Zuschuss zu Heizkosten oder zur kompletten Miete: dann zahlt das Sozialamt neben der Rente!
Reicht die Rente nicht aus, um Miete, Nebenkosten und Heizung zu bezahlen, kommt Grundsicherung im Alter infrage. Dabei berücksichtigt das Sozialamt neben dem Regelbedarf auch angemessene Unterkunfts- und Heizkosten. Maßgeblich sind die örtlichen Angemessenheitsgrenzen und die persönlichen Umstände. Für die Prüfung sollten Sie den Antrag mit allen erforderlichen Nachweisen einreichen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Sozialamt auch Heizkostennachzahlungen übernehmen.



