Abfindung nach Kündigung: wie und in welcher Höhe erfolgt die Anrechnung auf das Wohngeld?
Eine Abfindung nach der Kündigung kann Ihren Wohngeldanspruch verringern. Ohne besonderen Zurechnungszeitraum verteilt die Behörde die Zahlung auf zwölf Monate nach dem Zuflussmonat. Die früher geltende Dreijahresregel ist überholt. Welche Summe tatsächlich berücksichtigt wird, hängt auch von den gesetzlichen Abzügen ab.