
Kein Anspruch auf Grundsicherung / Bürgergeld bei Scheinmietverhältnis – so urteilen Gerichte
Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) deckt nur echte Mietkosten – bei Scheinmietverhältnissen kann das Jobcenter die Übernahme von Unterkunftskosten verweigern. Die Gerichte verlangen jedoch konkrete Anhaltspunkte für ein Scheingeschäft und schützen ernsthafte Mietverträge unter Verwandten. Wer seine Miete anerkennen lassen will, sollte Vertragsgestaltung und Zahlungsnachweise besonders sorgfältig dokumentieren.




























