar zum kompletten Wegfall des Anspruchs führen. Besonders problematisch ist, dass Sie als Leistungsbeziehende Person die Herkunft jeder Bareinzahlung beweisen müssen; gelingt das nicht, unterstellt das Amt meist einen wertmäßigen Zuwachs Ihres Vermögens.




























