Sozialgericht Wiesbaden: Mehrbedarf für Schwerbehinderte zählt erst ab Vorlage des Ausweises
Eine Behinderung von Grad 100, das Merkzeichen „G" seit eineinhalb Jahren amtlich anerkannt – und trotzdem kein rückwirkendes Geld vom Sozialamt. Ein Gericht erklärt, warum allein der Tag der Ausweisvorlage zählt.
