Bürger & Geld: Änderungen 2024 für Familien mit Kindern – das ist neu!

Für Familien mit Kindern bringt das Jahr 2024 zahlreiche Änderungen und Neuerungen mit sich. In unserem Beitrag haben wird die wichtigsten Änderungen 2024 zusammengefasst. Lesen Sie z.B. über den Unterhaltsvorschuss, das Elterngeld, den Kinderzuschlag und den Mindestunterhalt 2024.

Das Jahr 2024 bringt viele Änderungen und Neuerungen für Familien mit Kindern.
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Im neuen Jahr 2024 steigt der Kinderzuschlag, ebenso der Kinderfreibetrag. Und auch der Mindestunterhalt für Kinder steigt. In unserem Beitrag haben wir die wichtigsten Änderungen und Neuerungen 2024 für Familien zusammengestellt.

Kinderzuschlag 2024

Welche Änderungen und Neuerungen es 2024 für Familien  mit Kindern gibt!

Auf Familien mit Kindern warten im Jahr 2024 zahlreiche Änderungen und Neuerungen. Hier ein Überblick!

Der Kinderzuschlag steigt zum 1. Januar von bis zu 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind. Einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben Eltern, die zwar genug für sich selbst verdienen, aber deren Verdienst nicht für die Familie insgesamt ausreicht. Ohne Kinderzuschlag wären sie auf Bürgergeld angewiesen. Einzelheiten hier: Kinderzuschlag 2024

Kinderfreibetrag 2024

Der Kinderfreibetrag steigt im Jahr 2024 um 360 Euro auf 6.384 Euro pro Kind. Es handelt sich um einen steuerlichen Freibetrag. Einkommen in dieser Höhe wird von der Einkommenssteuer freigestellt. Eltern müssen also weniger an Steuern an das Finanzamt zahlen.

Unterhaltsvorschuss 2024

Der Unterhaltsvorschuss wird ab Januar 2024 ebenfalls erhöht. Einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt haben Alleinerziehende, dessen Kindern der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt. 2024 sehen die Unterhaltsvorschusszahlungen wie folgt aus:

  • Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren erhalten monatlich bis zu 230 Euro – ein Plus von 43 Euro
  • Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren erhalten monatlich bis zu 301 Euro – ein Plus von 49 Euro
  • Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren erhalten monatlich bis zu 395 Euro – ein Plus von 57 Euro.

2024: Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld

Die Anzahl der Kinderkrankentage erhöhen sich 2024 von 10 auf 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil. Für Alleinerziehende sind es statt 20 nun 30 Arbeitstage im Jahr 2024. Bei mehreren Kindern können künftig insgesamt bis zu 35 Arbeitstage pro Elternteil an Kinderkankentage genommen. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 70 Arbeitstage.

Wenn ein Kind ins Krankenhaus muss, stehen den Eltern ab 2024 zeitlich unbegrenzt Kinderkrankengeld zu.

Elterngeld Änderungen 2024

Zum 1. April 2024 treten Änderungen beim Elterngeld in Kraft. Die neuen Elterngeld-Regelungen haben zum Inhalt, dass die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld von 300.000 Euro auf 200.000 Euro abgesenkt wird.  Das bedeutet, dass diejenigen Eltern, die mehr als 200.000 Euro verdienen, keinen Elterngeld-Anspruch mehr haben. Für Alleinerziehende erfolgt die Absenkung der Einkommensgrenze auf 150.000 Euro – von 250.000 Euro.

Außerdem werden die Partnermonate beim Elterngeld, also die Monate, in denen gleichzeitig von Vater und Mutter Elterngeld bezogen werden können, neu geordnet.  Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist nur noch für einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich.

Bürgergeld für Kinder: Regelsätze 2024 erhöht

Das Bürgergeld für Kinder, der Bürgergeld Regelsatz für Kinder ist erhöht worden. Für Kinder zahlen die Jobcenter nunmehr wie folgt:

Bürgergeld
Regelbedarfsstufe 4
471 € (+51 Euro)Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren
Bürgergeld
Regelbedarfsstufe 5
390 € (+42 Euro)Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren
Bürgergeld
Regelbedarfsstufe 6
357 € (+39 Euro)Kinder im Alter bis einschließlich 5 Jahren

Weitere Einzelheiten zum Bürgergeld für Kinder: Bürgergeld Kinder

Mindestunterhalt für Kinder 2024 angehoben

Der Mindestunterhalt in der Altersstufe 2 (6 bis 11 Jahre) wurde um 49  Euro angehoben. Er ist im Jahr 2024 von 502 Euro auf 551 Euro angestiegen.

Gemäß § 1612 a BGB beträgt der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe 1 von 0 bis 5 Jahren 87 %  des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum eines minderjährigen Kindes im Alter von 6 bis 11 Jahren. Für 2024 sind das 480 Euro.

Für die dritte Altersstufe, 12 bis 17 Jahre, beträgt der Mindestunterhalt 117 % des sächlichen Existenzminimums eines Kindes im Alter von 6 – 11 Jahren: 2024 sind das  645 Euro.

Einzelheiten hier: Düsseldorfer Tabelle 2024 und Kindesunterhalt 2024