4 Prozent Zinsen nicht nur für Festgeld von der Bank: auch fürs Bürgergeld!

4 Prozent Zinsen gibt es nicht nur von der Bank. Nein, auch vom Jobcenter, wenn Bürgergeld nachgezahlt wird!

Nicht nur für Festgeld von der Bank: 4 Prozent Zinsen vom Jobcenter auch fürs Bürgergeld!
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Nicht nur Festgeld und Tagesgeld wird verzinst. Nein. Auch Bürgergeld. Letzteres allerdings nur, wenn eine Nachzahlung fällig ist, das Jobcenter zu spät gezahlt hat. – Immer wieder liest man in den Nachrichten, dass die Zinsen für Tagesgeld und Festgeld steigen, ja, dass sie sich der 4 Prozent Marke nähern oder diese sogar erreicht haben.

Wer dein entsprechendes Konto bei einer Bank abschließt, die diese Zinskonditionen anbietet, hat also zum Teil einen Inflationsausgleich – zum Teil, weil die Inflation gegenwärtig höher ist als 4 Prozent.

Wer aber als Bürgergeld Bezieher einen Anspruch auf eine Nachzahlung gegenüber dem Jobcenter hat, der hat ebenfalls einen Anspruch auf Verzinsung. Der Zinssatz für diese Bürgergeld Nachzahlung liegt bei ebenfalls 4 Prozent, eventuell sogar höher.

Nachzahlung von Bürgergeld mit Zinsen

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Auch im Bereich des Bürgergeldes sind Zinsen fällig. Und zwar bei einer Nachzahlung. Hier beträgt der Zinssatz 4 Prozent.

Das Bundessozialgericht hat bereits vor drei Jahren entschieden (unter dem Az: B 8 SO 15/19), dass eine Nachzahlung von Sozialleistungen, wie Bürgergeld (seinerzeit noch Hartz IV) oder Grundsicherung im Alter, verzinst werden muss.

Dem vom Bundessozialgericht entschiedenen Urteil hinsichtlich der Verzinsung von Nachzahlungen lag folgender Fall zugrunde: Eine Frau bezog von August bis Juli des folgendes Jahres Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Leistungsträger hatte auch die Kosten der Unterkunft und Heizung teilweise übernommen. Die Klägerin machte jedoch die Übernahme der vollen Kosten für Unterkunft und Heizung geltend und hatte die Überprüfung ihres Bewilligungsbescheids beantragt, was der beklagte Leistungsträger abgelehnt hatte.

Nachzahlung von Bürgergeld zieht Zinspflicht nach sich

Das Sozialgericht gab der Klage statt und verurteilte den Leistungsträger, die Kosten der Unterkunft in voller Höhe zu übernehmen. Außerdem urteilte das Sozialgericht, dass der Klägerin ein Anspruch auf eine Nachzahlung der bisher nicht gezahlten Leistungen durch den Leistungsträger zustünde. Dieser zahlte – allerdings keine Zinsen. Die Leistungsbezieherin klagte also noch einmal.

Urteil Bundessozialgericht: Nachzahlungen aus Sozialhilfe müssen verzinst werden

Das Bundessozialgericht urteilt, dass die Klägerin einen Anspruch auf Verzinsung der Nachzahlung habe. Dies ergäbe sich aus 44 SGB I. Nach dieser Vorschrift sind Ansprüche auf Geldleistungen ab dem Ende des Kalendermonats, in dem sie fällig werden, zu verzinsen – und zwar mit 4 Prozent Zinsen.

Das Bundessozialgericht führte aus, dass Sozialleistungen grundsätzlich dann fällig werden, sobald die gesetzlich vorgeschriebenen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind dem Leistungsträger ein vollständiger Antrag vorliege. Daraus sei zu folgern, dass Geldleistungen bereits nach Ablauf des Kalendermonats zu verzinsensind, in dem die Fälligkeit eintritt und nicht erst mit Vorliegen eines Bewilligungsbescheids.

Zusammenfassung zu Bürgergeld und 4 % Zinsen bei Nachzahlung

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Leistet das Jobcenter trotz vollständigem Antrag nicht sofort, so ist die Nachzahlung zu Verzinsen.
  • Der Zinssatz für die Nachzahlung beträgt 4 Prozent. Die Verzinsung beginnt mit dem Monat, der dem Monat folgt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen und der Antrag vollständig vorlagen.
  • Die Entscheidung des Bundessozialgerichts ist auf das Bürgergeld übertragbar, das es sich hierbei ebenfalls zum eine Sozialleistung handelt.