Pflegegeld: Gericht erlaubt Verrechnung mit Beitragsschulden trotz Pfändungsschutz
Pflegegeld gilt als unantastbar. Trotzdem blieb bei einer Betroffenen am Monatsende kaum etwas übrig, weil ihre eigene Versicherung das Geld direkt mit Beitragsschulden verrechnete. Ein Gericht musste klären, ob das erlaubt ist.